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Urteil aus Hessen: KI darf nicht bei Universitätsprüfungen eingesetzt werden
Künstliche Intelligenz (KI) darf bei Universitätsprüfungen in Hessen nicht eingesetzt werden. Dass zwei Studierende deswegen von der Wiederholung der Prüfung ausgeschlossen wurden, war rechtmäßig, wie das Verwaltungsgericht Kassel am Donnerstag mitteilte. Es wies die Klagen der Studierenden ab. (Az.: 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS)
Die Universität Kassel hatte in beiden Fällen eine Bachelorarbeit im Fach Informatik und eine Hausarbeit im Masterstudiengang Verwaltungsrecht als "nicht bestanden" gewertet. Zudem schloss sie die beiden Studierenden wegen schwerer Täuschung durch verbotene Zuhilfenahme von KI von einer Wiederholung der Prüfung aus.
Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung nun. Beide hätten sich unerlaubter Hilfsmittel bedient, entschieden die Richter. Das Gericht stellte verallgemeinerungsfähige Regeln zum Umgang mit KI in Prüfungen an der Universität auf. In beiden Fällen können die Beteiligten Berufung einlegen.
T.Egger--VB