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Hunde und Katzen: EU-Parlament beschließt Chip-Pflicht gegen illegalen Handel
Kleine Käfige, zu wenig Nahrung, keine Impfungen: Die EU will dem illegalen Handel mit Katzen und Hunden einen Riegel vorschieben und für bessere Haltungsbedingungen sorgen. Das Europaparlament beschloss deshalb am Dienstag ein Gesetz, nach dem künftig alle Hunde und Katzen einen Chip mit Angaben zur Herkunft tragen sollen. Qualzuchten wie flache Schnauzen, kurze Beine und zurückgebildete Ohren werden verboten.
Alle Halter sollen ihre Haustiere zum Tierarzt bringen, der den Chip unter der Haut einsetzt. Züchter, Händler und Tierheime haben dafür vier Jahre Zeit. Für private Halter gilt für die Chip-Pflicht eine Übergangsfrist von zehn Jahren für Hunde und 15 Jahren für Katzen. Wer für die tausenden Streuner auf den Straßen europäischer Länder zuständig ist, bleibt allerdings unklar.
Der Deutsche Tierschutzbund sprach von einem "Meilenstein für den Tierschutz in Europa". Die Chip-Pflicht sorge dafür, dass Halter ihre Tiere nicht einfach aussetzen können, und entlaste damit die Tierheime. Entlaufene Tiere könnten leichter in ihr Zuhause zurückgebracht werden.
Die EU will vor allem den illegalen Handel mit Hunden und Katzen unterbinden. Nach Schätzungen der EU-Kommission verdienen Händler in der Europäischen Union jährlich insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro mit dem Verkauf der Tiere. Viele der Vierbeiner leben in zu kleinen Käfigen, bekommen nicht genug Futter oder die nötigen Impfungen.
Dies sei auch eine Gefahr für Menschen, weil ungeimpfte Tiere Krankheiten wie Tollwut übertragen könnten, erklärte die EU-Kommission. Beim Import in die EU werden die Chips deshalb für private wie für kommerzielle Halter zur Pflicht. Nach Angaben der EU-Kommission wird damit zudem ein Schlupfloch gestopft: Bislang gäben sich Händler häufig als private Halter aus.
Das Gesetz soll EU-weite Mindeststandards für die Haltung festlegen. Verstümmlungen wie das Abschneiden der Ohren und des Schwanzes oder ein Entfernen der Krallen sollen nur noch aus medizinischen Gründen erlaubt sein. Hunde sollen Zugang zu einem Außenbereich oder einen täglichen Spaziergang haben.
Qualvolle Zuchten wie zu kurze Beine oder flache Schnauzen sollen zudem nicht mehr extremer werden. Tiere mit solchen Merkmalen dürfen nicht mehr weiter gezüchtet werden. Um die Anreize dafür zu verringern, sollen Tiere mit übertriebenen Merkmalen oder Verstümmlungen nicht mehr an Schönheitswettbewerben teilnehmen dürfen.
Das Gesetz soll Züchtern zudem die Inzucht zwischen Elterntieren und ihren Nachkommen zweier Generationen sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern verbieten. Weder zu junge noch zu alte Tiere sollen für die Zucht missbraucht werden
Der Rat der 27 EU-Länder muss das Gesetz noch absegnen, dies gilt jedoch als Formalie.
H.Weber--VB