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Öffentliche Aufträge nur bei fairen Arbeitsbedingungen: Tariftreuegesetz beschlossen
Öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen mit fairen Arbeitsbedingungen vergeben werden. Darauf zielt das sogenannte Tariftreuegesetz ab, das am Donnerstag im Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen verabschiedet wurde. Von den Gewerkschaften kam grundsätzlicher Zuspruch, aber Kritik im Detail. Unternehmen befürchten mehr Bürokratie.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) begrüßte den Parlamentsbeschluss unter Verweis auf die hohen Staatsausgaben wegen der Sondervermögens. "Wir investieren 500 Milliarden in dieses Land und es ist genau richtig, dass davon die Unternehmen auch profitieren, die für gute Arbeitsbedingungen stehen", sagte sie. Die Reichweite der Regelungen fällt allerdings geringer aus als zunächst geplant: Der Bereich von Lieferleistungen bleibt ausgenommen.
Darunter fallen Lieferungen etwa von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Material. Aufträge in diesem Bereich fallen nicht unter das Gesetz. Nach Angaben der Unionsfraktion reduziert sich der Anwendungsbereich des Gesetzes dadurch um ein Drittel. Auch der Verteidigungsbereich ist ausgenommen. Zudem gilt ein Schwellenwert von 50.000 Euro: Nur Aufträge über diesem Auftragsvolumen fallen unter das Gesetz.
Das Tariftreuegesetz ist ein Kernanliegen der SPD in der Koalition mit der Union. Es soll Nachteile für Unternehmen beseitigen, die tarifliche - und damit oft höhere - Löhne bezahlen. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge soll es zudem den Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten einschränken.
Nach langem Ringen hatten sich die Koalitionspartner am Dienstag auf das Gesetz geeinigt. Die Linken begrüßte die Idee grundsätzlich, die Regelungen gehen ihr aber nicht weit genug. Die AfD lehnte das Gesetz ab.
Der CDU-Abgeordnete Wilfried Oellers betonte in der Bundestagsdebatte, dass Unternehmen auch weiterhin nicht zwangsweise tarifgebunden sein müssen, um einen Auftrag des Bundes zu erhalten. Sie müssen aber festgelegte Bedingungen erfüllen. "Das ist ein wichtiger Unterschied", sagte Oellers. Denn Unternehmen ohne Tarifvertrag seien nicht automatisch schlechter. Das Bundesarbeitsministerium richtet sich bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen nach repräsentativen Tarifverträgen.
Oellers äußerte Zweifel daran, dass es mit dem Gesetz tatsächlich zu mehr Tarifbindung kommt. Zugleich sei das Gesetz aber "sicherlich mit einigem Aufwand verbunden". Zielerfüllung und Bürokratieaufwand würden daher beobachtet. Unter Umständen "müssen wir im Nachgang auch noch einmal korrigieren".
Der Gewerkschaft IG Metall geht das Gesetz nicht weit genug. Der Schwellenwert sei mit 50.000 Euro zu hoch angesetzt, rund ein Viertel aller öffentlichen Aufträge falle dadurch heraus. Auch die Ausnahmen für Lieferleistungen und Verteidigung kritisierten die Arbeitnehmervertreter: "Dadurch spielt bei einem Großteil der anstehenden staatlichen Investitionen das Tarifkriterium keine Rolle."
Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) kritisiert die Höhe des Schwellenwerts, zeigte sich insgesamt aber sehr zufrieden. Die Regelungen seien wichtig etwa für die Vergabe von Catering-Aufträgen in Bundeskantinen. "Es ist nur fair, dass mit den Steuergeldern von Beschäftigten grundlegende Arbeitsstandards wie Tarifverträge von Seiten des Staates eingehalten werden müssen", erklärte NGG-Chef Guido Zeitler.
Scharfe Kritik kam von den Arbeitgebern. "Die Bundesregierung predigt Bürokratierückbau, schafft aber mit dem sogenannten Tariftreuegesetz neue komplizierte Vorschriften", kritisierte der Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter. "Der Bundesrat sollte diesem vermurksten Gesetz die Zustimmung verweigern."
Das Baugewerbe zeigte sich konzilianter. "Grundsätzlich ist eine gesetzliche Regelung zur Tariftreue nicht erforderlich und führt trotz aller Versprechungen erneut zu mehr Bürokratie und Haftungsrisiken", erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Er hob aber deutliche Vereinfachungen bei den Vorgaben zum Nachweis der Tarifbindung im parlamentarischen Verfahren positiv hervor.
H.Weber--VB