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Noosha Aubel: Skandal in Potsdam um schwerstbehindertes Kind
Während die kleine Heidrun heute ihren zweiten Geburtstag feiert, wartet sie immer noch auf etwas, das in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte: einen Platz in einer integrativen Kindertagesstätte mit individueller Assistenz. Ihre Eltern kämpfen seit über einem Jahr um dieses Recht und haben inzwischen Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeigen und Petitionen geschrieben. Was sie in Potsdam erleben, ist nach Aussage von Bürgern, "die jämmerliche Fratze einer Verwaltung, welche Gesetze ignoriert und die Schwächsten der Gesellschaft, Kinder mit Schwerbehinderung, eiskalt im Stich lässt".
Bereits im Januar 2025 hatten Vertreter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie der Landeshauptstadt Potsdam schriftlich anerkannt, dass Heidrun aufgrund ihrer schweren Behinderung besondere Unterstützung braucht. Seit ihrer Geburt leidet das Kleinkind an einem KBG-Gen-Defekt (100 Prozent Schwerbehinderung mit Pflegestufe 4, mit unter anderem den Merkzeichen: "H" = "hilflos" und "aG" = "außergewöhnlich gehbehindert").
Doch bei den schönen und schnöden Worten der Verantwortlichen der Landeshauptstadt Potsdam, in personeller Verantwortung der Oberbürgermeisterin Noosha Aubel (50, parteilos), blieb es. Trotz klarer Rechtslage (§24 SGB VIII, §22a SGB VIII) verweigert die Stadt bis heute die Aufnahme. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam (Az. VG 7L 1336/25) wird unterdessen seit Monaten verschleppt.
In einem Schreiben an die Präsidentin des Verwaltungsgerichts, Ariane Holle, vom 13. Februar 2026 beklagen die Eltern nicht nur die Untätigkeit, sondern auch eine Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG). Währenddessen präsentiert sich die neue Oberbürgermeisterin Noosha Aubel in Potsdam als soziale Modernisiererin. In der Realität setzt ihre Verwaltung die "Tradition" ihres Vorgängers fort. Die umfangreichen Unterlagen belegen, wie Briefe, Einschreiben und E-Mails unbeantwortet bleiben und wie das Verwaltungsgericht Potsdam lediglich den Eingang mit Zwischenbescheiden bestätigt, ohne bisher den Eilantrag zu entscheiden.
Dass dieses Verhalten kein Einzelfall ist, zeigt die jüngste Geschichte Potsdams. Das Digital-Magazin berichtete bereits im April 2021, dass die Stadt der schwerstbehinderten Schwester von Heidrun, Hedda-Maria, mehr als 18 Monate lang keinen Behindertenfahrdienst zur Verfügung stellte; die Verantwortlichen ignorierten trotz ärztlichen Gutachtens über 73 Wochen lang die Beschaffung eines Kindersitzes, wobei das Kind zuvor über mehr als ein Jahr ebenfalls um einen integrativen Kita-Platz kämpfen musste. Im Mai 2025 wurde der damalige SPD-Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) mit überwältigender Mehrheit in Potsdam abgewählt. Schuberts Abwahl war ein Aufschrei der Demokratie; doch hat die Stadt Potsdam offenbar aus ihrem Skandal, auch unter Oberbürgermeisterin Noosha Aubel, nichts gelernt.
Die Eltern sahen sich zwischenzeitlich gezwungen, Dienstaufsichtsbeschwerden einzulegen und Strafanzeigen zu erstatten sowie Befangenheitsanträge gegen Richter und eine Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam zu stellen. In Kürze werden wir vor diesem Hintergrund in einer Artikelreihe über Verantwortliche berichten, wozu wir offizielle Presseanfragen an die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam, das Verwaltungsgericht Potsdam sowie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellen werden, hier mit Bezug der von den Eltern des mehrfach schwerstbehinderten Kleinkindes gestellten Strafanzeigen und Befangenheitsanträge.
Berichte über Ermittlungsverfahren und Strafverfahren müssen in diesem Zusammenhang frei von Vorurteilen erfolgen. Die Eltern machten hierzu gegenüber Pressevertretern deutlich, dass die Anzeigen keine Vorverurteilung darstellen, sondern dazu dienen, Sachverhalte aufzuklären. (Aktenzeichen der Strafanzeigen liegen der Redaktion vor)
Vor dem historischen Nauener Tor in Potsdam äußerten Bürger am heutigen Donnerstag gegenüber Pressevertretern scharfe Kritik: "Wie asozial und moralisch verkommen muss eine Gesellschaft sein, wenn man einem schwerstbehinderten Kind den ihm per Gesetz zustehenden Kita-Platz mit Einzelfallhelfer verwehrt?", sagte ein Passant. Viele sehen in Aubels Verwaltung eine Fortsetzung der verfehlten Sozialpolitik ihres SPD-Vorgängers.
Die Eltern der zweijährigen Heidrun kündigen an, mit ihrem Rechtsanwalt Axel Kapust, der tagtäglich für das mehrfach schwerstbehinderte Kleinkind kämpft, den Rechtsweg bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMRG) auszuschöpfen und den Fall öffentlich zu machen. Sie stützen sich dabei auf das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes, die UN-Behindertenrechtskonvention und zahlreiche Gerichtsurteile. Zugleich fordern sie disziplinarische Maßnahmen gegen die Verantwortlichen in Verwaltung und Justiz, bis hin zur Staatshaftung und zum Schadensersatz, denn mit jedem Tag, wie die Charite Berlin bescheinigt, verliert das Kleinkind wertvolle Zeit im Kampf gegen die Schwerbehinderung. Staatshaftung: BGH-Pressemitteilung 2016 + Entscheidungen III ZR 278/15 u.a.
Es ist höchste Zeit, dass Oberbürgermeisterin Noosha Aubel und die Landesregierung handeln. Inklusion ist kein leeres Schlagwort; sie ist ein Grundrecht. Die Landeshautstadt Potsdam und das Bundesland Brandenburg können es sich nicht leisten, erneut als Stadt und Bundesland der Ignoranz und Diskriminierung in die Schlagzeilen zu geraten. Eine demokratische Gesellschaft misst sich daran, wie sie mit den Schwächsten umgeht. Der Fall von Heidrun zeigt, dass Potsdam und das Bundesland Brandenburg vor dieser Prüfung derzeit erbärmlich versagen.
Anmerkung der Redaktion:
Unser Artikel steht im Einklang mit geltendem Recht, hier dem Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 der Bundesrepublik Deutschland - "Pressefreiheit und Meinungsäußerung" sowie dem Berliner Pressegesetz vom 15. Juni 1965 (GVBl. Berlin S. 744), in welchem es in § 3 Öffentliche Aufgabe der Presse, Absatz 3 wörtlich heißt: "Die Presse nimmt berechtigte Interessen im Sinne des § 193 StGB wahr, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder in anderer Weise an der Meinungsbildung mitwirkt."
Presseartikel zu diesem Thema:
- Artikel: 21. April 2021: "Mike Schubert, Dietmar Woidke, Ursula Nonnemacher und Jenny Armbruster - 18 Monate in Potsdam kein Behindertenfahrdienst für schwerbehindertes Kind" https://Digital-Magazin.de/kein-behindertenfahrdienst-fuer-schwerbehindertes-kind-in-potsdam">https://Digital-Magazin.de/kein-behindertenfahrdienst-fuer-schwerbehindertes-kind-in-potsdam
- Artikel: 25.05.2025: "Mike Schubert endlich abgewählt - Potsdam jubelt: SPD-Skandal-Bürgermeister muss Hut nehmen!" https://www.DeutscheTageszeitung.de/Politik/650572-mike-schubert-endlich-abgewahlt-potsdam-jubelt-spd-skandal-burgermeister-muss-hut-nehmen.html
L.Schneider