-
G7-Staaten fordern Ende der Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien und die Schifffahrt
-
IG Metall fordert fünf Prozent mehr Lohn - Arbeitgeber: "Realitätsfern"
-
Wadephul vor UN-Generaldebatte: Vereinte Nationen müssen "effizienter werden"
-
Endgültiges Ergebnis bestätigt Wahlausgang in Sachsen-Anhalt
-
Blessin wird Trainer in Mönchengladbach
-
Clan-Kontakte und Antisemitismus: Berliner Linke im Kreuzfeuer der Kritik
-
Nach Hausexplosion in Weimar: Weiter keine Spur von vermisstem Mann
-
Debatte um Merz-Äußerungen zur Krankenversicherung - CSU lehnt Systemänderung ab
-
Jugendlicher schießt vor Schule um sich: Elf Verletzte in der Türkei
-
CSU-Politiker Hoffmann: Koalition einig bei Härtefallregelung für Frühverrentung
-
IG Metall fordert fünf Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit von zwölf Monaten
-
Macron lädt zum Papstbesuch alle EU-Staats- und Regierungschefs ein
-
21 Festnahmen bei Durchsuchungen gegen illegale Zigarettenfabrik in NRW
-
Davis Cup: Deutsches Team trifft auf Großbritannien
-
CSU lehnt Systemänderung bei Krankenkassen ab - Debatte um Merz-Äußerungen
-
Große US-Sender schränken Trump-Berichterstattung ein - Protest gegen Hausverbot für CNN
-
Dos Santos: Kanzler hat trotz Frust "die volle Rückendeckung der Unionsfraktion"
-
Unionsfraktion: Weitere Spritpreisentlastungen wohl frühestens im Januar
-
FIFA: Neuendorf glaubt nicht an "Reformer" Infantino
-
Vier Sekunden: Sechsjährige Chinesin stellt Zauberwürfel-Rekord auf
-
Center Parcs will Ferienpark im Lausitzer Seenland in Brandenburg bauen
-
Juso-Chef Türmer: SPD-Vorsitzende derzeit "nicht Teil der Lösung"
-
Macron präsentiert Trump Vorschläge zur Eindämmung des Ölpreises
-
Nach Wahlsieg in Berlin: Linke will noch diese Woche mit Grünen und SPD sprechen
-
Ungarn will vorerst "kein Mitglied" der Gruppe der Karpaten-Länder sein
-
Judo-Bundesliga: Japaridse nach Ausraster lebenslang gesperrt
-
EU-Handelskammer: Chinas Exportboom "nicht tragbar" - dennoch kein Ende in Sicht
-
Verhandlungsdurchbruch: EU und Philippinen wollen Freihandelsabkommen schließen
-
Kriminalbeamtenbund: Besuch von Clanchef bei Linken-Party "Schlag ins Gesicht"
-
Geldstrafe für Zeitsoldat wegen homophober Äußerungen in Hamburg
-
Niroomand hält an Berliner Olympiaplänen fest
-
FairSquare: Infantinos Reformwille "nicht ernst gemeint"
-
Schüsse vor Schule in der Türkei: Mindestens acht Verletzte
-
Alzheimer-Experten: Fast 1,8 Millionen Menschen in Deutschland leben mit Demenz
-
Venezuelas Übergangspräsidentin in New York eingetroffen - Treffen mit Trump
-
Duale Krankenversicherung: Lauterbach sieht bei Merz "Moment der Einsicht"
-
Flensburg-Ranking: Porsche-Fahrer haben mit Abstand die meisten Punkte
-
Durchbruch in Verhandlungen über EU-Freihandelsabkommen mit den Philippinen
-
Iranischer Außenminister Araghtschi zur UN-Generaldebatte in New York eingetroffen
-
Einjähriger verschluckt in München Baustein - Kind nach Behandlung wohlauf
-
Dreijähriger in Mecklenburg-Vorpommern von Auto überrollt und gestorben
-
Bahn-Industrie erwartet deutliches Marktwachstum in kommenden Jahren
-
52-Jähriger bei Arbeitsunfall auf Oktoberfestgelände in München tödlich verletzt
-
Vier Tote durch Taifun "Dujuan" in Japan
-
Anwältin: Von ICE-Beamtem Angeschossener hat noch Kugel im Körper und leidet unter Lähmung
-
Erinnerungsstücke von Brigitte Bardot erzielen bei Auktion fast eine Million Euro
-
Deutsche Olympia-Chancen: "In der Lage, flexibel zu reagieren"
-
Aaron Donald ist zurück - Rams fertigen Giants ab
-
"Nicht kleinreden": Zverev-Bruder kontert Kritiker
-
Verbandswechsel: DFB wartet bei Ben Farhat auf grünes Licht
Gericht: Hohe Hürden für Freispruch von Vorwurf der Impfpassfälschung in Coronakrise
Für einen Freispruch vom Vorwurf der Impfpassfälschung unter Verweis auf eine vermeintlich unklare Rechtslage in der Coronakrise gelten einem Urteil des Oberlandesgerichts im niedersächsischen Braunschweig (OLG) zufolge hohe Hürden. Pauschale Einlassungen eines Beschuldigten, er habe sich vor der Vorlage eines gefälschten Impfpasses auf eine eigene Internetrecherche verlassen, seien für die gerichtliche Feststellung eines sogenannten unvermeidbaren Verbotsirrtums jedenfalls unzureichend, erklärte das Gericht am Mittwoch. (Az.1 ORs 49/23)
Es kassierte mit der Entscheidung vom 7. März ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgericht in Braunschweig und gab der Staatsanwaltschaft in einer sogenannten Sprungrevision statt. Nun muss das Amtsgericht über den Fall, bei dem es um die Vorlage eines Impfpasses mit gefälschten Einträgen über angebliche Coronaimpfungen in einer Apotheke im Oktober 2021 ging, neu verhandeln.
Das Amtsgericht hatte dem Angeklagten zu Gute gehalten, dass er aufgrund der damaligen kontroversen Debatten zur Strafbarkeit der Vorlage gefälschter Impfnachweise ohne eigenes Verschulden überzeugt war, nichts Illegales zu tun. Juristen sprechen dann von einem unvermeidbaren Verbotsirrtum, der eine Bestrafung ausschließt. Das Gericht sprach den Angeklagten daraufhin frei.
Während der Coronakrise war zeitweise auch unter Juristen umstritten, ob das Vorzeigen von gefälschten Impfnachweisen bei nichtamtlichen Stellen wie Apotheken eine Urkundenfälschung darstellt oder eine Strafbarkeitslücke besteht. Selbst Oberlandesgerichte kamen zu unterschiedlichen Schlüssen.
Der Gesetzgeber passte das Strafgesetzbuch daraufhin Ende November 2021 an, um Rechtsunsicherheiten auszuschließen. Der Bundesgerichtshof stellte später höchstrichterlich fest, dass die Vorlage falscher Impfnachweise auch nach altem Recht strafbar war - also zu keinem Zeitpunkt eine Strafbarkeitslücke bestand. Fraglich blieb aber, ob Menschen aufgrund der zwischenzeitlichen Diskussionen zuvor eventuell einem Verbotsirrtum aufgesessen sein könnten.
Das Braunschweiger Amtsgericht bejahte die Frage im vorliegenden Fall, ging dabei nach Überzeugung des OLG allerdings zu pauschal vor. Die Aussage des Beschuldigten, er habe sich auf Ergebnisse eigener Internetrecherchen verlassen, reiche keinesfalls aus. Es müsse genauer geklärt werden, welche Gerichtsurteile oder sonstigen Quellen der Angeklagte heranzogen habe.
Darüber hinaus wäre es dem Beschuldigten seinerzeit "zuzumuten" gewesen, die höchstrichterliche Klärung der Rechtslage vor der von ihm geplanten Handlung abzuwarten, betonte das Oberlandesgericht. Die Beweisführung des Amtsgericht sei insgesamt "lückenhaft". Es müsse deshalb neu über den Fall entscheiden.
G.Haefliger--VB