-
Kassel-Calden: Brandanschlag auf Baustelle von Rüstungs-Logistikzentrum
-
Merz äußert bei Besuch in Südkorea Hoffnung auf Wiedervereinigung mit dem Norden
-
SPD-Fraktionsvize: Berliner SPD soll nicht mit Linke koalieren
-
Steinmeier drängt in Peking auf ausgeglichene Handelsbeziehungen zwischen China und Deutschland
-
"Handelsblatt": Deutsche Autohersteller hoffen auf Zoll-Erleichterungen in den USA
-
Zverev und die gute Fitness: "War der zweitbeste Spieler"
-
Noch härtere Strafe bei Berufung gegen mutmaßliche Giftpilzmörderin in Australien
-
NFL: Packers siegen nach Watson-Schreckmoment gegen Carolina
-
NHL: Ottawas Comeback mit drei Stützle-Assists ohne Krönung
-
Becker gratuliert: Zverev feiert Sprung auf die Eins
-
Jubiläum in der Heimat: Pérez macht die 300 voll
-
"Zu weich": Gavel selbstkritisch nach Belgrad-Klatsche
-
Matthäus rät Bayern: Rentenvertrag für Kane
-
Kryptobörse Binance meldet massiven Hackerangriff - Mehr als 2,5 Milliarden Dollar eingefroren
-
Die Sport-Höhepunkte am Freitag, 30. Oktober
-
Merz wirbt in Südkorea für verlässliche bilaterale Partnerschaft
-
Trump sagt zwei seiner letzten Wahlkampfauftritte vor den Zwischenwahlen ab
-
Angespannte Lieferketten: Friedrich Merz wirbt in Südkorea um verlässliche Partner
-
Frankreich: "Gelbwesten" rufen zu Kochtopf-Protest auf
-
Carney, von der Leyen und Costa beraten über künftige Partnerschaft Kanadas und der EU
-
G20-Außenminister beraten über Kriege im Iran und in der Ukraine
-
Chinas Staatschef Xi empfängt Bundespräsident Steinmeier in Peking
-
Abschluss von Asienreise: Merz besucht Demilitarisierte Zone zwischen Süd- und Nordkorea
-
Keine klare Mehrheit nach Parlamentswahl: Israel vor schwieriger Regierungsbildung
-
Französischer Präsidentschaftskandidat Philippe von Untersuchungsrichtern befragt
-
Nach Auszählung aller Stimmen: Netanjahu-Block bei Israel-Wahl vorn - aber ohne Mehrheit
-
Erneute Proteste am Samstag: Frankreich mobilisiert 70.000 Polizisten
-
Nach Rückkehr nach Venezuela: Machado dankt Trump für Sturz Maduros
-
"Star Trek"- und "X-Men"-Star Patrick Stewart mit 86 Jahren gestorben
-
Weltklimarat soll im Dezember über nächsten Sachstandsbericht beraten
-
Struff bezwingt Djokovic erstmals – Viertelfinale in Basel
-
Klatsche in Belgrad: Bayerns EuroLeague-Krise immer schlimmer
-
Frankreich verweigert österreichischem Rechtsextremisten Sellner die Einreise
-
Vier Tote bei Absturz von italienischem Armeehubschrauber in Bosnien-Herzegowina
-
"Star Trek"- und "X-Men"-Star Patrick Stewart gestorben
-
Handball: Flensburg erobert Tabellenführung zurück
-
Zverev krönt sich zur Nummer eins der Tenniswelt
-
Champions League: Füchse gewinnen zum Gruppenabschluss
-
Lagarde tritt im Februar als EZB-Chefin zurück - rechtzeitig zur Frankreich-Wahl
-
Medien: Ranghöchster Stratege der US-Armee überraschend entlassen
-
"Angst"-Eingeständnis von Eralp wird neue Belastungsprobe für Rot-Grün-Rot in Berlin
-
Doppel-Kandidat in Alaska: Trump könnte Kongresswahl-Ergebnis in Frage stellen
-
Nach Hausexplosion in Regensburg: Ermittler finden zwei Leichen in Ruine
-
Nachermittlungen zu Kreditkartenbetrug: Neun Menschen aus Untersuchungshaft entlassen
-
BVB hofft auf Karetsas-Comeback gegen Bayern
-
Niedersachsen: AfD scheitert mit Beschwerde gegen Hochstufung durch Verfassungsschutz
-
Kanada und EU wollen Beziehungen auf "höchstmögliche Ebene" heben
-
Mehr als viereinhalb Jahre Haft für IS-Mitglied in Thüringen
-
"Augsburger Allgemeine": Audi-Aufsichtsrat tagt zu Döllner-Auftritt mit Trump
-
Tödliches Zugunglück in Spanien: Fassungslosigkeit und viele Fragen
Mieterbund klagt erfolgreich gegen Stromklausel in Mietverträgen von Vonovia-Töchtern
Wer eine Wohnung mietet, muss frei entscheiden können, von wem er seinen Strom bezieht. Das entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbunds vom Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Es gab mit einem Urteil vom Mittwoch der Unterlassungsklage des Mieterbunds gegen zwei Tochtergesellschaften des Immobilienkonzerns Vonovia statt - sie dürfen demnach nicht einen Mietvertrag zum "Vehikel" machen, um Mieterinnen und Mieter an einen bestimmten Stromanbieter zu binden. (Az. I-30 UKl 1/25)
Der Mieterbund hatte im April 2025 gegen die Deutsche Annington Beteiligungs GmbH und die Vonovia Energie GmbH geklagt. Mieterinnen und Mieter der Deutschen Annington sollten mit dem Mietvertrag zugleich einen Stromliefervertrag mit Vonovia Energie abschließen.
Der Mieterbund kritisierte das als "unzulässige Verknüpfung" von Miet- und Stromliefervertrag. Zum einen sei für Mieterinnen und Mieter in der konkreten Vertragsgestaltung nicht eindeutig erkennbar, ob bereits die Unterschrift unter den Mietvertrag oder erst das zusätzliche Ankreuzen eines entsprechenden Kästchens zur Anbahnung des Stromliefervertrags führt. Zum anderen könnten sich Mieterinnen und Mieter veranlasst sehen, einen Stromliefervertrag mit der Vonovia Energie abzuschließen, um den Abschluss des Mietvertrags nicht zu gefährden. Damit verzichteten sie "faktisch auf ihre freie Wahl des Stromversorgers".
Das OLG erließ laut Mieterbund ein sogenanntes Anerkenntnisurteil, nachdem die beklagten Unternehmen den Unterlassungsanspruch "in letzter Minute" anerkannt hatten. Das Urteil bedeutet laut Mieterbund, dass die beanstandete Klausel künftig nicht mehr als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) in Mietverträgen der Deutsche Annington verwendet werden darf. Die Vonovia Energie darf sich demnach nicht mehr auf die Klausel berufen. Betroffene Mieterinnen und Mieter könnten den Stromlieferanten wechseln.
Die Entscheidung des OLG sei "von grundsätzlicher Bedeutung", erklärte der Mieterbund: "Sie macht nicht nur deutlich, dass Mieterinnen und Mieter klar und transparent erkennen können müssen, welche Verträge sie abschließen und welche zusätzlichen rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Sie schützt Mieterinnen und Mieter auch davor, in einer ohnehin schwierigen Wohnungssituation zusätzliche Leistungen akzeptieren zu müssen, die sie möglicherweise gar nicht wünschen." Wer eine Wohnung vermietet, dürfe die besondere Abhängigkeit von Wohnungssuchenden nicht dazu nutzen, ihnen weitere Verträge unterzuschieben oder die Wahl eines bestimmten Anbieters nahezulegen. "Das gilt für Strom genauso wie für andere Zusatzleistungen."
D.Bachmann--VB