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Gesundheitsreform und Etat 2027: Koalition bringt Kernvorhaben auf den Weg
Das Bundeskabinett will am Mittwoch zentrale Beschlüsse der schwarz-roten Koalition auf den Weg bringen: Mit der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Ministerrunde die erste große Sozialreform der Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beschließen. Am Dienstag einigten sich Union und SPD nach längerem Streit auf einen gemeinsamen Entwurf, der die Krankenkassen finanziell entlasten soll. Zudem soll das Kabinett die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 billigen, die eine drastische Neuverschuldung vorsehen.
Für das im Umfragetief befindliche Kabinett von Kanzler Merz geht es nach den öffentlichen Streitereien der vergangenen Wochen auch um den Nachweis von Handlungsfähigkeit. Bis Dienstag hatten Union und SPD um einen Kompromiss bei der komplizierten Gesundheitsreform gerungen, um einen Kabinettsbeschluss am Mittwoch und eine baldige Verabschiedung durch den Bundestag zu ermöglichen.
Der neue Gesetzentwurf, der AFP vorliegt, sieht für das kommende Jahr Entlastungen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 16,3 Milliarden Euro vor. Dieser Betrag liegt unter dem ersten Entwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), der ein Einsparvolumen von knapp 20 Milliarden Euro anvisiert hatte. Er dürfte aber ausreichen, die auf 15,3 Milliarden Euro geschätzte Finanzlücke bei den Kassen zu füllen und die Beiträge stabil zu halten. In den Folgejahren soll das Einsparvolumen durch die Reform Jahr für Jahr deutlich anwachsen.
Die umstrittenen Einschnitte bei der kostenfreien Mitversicherung von Familienangehörigen bleiben Teil der Reform - trotz Kritik von SPD und CSU. Die Koalition verständigte sich am Dienstag aber noch auf einige größere Änderungen an dem Reformentwurf. So soll das Krankengeld in voller Höhe erhalten bleiben und nicht wie ursprünglich geplant gekürzt werden. Pharmaunternehmen sollen stattdessen einen höheren Beitrag leisten.
Zudem will die Koalition die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze anheben. Diese liegt aktuell bei jährlich 77.400 Euro. Erst ab einem darüber liegenden jährlichen Brutto-Arbeitseinkommen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln. Die Versicherungspflichtgrenze soll nun ab 2027 um monatlich 300 Euro zusätzlich angehoben werden.
Ab 2028 soll außerdem eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden. Laut Gesetzentwurf rechnet die Regierung mit Einnahmen aus der Zuckerabgabe in Höhe von rund 450 Millionen Euro jährlich. Diese sollen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) "in geeigneter Art und Weise entlastend zugutekommen", heißt es in dem Entwurf.
Eine Neuerung gibt es auch bei den umstrittenen Versicherungskosten für Menschen in der Grundsicherung: Bislang zahlen die gesetzlichen Kassen dafür pro Jahr rund zwölf Milliarden Euro; Koalitionspolitiker, Kassen und Verbände hatten gefordert, diese Kosten aus Steuern zu begleichen, um das GKV-System zu entlasten.
Der Steuerzuschuss soll nun laut Gesetzentwurf ab 2027 "aufwachsend" erhöht werden. Im Jahr 2027 sind dafür 250 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen, 2028 dann 500 Millionen Euro. In den Jahren 2029 bis 2051 plant der Bund laut Entwurf ebenfalls mit jährlich 500 Millionen Euro an Zusatzausgaben.
Zugleich will der Bund seinen Zuschuss für den Gesundheitsfonds in den Jahren 2027 bis 2030 um jeweils zwei Milliarden Euro senken. Aus dem aus Beiträgen und Zuschüssen gespeisten Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen ihre Mittel.
Die Kassen kritisierten die geplante Änderung deshalb scharf. Unterm Strich flössen damit weniger Bundesmittel in das finanziell unter Druck stehende Versicherungssystem, betonte der Vorstandschef des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt. "Das ursprünglich ausgewogene Reformpaket droht aus dem Gleichgewicht zu geraten, denn nach wie vor sollen Zuzahlungen erhöht und die Pharmaindustrie geschont werden."
Eine wichtige Weichenstellung nimmt das Kabinett am Mittwoch zudem mit der Verabschiedung der Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 vor. Die Ausgaben sowie auch die Neuverschuldung des Bundes sollen deutlich steigen, wie am Dienstag aus dem Bundesfinanzministerium verlautete. Haupttreiber sind jeweils massiv zunehmende Verteidigungsausgaben, was auch durch drastische Einsparungen und Kürzungen etwa bei Sozialausgaben nicht aufgefangen wird.
Die Neuverschuldung im Kernhaushalt des Bundes, für die im laufenden Jahr 98 Milliarden Euro eingeplant sind, soll 2027 auf 110,8 Milliarden Euro steigen. Für das Jahr 2028 ist in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes ein weiterer Anstieg auf 134,9 Milliarden Euro vorgesehen. Bis 2030 soll die Nettokreditaufnahme bis auf 152,7 Milliarden Euro ansteigen.
Dem stehen beträchtliche Sparanstrengungen und auch Mehrbelastungen für Bürgerinnen und Bürger gegenüber. Genannt wurden aus dem Bundesfinanzministerium Kürzungen der Bundeszuschüsse für die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung, pauschale Kürzungen in allen Ressorts von jeweils einem Prozent des Etatvolumens sowie weitere Einschnitte etwa bei der Entwicklungshilfe. "Die Handlungsbedarfe sind enorm", hieß es aus dem SPD-geführten Finanzministerium.
T.Ziegler--VB