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"Nur Ja heißt Ja": EU-Abgeordnete fordern EU-weite Definition von Vergewaltigung
Das Europaparlament hat eine EU-weit einheitliche Definition von Vergewaltigungen nach dem Prinzip "Nur Ja heißt Ja" gefordert. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Dienstag in Straßburg für ein entsprechendes Positionspapier, mit dem sie die EU-Kommission sowie die 27 Mitgliedstaaten zum Handeln auffordern. In mehreren EU-Ländern, darunter Österreich, ist Gewalt noch immer Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung.
Ein erster Versuch für eine einheitliche Definition von Vergewaltigungen war vor rund zwei Jahren gescheitert, unter anderem am Widerstand Deutschlands und Frankreichs. Beide Länder argumentierten, eine solche europäische Definition falle nicht in die Zuständigkeit der EU und sei damit vor Gericht angreifbar. Die Abgeordneten im Europaparlament sehen dies mehrheitlich anders und fordern nun neue Verhandlungen.
In EU-Staaten wie Schweden und Spanien gilt bereits das Prinzip "Nur Ja heißt Ja": Sex gilt nur dann als einvernehmlich, wenn alle Beteiligten ausdrücklich zugestimmt haben und in körperlicher wie geistiger Verfassung für eine Zustimmung sind.
In Deutschland gilt seit einer Reform des Sexualstrafrechts 2016 das Prinzip "Nein heißt Nein". Eine Vergewaltigung liegt nur dann vor, wenn Beteiligte den Sex deutlich ablehnen. Sie müssen sich seit der Reform aber nicht mehr unbedingt körperlich wehren, sondern können dies auch durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringen.
Die EU-Kommission muss sich nun mit den Forderungen aus dem Parlament befassen und kann auf deren Grundlage einen neuen Gesetzesvorschlag vorlegen. Bindend sind die Forderungen allerdings nicht.
P.Vogel--VB