-
Französische Rechtspopulistin Le Pen stellt Vorrechte für Franzosen in Aussicht
-
Nächste Klatsche: HSV tief in der Krise
-
Golf: Henseleit gewinnt erstmals Solheim Cup mit Team Europa
-
Mit Rennglück: Antonelli triumphiert auch in Madrid
-
Trump: Ukraine soll Angriffe auf russische Raffinerien einstellen
-
SPD in Schleswig-Holstein kürt Parteichef Kämpfer zu Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Türkei: Zahlreiche Festnahmen bei Razzien in Bars und gegen LGBTQ-Organisationen
-
Kiew: Systematischer Angriff Russlands auf Schienennetz - Zug Richtung Polen getroffen
-
Israels Botschafter Prosor warnt: Deutschland ist "Terrorziel" der Hamas
-
Berliner Seriensieger gewinnen auch in Osnabrück
-
Huthis verstärken nach Offensive im Jemen Angriffe gegen Saudi-Arabien
-
Gefahren durch KI: Digitalministerium gegen Stopp der Entwicklung in Europa
-
張國榮70歲誕辰音樂會西九舉行 唐鶴德錄音致意
-
Frau bei antisemitischem Angriff mit abgebrochener Glasflasche in Berlin verletzt
-
Parlamentswahl in Schweden: Enges Rennen erwartet - Rechtspopulisten wollen in die Regierung
-
鏈球選手周柏言身形被質疑 教練指出其香港青年紀錄成績
-
World Athletics hält an Russland-Sanktionen fest
-
iPhone 18預購後出現可疑扣款 四間銀行調查未授權交易
-
Söder stellt sich hinter Merz: CSU-Chef schließt Kanzlersturz für seine Partei aus
-
Warnungen vor KI-Risiken - Anthropic-Chef fordert langsameres Entwicklungstempo
-
Linienbus in Berlin fährt gegen Baum: 15 Menschen teils schwer verletzt
-
Wanderer im Allgäu fürchtet Bärenattacke: Polizei identifiziert Hirsche
-
KI und neue Standards: Wege zur Senkung der Sepsissterblichkeit in Deutschland
-
《浪花男女》辦特別謝票場 馮志強談票房與導演客串拍攝
-
Filmfestival von Venedig: Goldener Löwe geht an Regisseurin May el-Toukhy für "Woman Unknown"
-
Zu betrunken für Alkoholtest: Mutter baut Unfall mit dreijährigem Kind in Auto
-
Galaxy Tab S12系列效果圖曝光 Ultra擬配雙鏡頭及瀏海螢幕
-
Linienbus fährt gegen Baum: Elf teils schwer Verletzte in Berlin
-
Trainer Polanski bei Gladbach entlassen
-
Tägliche Rätsel der Badischen Zeitung: Sudoku, Wordle und Kreuzworträtsel
-
Altman: OpenAI wird 2026 nicht an die Börse gehen
-
اليورو يستقر في البنوك المصرية وأعلى سعر للبيع 59.85 جنيه
-
بزشكيان يؤكد رفض الاستسلام وسلطات إيران تعلن مقتل شخص في استهداف سفينة
-
حمزة قورقماز يناقش العلاقة بين وضوح المبادئ واحترام الاختلاف
-
فليك يضم حمزة عبد الكريم إلى قائمة برشلونة بعد أربعة أهداف في الإعداد
-
Frau bei antisemitischer Attacke mit abgebrochener Glasflasche in Berlin verletzt
-
Enges Rennen bei Parlamentswahl in Schweden erwartet - Andersson gibt Stimme ab
-
Bilger drängt Bahn zur Wiedereinführung der vergünstigten Familienreservierung
-
Medien: Trainer Polanski tritt bei Gladbach zurück
-
Berliner BSW-Spitzenkandidat verteidigt Zusammenarbeit mit AfD in Sachsen-Anhalt
-
Chile: Mehr als 280 Festnahmen bei Demonstrationen zum Gedenken an Opfer der Diktatur
-
Muslic träumt von Bosnien-Job: "Kann ich mir vorstellen"
-
Nach Trump-Post mit Nordamerika-Karte: Macron und Carney treffen sich in französischem Überseegebiet
-
Feuerwehr rettet Möwe von Rheinbrücke: Einsatz mit Drehleiter und spontanem Applaus
-
Richterbund fordert Streichung der Weisungsbefugnis gegenüber Staatsanwaltschaften
-
Parlamentswahl in Schweden hat begonnen - enges Rennen erwartet
-
US Open: Krawietz/Pütz verlieren Finale - Zukunft fraglich
-
دول عربية ومنظمات تدين استهداف خط أنابيب في السعودية
-
الأرصاد السعودية تتوقع سيولاً وأمطاراً رعدية في خمس مناطق
-
ستاندرد آند بورز تثبت تصنيف السعودية عند A+
Regel gegen Extremisten in Landtag von Rheinland-Pfalz: AfD scheitert mit Klage
Die rheinland-pfälzische AfD-Fraktion ist mit einer Klage gegen eine Regeländerung zu verfassungsfeindlichen Mitarbeitern im Landtag gescheitert. Die Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes wird nicht ausgesetzt, wie der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof in Koblenz am Donnerstag mitteilte. Es wies einen Eilantrag der Fraktion zurück. (Az.: VGH A 6/26)
Im Juli hatte der Landtag das Abgeordneten- und Fraktionsgesetz zum Schutz vor Extremisten abgeändert. Seitdem gibt es eine Zuverlässigkeitsüberprüfung von Mitarbeitern von Fraktionen und Abgeordneten. Wird eine Unzuverlässigkeit festgestellt, werden diese von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Dagegen reichte die AfD im November Klage ein.
Am 17. Februar teilte der Landtag einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten und der Fraktion mit, dass mit seiner Zustimmung eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgen werde. Grund dafür war die Annahme, dass er in den letzten fünf Jahren extremistische Bestrebungen unterstützt habe. Dazu sollte er sich am Freitag persönlich äußern.
Daraufhin stellte die AfD am Montag den Eilantrag, mit der die Regel bis zu einer endgültigen Entscheidung ausgesetzt werden sollte. Der Verfassungsgerichtshof wies den Eilantrag zurück. Eine Rechtsnorm sei grundsätzlich so lange als gültig zu erachten, bis in einem Verfahren ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt ist, entschieden die Richter.
Es fehle an einem drohenden schweren Nachteil für die Fraktion. Einem Fraktions- oder Abgeordnetenmitarbeiter sei es zuzumuten, die gesetzlich geregelte Zuverlässigkeitsüberprüfung und die Anhörung über sich ergehen zu lassen. Es bestehe zwar die Möglichkeit, dass der Abgeordnete das Arbeitsverhältnis mit dem Mitarbeiter aus finanziellen Gründen auflösen müsse, jedoch könne er jemand anderen einstellen.
Das Gericht wog die Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten ab. Wenn die geänderten Regeln vorerst ausgesetzt sei, die Änderung an sich später aber als rechtmäßig anerkannt werden sollte, würde bis auf Weiteres ein Mitarbeiter staatlich finanziert werden, bei dem die Voraussetzungen für den Finanzierungsausschluss erfüllt seien, hieß es. Der Staat müsste also die Arbeit eines Menschen im Parlament finanzieren, bei dem die Annahme gerechtfertigt sei, dass er in den vergangenen fünf Jahren Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnung unterstützt habe.
H.Gerber--VB