
-
Israel meldet Angriff auf ranghohe Hamas-Vertreter in Katar
-
Hunderte pro-palästinensische Demonstranten bei britischer Rüstungsmesse
-
Mercedes EQS schafft mit Festkörperbatterie Reichweite von 1200 Kilometer
-
Putschprozess gegen Bolsonaro: Oberste Richter Brasiliens stimmen über Urteil ab
-
Wirtschaftsministerin Reiche bekräftigt Forderung nach längerer Lebensarbeitszeit
-
Nordrhein-Westfalen: 16-Jähriger flieht mit Auto vor Polizei und fährt in Böschung
-
Frankreichs Premier Bayrou reicht Rücktritt ein
-
OECD: Deutschland gut bei beruflicher Bildung - Kritik an sozialer Ungleichheit
-
Präsidentin Sandu: Moldau vor "wichtigster Wahl seiner Geschichte"
-
Nach Aus von Espirito Santo: Postecoglou übernimmt Nottingham
-
Mindestens 21 Tote bei russischem Angriff auf Dorf in Ost-Ukraine
-
Corona-Impfpflicht in Gesundheitssektor: Pflegehelferin scheitert vor Gericht
-
Studie: E-Fuels ineffizient und "volkswirtschaftlich unvernünftig"
-
Frankreichs Premier Bayrou zu offiziellem Rücktritt bei Macron eingetroffen
-
Immer mehr Beschwerden: Verbraucherschützer fordern besseren Schutz bei Online-Krediten
-
Äthiopien weiht umstrittenen Mega-Staudamm am Nil ein
-
Familienstreit beigelegt: Murdochs Sohn Lachlan behält inhaltliche Kontrolle
-
Nepals Regierungschef tritt zurück - Demonstranten setzen Parlamentsgebäude in Brand
-
EU geht gegen Lebensmittelverschwendung und "Fast Fashion" vor
-
Neun Schweineköpfe vor Moscheen im Großraum Paris gefunden
-
Heidelberger Zoo: 16 Jahre alter Sumatratiger Tebo eingeschläfert
-
Merz auf IAA: "Die Bundesregierung steht an der Seite der Automobilindustrie"
-
Milliarden-Finanzspritze: Mistral untermauert Stellung als Europas KI-Platzhirsch
-
Selenskyj: Mehr als 20 Tote bei russischem Angriff in Ost-Ukraine
-
Kroos: DFB-Team "meilenweit entfernt" von WM-Titel-Reife
-
Sommerferienende in Bayern und Baden-Württemberg: ADAC warnt vor Staus
-
Exfrau in Berlin auf offener Straße erstochen: Mordurteil rechtskräftig
-
Vergangener Monat war weltweit der drittwärmste August seit Aufzeichnungsbeginn
-
Köln-Profi Kilian erleidet erneuten Kreuzbandriss
-
Gericht: Weitere Abmahnungen von Mitarbeitern von Freier Universität Berlin nicht rechtens
-
Wirtschaftliche Lage bei vielen Musikfestivals angespannt
-
Nepals Regierungschef tritt nach tödlichen Protesten zurück
-
OECD-Studie: Deutschland stark bei beruflicher Bildung
-
Regierungssturz in Frankreich: Staat muss Anleihenkäufern mehr zahlen
-
Schriftzüge auf 30 Metern Länge an Konsulat: Staatsschutz in Bremen ermittelt
-
Prozess um Solinger Anschlag: Auch Verteidigung beantragt lebenslange Haftstrafe
-
Bildungsranking: Sachsen und Bayern in jährlicher Vergleichsstudie vorn
-
Versicherungsbranche legt neue Typklassen für über zehn Millionen Autofahrer fest
-
Merz: Die Bundesregierung steht an der Seite der Automobilindustrie
-
Aufschrei in den USA: Trump spielt häusliche Gewalt herunter
-
Regierungssturz in Frankreich: Premierminister Bayrou will Rücktritt einreichen
-
Krise in Frankreich: Laschet warnt vor Reform-Verschleppung in Deutschland
-
ELF vor dem Aus: Elf Klubs ziehen sich zurück
-
Busch-Versteck mit Kindern und Waffen: Die lange Flucht eines Vaters in Neuseeland
-
Verbände fordern Investitionsfonds für öffentlichen Nahverkehr
-
Toter bei Brand auf Station in Rostocker Klinik: Mann legte Feuer selbst
-
Tanzverbot an Karfreitag: Karlsruhe entscheidet nicht über Regeln aus Niedersachsen
-
Doku berichtet über sexuelle Übergriffe in der Leichtathletik
-
Ifo-Umfrage: Mehrheit für Mindestalter bei Social-Media-Nutzung
-
Flug wegen verspäteter Bahn verpasst: Gericht weist Forderung nach Schadenersatz ab

Flug wegen verspäteter Bahn verpasst: Gericht weist Forderung nach Schadenersatz ab
Ein verpasster Flug wegen verspäteter Zugverbindungen auf dem Weg zum Flughafen rechtfertigt keinen Schadenersatz für die stornierte Pauschalreise. Zu diesem Schluss kam das Landgericht Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Geklagt hatte ein Mann, der gemeinsam mit seiner Ehefrau mit einem sogenannten Rail&Fly-Ticket mit der Deutschen Bahn zum Frankfurter Flughafen wollte. (Az. 16 O 43/24)
Für die Anreise nach Frankfurt am Main hatte der Mann eine Verbindung gewählt, mit der er - falls die Züge pünktlich gewesen wären - am Abreisetag um 9.18 Uhr am Fernbahnhof des Flughafens ankommen sollte. Der Abflug, mit dem das Ehepaar im November 2023 via Amsterdam nach Bergen in Norwegen zu einer Nordeuropa-Kreuzfahrt aufbrechen wollte, war für 11.50 Uhr angesetzt.
Der Kläger argumentierte, dass er die Reise rechtzeitig angetreten habe. Er sei mit seiner Frau bereits um 5.45 Uhr für die geplante Abfahrt um 6.18 Uhr in Halle eingetroffen. Aufgrund von Zugausfällen, Verspätung und einem verpassten Anschlusszug seien sie aber derart verspätet in Frankfurt angekommen, dass sie am Check-in-Schalter nicht mehr hätten einchecken können. Nach Angaben des Landgerichts forderte er deshalb einen angemessenen Ausgleich für die vereitelte Reise in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises.
Das Landgericht wies diese Forderung allerdings ab: Zwar sei die Bahnanreise zum Flughafen mit dem Rail&FlyTicket als Bestandteil der Reiseleistung des beklagten Pauschalreiseveranstalters anzusehen - jedoch habe der Kläger das Nichterreichen des Fluges selbst zu verantworten. Denn der Veranstalter habe in den Reiseinformationen darauf hingewiesen, dass für Reisen ins Nicht-EU-Ausland Reisende drei bis dreieinhalb Stunden vor Abflug am Check-in des Flughafens eintreffen sollten.
Diesen Reiseinformationen komme nicht nur der Charakter einer unverbindlichen Empfehlung zu, befand das Landgericht weiter. Denn das Rail&Fly-Angebot mit grundsätzlicher freier Zugwahl sei ein Teil der Reiseleistung und mithin vom Schutz der Pauschalreise umfasst. Daher sei es dem Reiseanbieter aber auch möglich, abstrakte Verhaltensregelungen für eine sorgfältige Anreise vorzugeben, da ansonsten dem Reiseanbieter ohne ersichtlichen Grund das Risiko für grob fahrlässige Planungsfehler der Reisenden auferlegt werden würde.
Deshalb habe der Kläger, der bestenfalls zwei Stunden und 32 Minuten vor dem Abflug am Flughafenbahnhof angekommen wäre, das verspätete Eintreffen am Check-in des Flughafens "selbst zu verantworten". Die Zeitplanung sei "bereits bei einem optimalen Anreiseverlauf äußerst knapp kalkuliert" gewesen, teilte das Landgericht mit - und verwies in diesem Zusammenhang auch auf die "für ihre Unzuverlässigkeit bekannte Deutsche Bahn".
R.Kloeti--VB