-
Hisbollah-Anhänger in Berlin zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt
-
DFB zeigt weiter Interesse an WM-Bewerbung
-
Ab 2027: Türkei verkündet Rückkehr der Formel 1
-
Bundestag stimmt für 1000-Euro-Entlastungsprämie
-
Affäre um Fördermittel: Berlins Kultursenatorin Wedl-Wilson bittet um Entlassung
-
SPD-Politiker für Aigner als Präsidentin - Auch Söder unterstützt CSU-Politikerin
-
Stimmung der Unternehmen in Deutschland auf tiefstem Stand seit Mai 2020
-
Bröckelnde Balkone: Eigentümergemeinschaft muss Sanierung veranlassen
-
Merz lehnt höheren EU-Haushalt und neue gemeinsame Schulden ab
-
Bayern dementieren Neuer-Einigung
-
Studie: Investitionen in Atomwaffen stark gestiegen
-
Haus- und Kassenärzte warnen vor Scheitern des Primärversorgungssystems
-
Bundesverwaltungsgericht fordert besseren Tierschutz in der Putenhaltung
-
Gericht verbietet Demo von Fridays for Future auf Autobahn in Schleswig-Holstein
-
Tusk über EU-Treffen ohne Orban: "Erstmals seit Jahren keine Russen im Raum"
-
Macron kündigt neue Verhandlungen über deutsch-französisches Kampfsystem FCAS an
-
Gipfeltreffen in Zypern: EU-Staaten hoffen auf "Stabilität" im Nahen Osten
-
Baugewerbe mit mehr Aufträgen im Februar - Dreimonatsvergleich aber weiter negativ
-
Kartellamtschef erwartet Entlastung durch Tankrabatt - Überprüfung im Nachhinein
-
Ausgaben für Bildung und Forschung 2024 um fünf Prozent gestiegen
-
Bundestagspräsidium schließt Signal-Verbot aus - Lindholz aber gegen Messenger
-
Entenfamilie verursacht Stau auf hessischer Autobahn - Küken und Mutter gerettet
-
Bundesliga: Platz 7 reicht für Europa
-
Chinesisches Unternehmen Deepseek veröffentlicht neue Version seines KI-Modells
-
Freiburger Schiri-Frust: "Eine Frechheit"
-
NHL-Playoffs: Niederlagen für Sturm und Stützle
-
NBA-Playoffs: Schröder verliert Spiel drei mit Cleveland
-
Waffenruhe zwischen Israel und dem Libanon um drei Wochen verlängert
-
Außenminister Rubio: Iran bei der WM willkommen
-
NFL-Draft: Raiders wählen Quarterback Mendoza an Nummer eins
-
Ceferin übt VAR-Kritik: "Verstehe es selbst nicht mehr"
-
VfB hofft auf "schlechten" Bayern-Tag im Finale
-
US-Soldat wegen Wette mit Insiderwissen auf Festnahme von Maduro angeklagt
-
Rubio: Iranische Nationalmannschaft ist bei Fußball-WM in den USA willkommen
-
Erste internationale Konferenz zum Ausstieg aus fossilen Energien in Kolumbien
-
EU-Gipfeltreffen mit Staatschefs aus Nahost zur Lage im Iran
-
Bundestag stimmt über Tankrabatt und Entlastungsprämie für Arbeitnehmer ab
-
Rentendebatte: Senioren-Union distanziert sich von Merz
-
US-Vertreter: Washington wird Putin zu G20-Gipfel in den USA einladen
-
US-Präsident Trump schließt Atomwaffen-Einsatz gegen Iran aus
-
Trump: Waffenruhe zwischen Israel und dem Libanon um drei Wochen verlängert
-
Sieg im Krimi: Titelverteidiger VfB erneut im Pokalfinale
-
Erfolgreicher WM-Test: DEB-Team schlägt Slowakei
-
Trump: Habe anders als Teheran beim Iran-Krieg "alle Zeit der Welt"
-
Gummersbacher Siegesserie nach elf Spielen in Berlin gerissen
-
US-Vertreter: Trump empfängt Vertreter Israels und Libanons im Weißen Haus
-
Ukraine-Kredit abgesegnet - EU-Beitritt Kiews bleibt bei Gipfeltreffen in der Ferne
-
Neue Runde direkter Gespräche zwischen Israel und Libanon in Washington
-
Unions-Steuermodell stößt in SPD auf scharfe Kritik
-
Trump vor Staatsbesuch von Charles III. in den USA: König ist "fantastischer Mann"
Ein antijüdisches Relief und der richtige Ort für Erinnerung
Ein mittelalterliches antijüdisches Relief an einer Kirche ist am Montag Thema einer ungewöhnlichen Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geworden - beide Seiten sind sich nämlich einig, dass es sich ursprünglich um eine Schmähung handelt. Streitpunkt ist der Umgang damit: Der Kläger Michael Dietrich Düllmann, Mitglied einer jüdischen Gemeinde, will die Plastik entfernen lassen. Die beklagte evangelische Gemeinde der Stadtkirche Wittenberg dagegen findet, eine Auseinandersetzung damit könne besser vor Ort stattfinden. (Az. VI ZR 172/20)
Das Schmährelief wurde im späten 13. Jahrhundert angebracht worden, um Juden und ihre Religion zu demütigen. Es zeigt eine Sau, an deren Zitzen Menschen saugen, die durch ihre zeitgenössischen Hüte als Juden erkennbar sind. Ein Rabbiner schaut dem Tier unter den Schwanz.
Solche antijüdischen Motive waren im Mittelalter weit verbreitet und finden sich bis heute an oder in etwa 50 Kirchen, wie der Vorsitzende Richter Stephan Seiters zu Beginn der Verhandlung ausführte. Das Schwein gilt im Judentum als unreines Tier und verkörperte in der christlichen Kunst des Mittelalters den Teufel.
In Wittenberg wurde im 16. Jahrhundert zusätzlich eine Inschrift angebracht, die sich auf antijüdische Schriften des Reformators Martin Luther bezog. Denn die dortige Stadtkirche ist nicht irgendeine Kirche: Sie nennt sich auch "Mutterkirche der Reformation", weil Luther und Mitstreiter dort predigten. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Zum 500. Jahrestag der Reformation 2017 begannen dort Proteste gegen das Relief, denen sich Düllmann anschloss. "Alles was an und in einer Kirche ist, gehört zur Verkündung", sagte er der Nachrichtenagentur AFP. Aus der antijüdischen Indoktrinierung der christlichen Kirchen sei schließlich die massenhafte Verfolgung von Juden entstanden.
Die Stadtkirchengemeinde hatte sich noch zu DDR-Zeiten entschlossen, das antijüdische Relief restaurieren zu lassen und 1988 schließlich ein Mahnmal und eine Informationstafel angebracht. Dies könne aber "in keinem Fall ausreichen", argumentierte Düllmanns Anwalt vor Gericht. Das Mahnmal sei sinnfrei und unverständlich, "reines Geschwurbel".
Auch dem Informationsaufsteller sei keine Distanzierung zu entnehmen. Statt des Versuchs einer Kontextualisierung sah der Anwalt sogar eine Verharmlosung. Die Kirche habe sich davor gedrückt, Verantwortung zu übernehmen, sagte er.
Die Anwältin der evangelischen Gemeinde hielt dagegen: Der Geschichte müsse sich gestellt, sie müsse immer wieder diskutiert werden. Demokratischer Diskurs und Erinnerungskultur dürften nicht "auf dem Altar des Zeitgeists geopfert" werden.
"Dieses Schandmal - so furchtbar es ist - führt dazu, dass man nicht umhin kommt, sich damit auseinanderzusetzen", sagte auch der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats der Stadtkirchengemeinde, Jörg Bielig, nach der Verhandlung AFP. Dies müsse an der Kirche stattfinden und nicht etwa in einem Museum, wie es der Kläger als Möglichkeit ins Spiel gebracht hatte.
Bielig betonte, dass die Gemeinde sich von der Schmähung distanzieren wolle und bereits an Möglichkeiten arbeite, "die Stätte der Mahnung weiterzuentwickeln".
Es stellten sich drei Fragen, sagte Richter Seiters - ob das Relief inzwischen in eine Art Mahnmal umgewandelt sei, ob die beklagte Gemeinde sich von der Aussage ausreichend distanziert habe und ob die Rechtsverletzung möglicherweise nur durch die Entfernung der Plastik zu beheben sei, weil eine Beleidigung eine Beleidigung bleibe - unabhängig vom Kontext.
Der BGH ließ am Montag noch nicht erkennen, wie er entscheiden will. Ein Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden. Möglicherweise wird dies aber noch nicht die letzte Station sein: Düllmann kündigte am Montag bereits an, im Fall einer Niederlage vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
F.Pavlenko--BTB