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Süchtig machende Medikamente ohne Rezept abgegeben: Apotheker verurteilt
Gibt ein Apotheker über Jahre hinweg süchtig machende Medikamente ohne Rezept an eine Patientin ab, hat diese laut einem Urteil aus Hessen Anspruch auf Schmerzensgeld. Damit verletze er seine Pflichten als Apotheker, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit. Es sprach der Frau 8000 Euro zu. (Az.: 8 U 131/24)
Sie hatte in der Apotheke über Jahre hinweg verschreibungspflichtige Schmerz- und Beruhigungsmittel mit hohem Suchtpotenzial gekauft. Im März 2020 begann sie einen Entzug. Ihr zufolge hatte der Apotheker ihr die Medikamente ohne Rezept verkauft.
Dem Apotheker zufolge hatte sie ein niederländisches Rezept vorgelegt. In erster Instanz verurteilte das Landgericht Frankfurt den Apotheker zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld. Diese Entscheidung änderte das Oberlandesgericht mit seiner nun veröffentlichten Entscheidung ab.
Der Apotheker und seine Mitarbeiter hatten der Frau von 2015 bis Anfang 2020 ohne entsprechende Rezepte erhebliche Mengen verschreibungspflichtiger Medikamente verkauft. Die Vorlage eines niederländischen Rezepts wertete das Landgericht zutreffend als Schutzbehauptung, wie das Oberlandesgericht entschied.
Der Frau entstand durch die Pflichtverletzung ein Schaden. Ob sie bereits vor dem Verkauf medikamentenabhängig war, sei dabei irrelevant, befnad das Oberlandesgericht. Ein Teil der Ansprüche sei allerdings bereits verjährt. Das Gericht sah 8000 Euro Schmerzensgeld als angemessen an.
C.Bruderer--VB