-
Weniger Schnupfen, mehr psychische Belastungen: Krankenstand leicht entspannt
-
Tausende Samsung-Arbeiter demonstrieren in Südkorea - Streik droht
-
Suche nach vermisstem Kind in Thüringen: Junge in Hühnerstall eingeschlossen
-
EuGH: Unbefristetes Einreiseverbot für extremistische Gefährder prinzipiell zulässig
-
Mann soll Vater und Schwester in Irak getötet haben: Prozessauftakt in Bayern
-
Steinmeier startet Kampagne zu neuem "Ehrentag" am 23. Mai
-
Spendengelder gesammelt: Prozess gegen PKK-Funktionär in Stuttgart begonnen
-
Pahlavi pocht auf Sturz der iranischen Führung - Kein Frieden mit "Regime" möglich
-
Mindestens sechs Tote bei russischen und ukrainischen Angriffen
-
Neues Gesetz soll öffentliche Vergabeverfahren beschleunigen
-
Fußball-WM: Bericht schürt Gerüchte um Italiens Teilnahme
-
Europäischer Gerichtshof: EU-Genehmigung für Lufthansa-Milliardenhilfen nichtig
-
Umfrage: Auto gewinnt an Beliebtheit - Jeder Dritte meidet Bahnfahrten
-
Medien: Minenräumung in Straße von Hormus könnte halbes Jahr dauern
-
Streit über Kohl-Buch vor Bundesgerichtshof: Witwe steht kein Geld zu
-
Anklage nach Messerattacke in Elektronikmarkt in Ulm: Ziel Sicherungsverwahrung
-
Gestrandeter Buckelwal vor Ostseeinsel Poel: Lage zunächst unverändert
-
Zwei mutmaßliche ausländische Agenten bei Kontrolle auf Autobahn in Bayern gefasst
-
Polizei fängt kleines Känguru in Nordrhein-Westfalen ein - Halter gesucht
-
Umweltverbände dringen auf Abkehr von fossilen Importen und Übergewinnsteuer
-
Prinz Harry zu Überraschungsbesuch in Kiew eingetroffen
-
Mindestens 17 Verletzte bei Zugunglück in Dänemark
-
Schlechte Wirtschaftslage vergrößert Spielraum für Neuverschuldung
-
London und Paris verlängern Abkommen zu Bekämpfung irregulärer Migration über Ärmelkanal
-
Streit über Kohl-Buch: Witwe von Altkanzler scheitert mit Klage zu Auskunft über Gewinn
-
Studie: Mehrheit der Deutschen hält Seelsorge für wichtig
-
Hohen Zulassungszahlen im März - EU-Neuwagenmarkt im ersten Quartal stark
-
Bas legt mit Kritik an Merz' Rentenäußerung nach: "nicht in Ordnung"
-
Tesla steigert Gewinn und kündigt Milliardeninvestitionen an
-
Laschet: Schah-Sohn Pahlavi könnte Übergang im Iran leiten
-
Draisaitl und Samanski treffen - aber Oilers verlieren
-
NBA: Magic kassieren Ausgleich - Hartenstein auf Kurs
-
NBA: Magic kassieren Ausgleich
-
Kubicki lehnt Brandmauer zur AfD ab - und nennt den Kanzler "Eierarsch"
-
CDU-Sozialflügel fordert von Merz Zurückhaltung in Debatte um Sozialreformen
-
Hjulmand erhält Unterstützung von Rolfes - und Kompany
-
"Riesiges Geschenk": Bayern heiß auf Berlin - und Paris
-
RTL kauft Sky: Mehr Live-Fußball im Free-TV
-
Nach Meisterschaft: Bayern-Frauen haben "Lust auf mehr"
-
SPD-Fraktionslinke: Gesundheitsreform darf nicht zu Leistungskürzungen führen
-
Europäischer Gerichtshof prüft Milliardenhilfen für Lufthansa in der Pandemie
-
Steinmeier stellt Initiative zu bundesweitem "Ehrentag" vor
-
EuGH urteilt über deutsches Einreiseverbot für abgeschobene Gefährder
-
BGH verhandelt über Familienstreit wegen Videokamera in Küche
-
Umstrittenes Buch über Altkanzler Kohl: Bundesgerichtshof entscheidet erneut
-
Schah-Sohn Reza Pahlavi trifft Bundestagsabgeordnete in Berlin
-
EU-Staats- und Regierungschefs beraten über den Iran und die Ukraine
-
Pentagon: Marine-Staatssekretär legt Amt "mit sofortiger Wirkung" nieder
-
Umweltminister Schneider lehnt Nutzung von Atomenergie in Deutschland ab
-
FellAkte: Die App für Haustierbesitzer
WERBUNG
"VOLKSWACHT AM BODENSEE"
Stand: 01. März 2025
0. Werbung – Wissenswertes
Bei der Schaltung von Online-Werbung sollten Sie keine Kompromisse eingehen: eine hohe Reichweite, qualitativ hochwertige Inhalte, innovative Werbemittel und eine anspruchsvolle Nutzerschaft zeichnen unser Angebot aus.
0.1 Gesetzliche Vorgaben und Richtlinien zur Werbung
Die "VOLKSWACHT AM BODENSEE" hält sich bei der Veröffentlichung von Werbeinhalten an die geltenden gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie an europäische Richtlinien. Dazu zählen insbesondere:
- Deutsches Recht und Mediengesetze: Einhaltung des DIGITALE-DIENSTE-GESETZ (DDG, der Bundesrepublik Deutschland) ehemals TELEMEDIENGESETZ (TMG), Wettbewerbsrechts (UWG) und Jugendschutzgesetze, insbesondere bei kinder- und jugendspezifischer Werbung.
- Europäische Richtlinien: Ab 2024 gelten neue Transparenzvorschriften für politische Werbung gemäß EU-Vorgaben. Auch der kommende "Digital Fairness Act" der EU zielt darauf ab, Online-Werbung verbraucherfreundlicher, fairer und transparenter zu gestalten.
- Lebensmittelwerbung an Kinder: Informationen und Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL, der Bundesrepublik Deutschland) sind bei der Gestaltung von Werbung für Lebensmittel, die sich an Kinder richtet, zu berücksichtigen.
- Einsatz von Testimonials: Rechtliche Vorgaben für Kundenwerbung und Testimonials sind einzuhalten. Dies betrifft insbesondere klare Kennzeichnungspflichten und den Nachweis der Authentizität von Empfehlungen (gemäß relevanter höchstrichterlicher Rechtsprechung, u. a. zum Wettbewerbsrecht, sowie den Informationen auf e-recht24.de).
- Transparenz und Kennzeichnung: Werbung, die nicht eindeutig als solche erkennbar ist, wird gemäß den Vorgaben der Landesmedienanstalten und des deutschen Rechts mit einem entsprechenden Hinweis („Anzeige“) gekennzeichnet.
Weiterführende Informationen finden Sie u. a. auf den Webseiten:
- EU-Vertretung in Deutschland – Transparenz politischer Werbung
- BMEL – Lebensmittelwerbung für Kinder
- Netzpolitik – Digital Fairness Act
- e-Recht24 – Testimonials und Kundenwerbung
1. Werbung – Auftrag im Sinne der AGB
Ein „Auftrag“ im Sinne dieser AGB ist ein Vertrag über die Schaltung von Online-Werbung. Hierunter fällt die Veröffentlichung von für das Internet gestalteten Werbemitteln auf den Webseiten der "VOLKSWACHT AM BODENSEE". Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers finden selbst dann keine Anwendung, wenn die "VOLKSWACHT AM BODENSEE" ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Der Auftrag gilt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die rechtsvertretende Gesellschaft der "VOLKSWACHT AM BODENSEE" als angenommen, sofern kein anderer früherer Vertragsschluss nachweislich erfolgt ist. Die rechtsvertretende Gesellschaft ist die LEGIER Beteiligungsgesellschaft mbH, Kurfürstendamm 195, 10707 Berlin, (Bundesrepublik Deutschland), Telefon: +49 30 40817 4005, Handelsregister Berlin-Charlottenburg (Bundesrepublik Deutschland) HRB 57837, USt-ID: DE 413445833, E-Mail: [email protected].
2. Werbung – Platzierung der Werbemittel
Die Platzierung der Werbemittel erfolgt nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers. Voraussetzung ist die rechtzeitige Bereitstellung des Werbematerials. Die genauen Bedingungen sind schriftlich festzuhalten und von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.
3. Werbung – Schaltungen und Ablehnung
Die "VOLKSWACHT AM BODENSEE" behält sich vor, Aufträge oder einzelne Schaltungen innerhalb von Rahmenvereinbarungen abzulehnen, wenn deren Inhalt, Herkunft oder technische Form gegen geltendes Recht, behördliche Bestimmungen, die guten Sitten oder branchenübliche Standards verstoßen oder aus anderen Gründen unzumutbar sind. Bereits bestätigte Aufträge können zurückgezogen werden, wenn nachträglich Gründe bekannt werden, die zur Ablehnung berechtigt hätten. Ein nicht als Werbung erkennbares Werbemittel wird von der "VOLKSWACHT AM BODENSEE" deutlich als „Anzeige“ gekennzeichnet.
4. Werbung – Technische Vorgaben
Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung technisch einwandfreier Werbemittel verantwortlich, die den Vorgaben der "VOLKSWACHT AM BODENSEE" entsprechen. Bei erkennbar ungeeigneten Werbemitteln hat der Auftraggeber nach Aufforderung unverzüglich Ersatz zu liefern. Die "VOLKSWACHT AM BODENSEE" ist nicht verpflichtet, Werbemittel inhaltlich oder rechtlich zu überprüfen. Kosten für die Herstellung der Werbemittel oder notwendige Anpassungen trägt der Auftraggeber. Bei erst während der Schaltung erkennbaren Mängeln entstehen dem Auftraggeber keine Ansprüche. Werbemittel werden nur auf ausdrücklichen Wunsch zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht endet zehn Tage nach der letzten Schaltung.
5. Werbung – Nacherfüllung
Ist die von der "VOLKSWACHT AM BODENSEE" ausgestrahlte Werbung mangelhaft und zu vertreten, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch eine mangelfreie Ersatzschaltung, soweit der Werbezweck beeinträchtigt ist. Erfolgt diese nicht in angemessener Frist oder ist auch die Ersatzschaltung mangelhaft, kann der Auftraggeber bei Einzelschaltungen die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Rahmenverträgen ist lediglich eine Minderung im Umfang der mangelhaften Teilleistung möglich.
6. Werbung – Rechte, Verwertungsrechte, Ansprüche
Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle erforderlichen Nutzungsrechte an der geschalteten Werbung besitzt und stellt die "VOLKSWACHT AM BODENSEE" von Ansprüchen Dritter frei. Sofern die "VOLKSWACHT AM BODENSEE" im Auftrag des Kunden Werbung konzipiert, gestaltet und umsetzt, bleiben die entstehenden Rechte bei der "VOLKSWACHT AM BODENSEE". Diese räumt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für die Online-Schaltung ein. Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ansprüche aus mangelhafter Schaltung verjähren für Unternehmer nach einem Jahr, für Verbraucher nach zwei Jahren.
7. Werbung – Haftung
Die "VOLKSWACHT AM BODENSEE" haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung beschränkt.
8. Werbung – Zahlungsweise
Rechnungen werden, sofern keine Vorauszahlung vereinbart ist, sofort fällig. Die Preise ergeben sich aus der gültigen Preisliste oder dem jeweiligen Online-Werbevertrag. Änderungen gesetzlicher Vorschriften gelten sofort auch für laufende Aufträge. Die Vergütung ist mit Schaltung fällig, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsfristen oder Vorauszahlungen vereinbart sind. Nachlässe sind an die Einhaltung der vereinbarten Anzeigenmenge und Zeitrahmen gebunden. Bei Nichteinhaltung erfolgt eine Nachberechnung.
Werbeleistungen sind vorab an die LEGIER Beteiligungsgesellschaft mbH, Kurfürstendamm 195, 10707 Berlin, (Bundesrepublik Deutschland), zu zahlen. Eine Rückerstattung bei Stornierung erfolgt nach Leistungsbeginn nicht.
9. Werbung – Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist die "VOLKSWACHT AM BODENSEE" berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen (gegenüber Unternehmen 12 % p. a., ansonsten 6 % p. a. über dem Basiszinssatz). Bei Kenntnis von Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers kann die "VOLKSWACHT AM BODENSEE" Vorauszahlungen, sofortige Zahlung rückständiger Beträge oder Sicherheitsleistungen verlangen und Schaltungen ablehnen oder vom Vertrag zurücktreten.
10. Werbung – Höhere Gewalt
Ereignisse wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen, Betriebsstörungen oder vergleichbare Umstände entbinden die "VOLKSWACHT AM BODENSEE" von ihrer Leistungspflicht. Nach Wegfall des Ereignisses werden die Schaltungen unverzüglich nachgeholt oder die "VOLKSWACHT AM BODENSEE" tritt teilweise oder vollständig vom Vertrag zurück. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
11. Werbung – Hinweis AGB
Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird ausdrücklich hingewiesen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen gültig. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirtschaftlich und rechtlich möglichst ähnliche wirksame Regelung zu ersetzen.
12. Werbung – Widerrufsrecht
(1) Der Nutzer kann seine auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Eine Rückerstattung gezahlter Entgelte erfolgt nicht, wenn bereits mit der Leistungserbringung begonnen wurde.
(3) Das Widerrufsrecht entfällt, wenn die "VOLKSWACHT AM BODENSEE" mit der vertragsgemäßen Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat, was durch die Bestätigung und Freigabe der Werbeleistung durch den Auftraggeber erfolgt.
Widerruf an:
"VOLKSWACHT AM BODENSEE"
vertreten durch: LEGIER Beteiligungsgesellschaft mbH
Kurfürstendamm 195
10707 Berlin (Bundesrepublik Deutschland)
Telefon: +49 30 40817 4005
Handelsregister Berlin-Charlottenburg: HRB 57837
(Bundesrepublik Deutschland)
USt-ID: DE 413445833
E-Mail: [email protected]
13. Postanschrift
"VOLKSWACHT AM BODENSEE"
vertreten durch: LEGIER Beteiligungsgesellschaft mbH
Kurfürstendamm 195
10707 Berlin (Bundesrepublik Deutschland)
Telefon: +49 30 40817 4005
Handelsregister Berlin-Charlottenburg: HRB 57837
(Bundesrepublik Deutschland)
USt-ID: DE 413445833
E-Mail: [email protected]
14. Datensicherung
Aspectra (Schweiz) und Iron Mountain (USA)
15. Technische Systeme
Serverstandorte in den USA (u. a. Minnesota) mit hochsicheren Systemen (IBM, SunFire, ProLiant, Citrix Firewalls, Silicon Graphics). Betriebssysteme: Solaris 10, 64-Bit, u. a. abgesichert nach Common Criteria EAL7.
16. Informationen und Hintergründe zu Daten und Zahlen
- Page Impressions (PIs), Visits und Visitors sind Kennzahlen zur Bewertung der Reichweite und Nutzung.
- Weitere Kennzahlen wie PIs pro Seite, pro Bereich, pro Parameter oder pro Visitor helfen bei der Bewertung der Qualität und Relevanz der Website und deren Inhalte.
- Performance-Kennzahlen (z. B. Seitenabrufe pro Stunde) dienen zur Ermittlung der Nutzungsgewohnheiten (Prime Time) der Besucher.
17. Werbung – Buchungsmöglichkeiten und Preise
Schaltung von Werbung auf:
https://www.VolkswachtBodensee.ch /.com /.net /.info /.eu /.org und weitere TLDs
Mindestbuchungsvolumen: 5.500 Euro (zzgl. Der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer).
‚
Suchbegriff-spezifische Textanzeigen, SEO-Maßnahmen, Branding- oder Performance-Kampagnen sowie Re-Targeting und Behavioral-Targeting sind möglich.
18. Premiumfelder
- Rotationen auf thematisch passenden Servern (z. B. Finanzen, Auto, Computer, Telekommunikation)
- Rotation über alle von der "VOLKSWACHT AM BODENSEE" vermarkteten Websites
- Zusätzlicher Reminder-Button (160 x 50 Pixel): TKP 5 Euro
- Diverse Kombinationen auf Anfrage möglich
- Werbeformen entsprechen den UAP-Spezifikationen (u. a. farbliche Markierung, Medium Rectangle, Streaming-Format, Breitband-Targeting)
Preise in Euro, zzgl. gesetzlich in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Mehrwertsteuer (MwSt.)
Volumenrabatte pro Kalenderjahr:
- ab 15.000 Euro: 3,5 %
- ab 50.000 Euro: 5 %
- ab 100.000 Euro: 11 %
- ab 150.000 Euro: 16 %
- ab 250.000 Euro: 21 %
- ab 500.000 Euro: 30 %
20. Zahlungsbedingungen
Grundlage für die Abrechnung ist das Media-Reporting der "VOLKSWACHT AM BODENSEE". Reklamationen sind während der laufenden Kampagne geltend zu machen. Nachträgliche Beanstandungen nach Endreporting werden nicht berücksichtigt. Bei Auftragserteilung über Agenturen wird eine AE-Provision von 10 % gewährt.
21. Werbemöglichkeiten (Auswahl)
- Fullbanner Rotation
- Super Banner
- Layer/DHTML/FlashPopUp
- PopUnder
- Contant Ad
- Skyscraper
- Newsticker
- AdBar
- Page Peel
- Interstitial
- Superstitial
22. Auftraggeber
Als Auftraggeber gilt jede Person, Firma oder Organisation, die Dienstleistungen oder Produkte der "VOLKSWACHT AM BODENSEE" in Anspruch nimmt. Der Auftraggeber schließt hierzu einen Vertrag mit "VOLKSWACHT AM BODENSEE", vertreten durch die LEGIER Beteiligungsgesellschaft mbH, Kurfürstendamm 195, 10707 Berlin (Bundesrepublik Deutschland, Telefon: +49 30 40817 4005, E-Mail: [email protected], ab.
23. Anlagen
Anlagen zu Serviceverträgen können technische oder verfahrenstechnische Details, Leistungsbeschreibungen, Produktinformationen und Preislisten enthalten.
24. Vertragspartei
Vertragsparteien sind der Auftraggeber und die "VOLKSWACHT AM BODENSEE" (vertreten durch die: LEGIER Beteiligungsgesellschaft mbH, Kurfürstendamm 195, 10707 Berlin (Bundesrepublik Deutschland).
25. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine möglichst wirtschaftlich vergleichbare, wirksame Bestimmung.
26. Erfüllungsort – Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin (Bundesrepublik Deutschland).
Für Rückfragen zum Thema Werbung kontaktieren Sie bitte: [email protected]
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ihre "VOLKSWACHT AM BODENSEE"
Stand: 01. März 2025