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Schutz wichtiger Infrastruktur: Bundesrat stimmt Gesetz zu
Drohnen über Flughäfen, Cyberangriffe oder der Anschlag auf das Berliner Stromnetz - um wichtige Infrastruktur in Deutschland vor solchen Ereignissen besser zu schützen, müssen die Betreiber künftig strengere Sicherheitskonzepte und Notfallpläne vorlegen. Der Bundesrat stimmte am Freitag dem sogenannten Kritis-Dachgesetz zu, mit dem eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird. Kommunen und Verbände begrüßten das Gesetz und forderten eine schnelle Umsetzung.
Dem Kritis-Dachgesetz zufolge sollen zunächst jene Infrastruktur-Einrichtungen identifiziert werden, die unentbehrlich für die Versorgung der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung der Wirtschaft sind. Welche Anlagen dann konkret vom Gesetz betroffen sind, soll sich an mehreren Kriterien orientieren. Diese will das Bundesinnenministerium noch in einer Rechtsverordnung festlegen.
So könnte bei einem Krankenhaus unter anderem entscheidend sein, wie viele Patientinnen und Patienten dort pro Jahr behandelt werden. Die Bundesländer sollen Anlagen, für die eine Landesbehörde zuständig ist, nach eigenen Kriterien als kritisch einstufen können.
Für die Betreiber von Anlagen der sogenannten kritischen Infrastruktur bestimmt das Gesetz dann, welche Sicherungsmaßnahmen mindestens zu treffen sind. Konkrete Maßnahmen werden im Gesetzestext allerdings noch nicht genannt, dies soll gleichfalls über eine Rechtsverordnungen des Innenministeriums geregelt werden.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) fasste den Anspruch an das Kritis-Dachgesetz mit den Schlagworten "schützen, sichern, stärken" zusammen: "Wir schützen unsere kritischen Infrastrukturen vor Bedrohungen, sichern ihre Funktionsfähigkeit und härten unsere Resilienz für den Krisenfall."
Länder-Innenminister verwiesen im Bundesrat auf Gefahren für die Infrastruktur vor dem Hintergrund aktueller Krisen und Konflikte wie hybride Angriffe mutmaßlicher russischer Akteure in Deutschland oder den linksextremistisch motivierten Angriff auf das Berliner Stromnetz Anfang Januar. "Wie wichtig die Versorgung mit kritischer Infrastruktur ist, merkt man immer erst, wenn es zur Störung kommt", sagte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU).
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) forderte einen "Paradigmenwechsel" bei der Sicherung wichtiger Einrichtungen: "Wir sind nicht resilient, wenn man einen Bauplan eines Umspannwerks im Internet googeln kann."
Vom Gesetz grundsätzlich umfasst sein sollen Unternehmen und Einrichtungen, die mehr als 500.000 Menschen versorgen. Das kritisieren die Länder mit Verweis auf mittelgroße Städte als nicht ausreichend und fordern vom Bund eine Absenkung des Schwellenwerts auf 150.000 Menschen. Der thüringische Innenminister Maier nannte als Beispiel die Landeshauptstadt Erfurt, die mit 215.000 Einwohnern "viel Infrastruktur, aber wenig Menschen" habe.
Auch zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen gebe es "weiter keine Aussage", bemängelte Strobl. "Das ist ein echter Schwachpunkt." Finanzielle stark belastete Kommunen seien kaum in der Lage, wesentliche Investitionen in wichtige Infrastruktur zu tätigen. "Schutz und Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif".
Die Bundesregierung war den Ländern kurz vor dem Bundesratsvotum in einer Protokollerklärung in wichtigen Punkten entgegengekommen, Bund und Länder wollen nun gemeinsam noch offene Fragen klären. Nach zwei Jahren soll das neue Gesetz gemeinsam evaluiert werden.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sprach von einem wichtigen und überfälligen Signal für die Branche. Jetzt komme es auf eine schnelle und konsequente Umsetzung an, erklärte der Verband.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erklärte, die Unternehmen hätten nun "endlich Rechts- und Planungssicherheit für ihre Investitionen". In der "Rheinischen Post" forderte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing zugleich die Bundesregierung auf, "nun schnell die Nationale Risikoanalyse und -bewertung vorlegen". Diese sei bereits seit Januar fällig und eine wichtige Grundlage für die Analysen der Unternehmen.
F.Fehr--VB