-
BR Volleys im DVV-Pokal-Viertelfinale: Sieg in Giesen
-
Datenleck bei „Ein Prozent“: AfD-Politiker als Spender offengelegt
-
Steve McQueens Ferrari 275 GTB/4 NART Spider geht in New York unter den Hammer
-
Neuköllner Linken-Politiker Ahmed Abed vertrat Ibrahim Ibrahim vor Gericht
-
Susanne Johna kündigt Kandidatur als BÄK-Präsidentin an
-
Die schnellsten Kampfpanzer der Welt: Von 80 km/h und dem Einfluss des Gewichts
-
Schüler des Heisenberg-Gymnasiums erforschen Enzymkinetik am KIT
-
Wetterexperten rechnen mit früherem Schnee als erwartet
-
Nicolas Feuz über KI-Kontroverse: Thélyson Orélien als Sündenbock der Literaturwelt
-
Finanznot in der Kinder- und Jugendmedizin: Ostschweizer Kinderspital nur dank Spenden im Plus
-
Kantonsregierung Zürich blockiert barrierefreie Querungen zugunsten des Autoverkehrs
-
Lando Norris holt Pole-Position im nassen Qualifying zum GP Brasilien
-
Arzt mit 20'000 Franken Lohn: So viel gibt die Familie pro Monat aus
-
Hartmut Graßl: Klimawandel erzwingt neues Zeitalter und US-Wahl als Wendepunkt
-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
Bewährungsstrafe für Frau wegen Beihilfe zu rechtsextremistischer Gruppe S.
Weil sie bei der Entstehung der rechtsextremistischen sogenannten Gruppe S. unterstützend mithalf, hat das Oberlandesgericht Stuttgart eine 61 Jahre alte Frau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Angeklagte sei wegen Beihilfe zur rädelsführerschaftlichen Gründung einer terroristischen Vereinigung zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Das Urteil gegen die geständige Angeklagte ist demnach bereits rechtskräftig.
Die nach ihrem Gründer Werner S. benannte rechtsextremistische Gruppe plante ab 2019 Anschläge auf Moscheen und wollte damit einen Bürgerkrieg in Deutschland anzetteln, um einen Umsturz zu erzwingen. Konkrete Anschläge verübten die Mitglieder aber nicht. Das Gericht verurteilte die Beschuldigten im Hauptverfahren bereits zu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren.
Der Gruppengründer S. hatte im Jahr 2019 im Internet nach Gleichgesinnten gesucht, um die Anschläge zu begehen. Darunter war auch die nun verurteilte Frau - sie soll die fremdenfeindliche Ideologie geteilt und Kontakte vermittelt haben. Dass die Frau mit einer Bewährungsstrafe davon kam, begründete das Gericht damit, dass die sozial eingebundene Angeklagte sich glaubhaft von der damaligen Ideologie distanziert habe.
C.Bruderer--VB