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Angriff an Berliner Holocaust-Mahnmal: Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft
Die Bundesanwaltschaft hat eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Attentäter vom Berliner Holocaust-Mahnmal gefordert. Zudem beantragte sie in dem Verfahren gegen den 20-Jährigen am Donnerstag vor dem Berliner Kammergericht die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Nebenklage beantragte die Anwendung von Jugendstrafrecht, ohne einen konkreten Antrag zur Strafhöhe zu stellen. Die Verteidigung plädierte auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren.
Der damals 19-jährige Syrer hatte am 21. Februar 2025 einen spanischen Touristen attackiert, der mit zwei Freunden das Mahnmal besuchte. Laut Anklage packte er sein Opfer inmitten des Stelenfelds unvermittelt von hinten und fügte ihm eine 14 Zentimeter lange klaffende Wunde am Hals zu.
Laut Bundesanwaltschaft überlebte der 30-Jährige nur dank einer sofortigen notärztlichen Versorgung. Später wurde er notoperiert und für einige Zeit in ein künstliches Koma versetzt. In dem Prozess tritt er als Nebenkläger auf.
Aus Sicht der Bundesanwaltschaft radikalisierte sich der Angeklagte, der 2023 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam, spätestens seit Ende 2024 im Sinn der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat. Er sei der Ansicht gewesen, einen religiösen Auftrag zu haben, und habe "ein Zeichen gegen die freiheitliche Gesellschaft und gegen Juden" setzen wollen.
Laut Anklage reiste er eigens für die Tat von seinem Wohnort Leipzig nach Berlin. Kurz vorher soll er über Messengerdienste Kontakt zu IS-Angehörigen aufgenommen und sich als Mitglied angedient haben. Der Prozess begann am 20. November 2025. Das Urteil soll am Donnerstag kommender Woche fallen.
A.Ruegg--VB