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Bundesverfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als gesichert extremistisch einstufen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach Angaben vom Donnerstag in einem von der Partei angestrengten Eilverfahren. Zwar gebe es innerhalb der Partei laut verfahrensrelevantem Kenntnisstand mit hinreichender Gewissheit gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung gerichtete Bestrebungen. Die AfD sei durch diese allerdings "nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann".
Der vom Bundesamt für Verfassungsschutz im Mai vergangenen Jahres abgegebenen Bewertung der Bundes-AfD als gesichert extremistisch sei das Gericht "in seinem Beschluss vom heutigen Tag nicht gefolgt", hieß es weiter. Zwar sei es "überzeugt, dass weiterhin der starke Verdacht gegen die Antragstellerin besteht, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu entfalten". Nach einer Prüfung im Eilverfahren könne "gegenwärtig jedoch keine das Gesamtbild der Partei beherrschende Prägung der Antragstellerin" in der entsprechenden Weise festgestellt werden.
Laut Eilentscheid darf der Verfassungsschutz die AfD auf Bundesebene vorerst weder als gesichert extremistisch einstufen noch so behandeln. Auch die "öffentliche Bekanntgabe" der entsprechenden Einstufung ist ihm untersagt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist das noch nicht.
Der Bundesverfassungsschutz hatte die AfD Bundesebene am 2. Mai 2025 als gesichert extremistisch eingestuft. Die Partei klagte dagegen. Der Verfassungsschutz sagte daraufhin zu, die entsprechende Einstufung bis zu einer gerichtlichen Eilentscheidung zunächst noch ruhen zu lassen.
D.Bachmann--VB