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Überstunden-Urteil: Gewerkschaften fordern Handeln gegen Überlastung von Lehrkräften
Nach dem Überstunden-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts haben die Bildungsgewerkschaften Maßnahmen gegen die Überlastung von Lehrkräften gefordert. "Die Bundesländer müssen jetzt endlich die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte umsetzen", erklärte die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Maike Finnern, am Donnerstagabend in Frankfurt am Main. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) sprach sich für das Vermeiden oder Ausgleichen von Mehrarbeit aus.
Das Gericht hatte am Donnerstag entschieden, dass ein inzwischen pensionierter Schulleiter keinen finanziellen Ausgleich für geleistete Überstunden bekommt. Denn der Beamte hielt längeres wöchentliches Arbeiten zwar für notwendig, um seine Aufgaben zu erfüllen - das sei aber nicht angeordnet worden.
"Die Bundesländer geben Lehrerinnen und Lehrern immer mehr zu tun, wie Inklusion, Digitalisierung, Ganztag oder Dokumentationspflichten, ohne sie an anderer Stelle zu entlasten", kritisierte Finnern. Es werde "also erwartet, dass die Kolleginnen und Kollegen in der gleichen Zeit mehr leisten, und gleichzeitig einen guten Unterricht samt Vor- und Nachbereitung stemmen". Das sei "vollkommen weltfremd", betonte sie. Der Arbeitsschutz für Lehrkräfte werde außer Kraft gesetzt.
Auch der VBE erklärte, Lehrkräfte und Schulleitungen gingen "oft weit über ihre Belastungsgrenze hinaus, um das System am Laufen zu halten". Ihr Vorsitzender Tomi Neckov forderte: "Die Politik darf die Verantwortung nicht bei den Beschäftigten abladen und muss Strukturen schaffen, in denen Mehrarbeit vermieden oder angemessen ausgeglichen wird".
Eine Erfassung der Arbeitszeit sieht der VBE dagegen skeptisch. Diese dürfe "keine zusätzliche Arbeitsbelastung und keine starren Minutenvorgaben erzeugen", erklärte die Gewerkschaft. Regelmäßig festgestellte Mehrarbeit müsse "verbindliche Folgen haben – etwa eine angemessene Vergütung, den Abbau von Aufgaben, die Übertragung geeigneter Tätigkeiten an andere Professionen oder eine Reduktion der Unterrichtsverpflichtung".
P.Vogel--VB