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Mehr als vier Jahre Haft für verbotene Lieferung von Fahrzeugteilen nach Russland
Das Landgericht im hessischen Darmstadt hat einen 59-Jährigen wegen verbotener Lieferungen von Fahrzeugteilen nach Russland zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Die zuständige Kammer sah es demnach als erwiesen an, dass der Mann gegen das bestehende Ausfuhrembargo verstoßen hatte.
Als Geschäftsführer eines Unternehmens exportierte er mehrfach Ware nach Russland, die unter Ausfuhrbeschränkungen fallen. Um das tatsächliche Zielland zu verschleiern, band er Scheinfirmen mit ein. Zu der gelieferten Ware zählten unter anderem Achsen für Fahrzeuge. Diese wurden über eine Firma mit angeblichem Sitz in Dubai nach Russland verkauft. Das Urteil fiel am Donnerstag.
A.Ammann--VB