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Exfrau in Berlin auf offener Straße erstochen: Mordurteil rechtskräftig
Ein Jahr nach dem Mord an seiner Exfrau auf offener Straße in Berlin-Zehlendorf ist der Täter rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die vom Berliner Landgericht verhängte lebenslange Haftstrafe, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann hatte die Frau in der Nähe ihrer Wohnung angegriffen, auf sie eingeschlagen und schließlich mit einem Messer zugestochen, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte. (Az. 5 StR 368/25)
Dem Urteil zufolge hatte sich die 36-Jährige schon im Jahr 2020 getrennt und 2022 scheiden lassen. Der Mann, Vater der vier gemeinsamen Kinder, hatte sie immer wieder angegriffen und bedroht, wofür er zuvor bereits verurteilt worden war.
Mit dem Ende der Beziehung habe er nicht umgehen können, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Dobrikat bei der Urteilsverkündung im Februar. Während er in seinem Leben immer weitere Abstriche erfahren habe, habe er erlebt, wie seine Exfrau sich immer mehr emanzipiert und freigeschwommen habe. Dies habe seine Ehre aus seiner Sicht massiv verletzt. "Wenn er sie traf, entlud sich sein massiver Hass", sagte Dobrikat.
Am 28. August 2024 sei er zur Wohnung seiner Exfrau gefahren, obwohl er sich dieser nicht nähern durfte. Als er die Frau auf dem Gehweg sah, griff er sie dem Urteil zufolge sofort an und brachte sie mit Faustschlägen zu Boden. Dann setzte er sich auf sie und schlug massiv auf die Frau ein.
Als Zeugen ihn lautstark zum Aufhören aufforderten, ließ er kurz von der Frau ab. Sie konnte sich aufrappeln und einige Schritte weglaufen, wurde aber durch den Angeklagten erneut zu Boden gebracht. Diesmal stach er dreimal massiv mit einem Messer in Herzhöhe auf seine Exfrau ein. Diese Verletzungen waren tödlich.
Obwohl sich anschließend eine Zeugin schützend über die 36-Jährige beugte, trat der Mann noch mehrmals mit den Füßen nach dem Kopf seiner Exfrau. Zu den herbeigerufenen Notärzten und Polizisten sagte er, es sei sein gutes Recht gewesen, sie zu töten.
Das Landgericht verurteilte ihn wegen Mordes. Außerdem stellte es fest, dass seine Schuld besonders schwer wiege. Das begründete es unter anderem damit, dass er mehrmals gegen die Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz verstoßen und sein Opfer während der Tat beleidigt hatte. Die Tat trage den Charakter einer "von einem absoluten Vernichtungswillen getragenen öffentlichen Hinrichtung".
Der zum Urteilszeitpunkt 50 Jahre alte Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler. Die lebenslange Haftstrafe wurde rechtskräftig, ebenso die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.
H.Gerber--VB