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Bundesgerichtshof verhandelt im März Klimaklagen von Umwelthilfe gegen Autobauer
Zwei sogenannte Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen BMW und Mercedes kommen vor den Bundesgerichtshof (BGH). Dieser kündigte am Mittwoch in Karlsruhe eine Verhandlung für den 2. März an. Die Umwelthilfe will unter anderem erreichen, dass die Autobauer ab November 2030 keine Autos mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen, die Treibhausgase ausstoßen. (Az. VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23)
Dazu klagten die DUH-Geschäftsführer und die Geschäftsführerin, hatten aber vor den Oberlandesgerichten München und Stuttgart keinen Erfolg. Sie argumentierten mit ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht - wenn die Autobauer zu viel von dem verbliebenen CO2-Budget aufbrauchten, beschränke das die politischen Handlungsspielräume. Dadurch würden später schärfere Maßnahmen notwendig, welche die Freiheitsrechte der Kläger einschränken könnten.
Der BGH ließ die Revisionen gegen die Urteile der Oberlandesgerichte zu. Er will klären, ob Privatleute wegen einer drohenden Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Autobauern verlangen können, keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr zu verkaufen.
C.Koch--VB