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Eleganz in historischer Kulisse: Der neue Rolls-Royce Ghost Series II feiert Deutschlandpremiere im Grand Hotel Heiligendamm
Am gestrigen Donnerstag, 12. Dezember 2024, präsentierte der Berliner Rolls-Royce Exklusivvertragshändler Riller & Schnauck den neuen Rolls-Royce Ghost II vor ausgewähltem Publikum im traditionsreichen Grand Hotel Heiligendamm an der Ostsee. Inmitten der geschichtsträchtigen Mauern des ersten deutschen Seebades und umgeben von der „Weißen Stadt am Meer“ konnte die deutsche Klientel einen eindrucksvollen Einblick in die subtile Weiterentwicklung der britischen Luxuslimousine gewinnen.Exklusive Kundenpräsentation im ältesten Seebad DeutschlandsHeiligendamm, gelegen an der Mecklenburger Bucht, verkörpert seit seiner Gründung im Jahr 1793 die europäische Badekultur und feinsten Luxus. Das Grand Hotel, dessen Ursprünge eng mit der Historie des Ortes verknüpft sind, war einst Sommerresidenz für Hochadel und europäische Aristokratie. Die schneeweiße Architektur vor der Kulisse der Ostsee versprüht einen Hauch von Noblesse, der hervorragend zum Anspruch eines Herstellers wie Rolls-Royce passt. Die Vorstellung des Ghost II an diesem geschichtsträchtigen Ort ist somit weit mehr als eine reine Produktpräsentation – sie ist ein Statement für zeitlose Eleganz und makellosen Stil.

TUNE IT! SAFE! mit starker Formel für stylisches Tuning
Mit dem BMW M2 by AC Schnitzer feiert das 20. Kampagnenfahrzeug der Initiative für sicheres Tuning auf der Essen Motor Show 2024 Weltpremiere

HUK-COBURG: Unfall im Ausland, was ist zu tun?
- Warnweste nicht vergessen- Unfallbericht: Unterschiedliche Beweiskraft in unterschiedlichen Ländern- Zuhause oder im Ausland reparieren?Sommer und Ferien: ein unschlagbares Duo. Bei Urlaubsbeginn atmen alle tief durch und denken an Erholung. Niemand rechnet mit einem Unfall. Doch wenn es wirklich passiert, ist es gut, vorbereitet zu sein.Die HUK-COBURG rät, vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In den meisten europäischen Ländern ist das Tragen Pflicht. Wer ohne erwischt wird, muss zahlen. Die Höhe des Bußgeldes variiert: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu ein paar hundert Euro. Oft müssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer eine Leuchtweste tragen. Ebenso variabel gehen die Staaten mit der Frage um, ob Warnwesten nur für den Fahrer oder für alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein müssen. Mit einem Exemplar für jeden ist man immer auf der sicheren Seite.Es gibt keine Vorschrift zur Aufbewahrung von Warnwesten. Aber um sie vor dem Aussteigen anziehen zu können, müssen sie griffbereit liegen, am besten im Handschuhfach oder in den Seitenfächern der Türen. Genauso wichtig wie die Warnweste ist das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, muss das Dreieck immer davor aufgestellt werden. Am wichtigsten ist, die anderen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar vor der Gefahrenstelle zu warnen. Zudem gibt es Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rumänien, die vorschreiben, jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen, ist ein Anruf bei der Polizei also immer richtig. Selbst wenn sie - wie mancherorts üblich - nur große Sach- oder Personenschäden aufnimmt.