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Gericht zieht Immobilien im Wert von fast halber Million Euro von 36-Jähriger ein
Das Landgericht Berlin hat bei einer Frau die Einziehung von Immobilien im Wert fast einer halber Million Euro sowie eines hochwertigen Motorrads angeordnet. Die Kammer gehe sicher davon aus, dass das Geld für die insgesamt neun Objekte und das Fahrzeug nicht aus legalen Quellen stammte und die Käuferin als Strohfrau diente, sagte der Vorsitzende Richter Thilo Bartl in seiner Urteilsbegründung am Mittwoch.
Das Verfahren war von der Staatsanwaltschaft beantragt worden, weil sie den Verdacht hatte, dass die insgesamt 453.000 Euro für die Immobilien in Berlin, Brandenburg und Thüringen und das Motorrad im Wert von 16.000 Euro aus Straftaten stammten und es sich um Geldwäsche handelte. Sie wurden zwischen 2012 und 2016 erworben, als Eigentümerin wurden die 36-jährige Frau beziehungsweise ihr mittlerweile zwölfjähriger Sohn eingetragen.
2017 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft die Immobilien und das Motorrad, stellte das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts im Februar 2021 aber ein. Stattdessen beantragte sie ein sogenanntes selbstständiges Einziehungsverfahren, was nach einer Gesetzesänderung seit 2017 möglich ist und de facto eine Beweislastumkehr vorsieht. Seitdem müssen nicht mehr die Strafverfolgungsbehörden nachweisen, aus welcher Straftat verdächtige Geldsummen stammen. Stattdessen müssen die Eigentümer von Immobilien beweisen, dass sie diese mit legalen Mitteln erwarben.
Im nun verhandelten Fall sei dies nicht geschehen, sagte Richter Bartl. Die 36-Jährige, die als Kinderfrau arbeite, habe nur ein bescheidenes Einkommen und auch sonst kein Vermögen, von dem sie sich die Immobilien hätte kaufen können. Ihr ehemaliger Lebensgefährte und Vater ihres Sohns, der die Käufe organisiert habe, lebe offiziell von Sozialhilfe.
Jeweils vor den Immobilienkäufen habe die Frau von verschiedenen Menschen Darlehen ohne Zinsen bekommen, sagte Bartl. Eine Buchführung über die Immobilienkäufe habe die Frau nicht vorlegen können. All das sei "enorm verdächtig", sagte der Richter. Das Gericht gehe daher davon aus, dass das Geld aus Straftaten stammte.
K.Hofmann--VB