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Geldstrafen wegen Falschaussagen in Prozess um in Teich ertrunkene Kinder
Neun Jahre nach dem Tod dreier Kinder in einem Teich im nordhessischen Neukirchen hat das Landgericht Marburg zwei Männer wegen Falschaussagen zu Geldstrafen verurteilt. Sie wurden wegen uneidlicher Falschaussage schuldig gesprochen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Kammer sah es demnach als erwiesen an, dass beide im Strafverfahren gegen den ehemaligen Bürgermeister von Neukirchen falsch ausgesagt hatten.
Das Amtsgericht Schwalmstadt hatte gegen den ehemaligen Bürgermeister wegen des Tods der drei Kinder verhandelt. Im Februar 2020 wurden die beiden nun Angeklagten dazu vernommen. Laut Urteil wussten sie zu diesem Zeitpunkt, dass sich ein Versicherer bereits im Mai 2014 kritisch zur Gefährdungslage des Teichs geäußert hatte.
Dennoch sagten sie vor Gericht aus, dass sie von keiner Gefährdungslage gewusst hätten. Eine versuchte Strafvereitelung sah das Gericht jedoch nicht. Es sei nicht ausgeschlossen, dass beide eine eigene mögliche Verantwortlichkeit hätten verschweigen wollen. Deswegen sei eine Geldstrafe am unteren Rand des Strafrahmens angemessen, entschied die Kammer.
Die Geschwister im Alter von fünf, acht und neun Jahren waren im Jahr 2016 in dem Teich der seit Generationen zum Baden genutzt wurde, ertrunken. Die Staatsanwaltschaft warf dem ehemaligen Bürgermeister vor, gegen die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht verstoßen zu haben.
Das Amtsgericht Schwalmstadt verurteilte den Kommunalpolitiker im Februar 2020 wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro. Dagegen legten beide Seiten Berufung ein.
Das Landgericht Marburg erhöhte diese Strafe im Februar 2023 auf 14.400 Euro, wogegen der Angeklagte Revision einlegte. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sprach den Mann im November 2023 schließlich frei. Es konnte nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass der Angeklagte für das Unglück strafrechtlich verantwortlich sei, hieß es zur Begründung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
L.Stucki--VB