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Prozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette: Staatsanwaltschaft von Schuld überzeugt
Im Raubprozess gegen die mutmaßliche ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag vor dem Landgericht Verden ihr Plädoyer begonnen und sich von der Schuld der Angeklagten überzeugt gezeigt. In der Gesamtschau bestünden "keine vernünftigen Zweifel" an der Täterschaft Klettes, sagte die Erste Staatsanwältin Annette Marquardt. Sie setzt ihr Plädoyer am Mittwoch fort, zu ihrer Strafmaßforderung kam sie noch nicht.
Angesichts einer Vielzahl von Indizien und Spuren stehe aus ihrer Sicht fest, dass Klette gemeinsam mit den noch flüchtigen früheren RAF-Mitgliedern Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub in den Jahren 1999 bis 2016 zahlreiche hochprofessionelle Überfälle unter anderem Geldtransporte und Kassenbüros von Supermärkten verübt habe, sagte die Vertreterin der Anklage. Diese seien von einer "erheblichen kriminellem Energie" gekennzeichnet gewesen, die psychischen Folgen für die Opfer seien "verheerend".
Klette muss sich seit etwas mehr als einem Jahr vor dem Landgericht Verden wegen der mutmaßlichen Beteiligung an der Serie bewaffneter Raubüberfälle verantworten. Die gemeinsam mit Garweg und Staub mutmaßlich begangenen Taten ereignete sich nach der Auflösung der linksextremistischen RAF in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Laut Anklage dienten sie der Geldbeschaffung für das Leben des untergetauchten Trios in der Illegalität. Klette wurde im Februar 2024 in Berlin gefasst worden, wo sie jahrelang unter falschem Namen gelebt hatte. In ihrer Wohnung fanden sich unter anderem Waffen und andere bei den Taten verwendete Gegenstände, sehr ausführliche Aufzeichnungen sowie mehr als 240.000 Euro in bar. Dies sind wichtige Beweismittel. In Fluchtautos wurde laut Anklage auch Klettes DNA nachgewiesen.
Da bei einem Überfall im Jahr 2015 mit einem Sturmgewehr mit gehärteter Spezialmunition auf die Fahrerkabine eines Geldtransporters geschossen wurde, wirft die Anklage Klette auch mittäterschaftlichen versuchten Mord vor, obwohl sie nicht schoss. Kugeln schlugen durch, verletzt wurde aber niemand. Daneben geht es unter anderem um den Vorwurf des schweren bewaffneten Bandendiebstahls.
Um Vorwürfe im Zusammenhang mit der RAF geht es in dem Verfahren dagegen nicht. Wegen Klettes mutmaßlicher Beteiligung an deren Anschlägen erhob die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zuletzt unter anderem wegen versuchten Mordes Anklage gegen die inzwischen 67-Jährige. Dabei geht es um zwei Anschläge und einen gescheiterten Anschlag in den 90er Jahren. Über die Zulassung dieser Anklage entscheidet das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
P.Keller--VB