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Gefesselten Gefangenen getreten: Pensionierter Beamter verliert Ruhestandsgehalt
Wegen eines mutwilligen körperlichen Angriffs auf einen gefesselten Gefangenen hat ein pensionierter Justizbeamter aus Niedersachsen sein Ruhegehalt verloren. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erkannte es ihm nach eigenen Angaben vom Donnerstag ab. Es verwies dabei unter anderem auf die "zentrale Bedeutung der Pflicht eines Justizvollzugsbeamten, die dienstlichen Befugnisse zur legalen Gewaltanwendung gegenüber Strafgefangenen nicht zu missbrauchen und zu ihren Lasten keine Straftaten zu begehen". Die Entscheidung ist demnach rechtskräftig.
Nach Gerichtsangaben trat der Mann im Jahr 2021 in einem Gefängnis einen nach einer Auseinandersetzung fixierten Strafgefangenen mit dem Fuß gezielt in den Unterleib, als dieser von anderen Beamten an ihm vorbei in einen gesicherten Haftraum getragen wurde. Der Beamte habe "seine beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht sowie seine Pflicht zu rechtmäßigem Verhalten schuldhaft verletzt". Dass der Gefangene arg- und wehrlos gewesen sei, wiege dabei besonders schwer.
Mit der Entscheidung im Beschwerdeverfahren verschärfte das oberste niedersächsische Verwaltungsgericht die Disziplinarmaßnahmen gegen den wegen des Angriffs strafrechtlich rechtskräftig verurteilten früheren Beamten massiv. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte ihm 2024 in erster Instanz zunächst die Dienstbezüge für ein Jahr um fünf Prozent gekürzt. Es sah aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens mildernde Umstände. Zum damaligen Zeitpunkt war der Mann noch im aktiven Dienst.
Im Berufungsverfahren kam das Oberverwaltungsgericht nun zum einem anderen Schluss. Es lägen keine durchgreifenden Milderungsgründe vor. Zwar sei aufgrund der Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen nicht ausgeschlossen, dass der Beschuldigte zur Tatzeit unter einer psychischen Erkrankung gelitten habe, die seine Steuerungsfähigkeit beeinflusst habe. In der Gesamtschau sei der zuständige Senat aber zu der Auffassung gekommen, dass dies nicht erheblich der Fall gewesen sei.
Laut Gericht handelt es sich bei der Aberkennung des Ruhegehalts um die disziplinarrechtlich schwerstmögliche Sanktion. Zu der Entscheidung kam es demnach analog zum entsprechenden Vorgehen bei einem noch im Dienst befindlichen Beamten - dieser hätte das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit verloren und wäre aus dem Dienst entlassen worden.
D.Schlegel--VB