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Verbraucherschutz: Zalando löscht "irreführende" Nachhaltigkeitssiegel
Auf Druck aus Brüssel löscht der Online-Versandhändler Zalando nach Angaben der EU-Kommission "irreführende" Nachhaltigkeitssiegel von seiner Webseite. Zalando habe sich verpflichtet, die Kennzeichnung "nachhaltig" ab dem 15. April nicht mehr in seinem Onlineshop zu verwenden, teilte die Kommission am Donnerstag mit. Das Siegel könne Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre führen, weil dahinter keine klaren Nachhaltigkeitskriterien stünden.
Die Produkte sollen bei Zalando zudem nicht mehr mit grünen Symbolen wie Blättern oder Bäumen ausgezeichnet werden. Wer bei Zalando einkauft, soll außerdem nicht mehr über den Filter nach "nachhaltigen" Produkten suchen können. Der Online-Händler soll stattdessen genauere Angaben wie etwa den Anteil an recyceltem Material in einem Kleidungsstück liefern.
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wollten nachhaltiger einkaufen, erklärte EU-Justizkommissar Didier Reynders. "Wir müssen gegen Anbieter vorgehen, die möglicherweise versuchen, von den guten Absichten der Verbraucher zu profitieren", fügte er hinzu. Es sei wichtig, dass "ein Marktführer wie Zalando" nun einlenke.
Der Berliner Konzern begrüßte die Einigung mit der EU-Kommission. Zalando werde künftig "noch spezifischere und klarere Informationen über Produktvorteile bereitstellen", teilte das Unternehmen mit. Die EU-Kommission müsse sich nun "um eine kohärente Anwendung der Regeln über alle Anbieter hinweg bemühen" und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen schaffen.
Online-Händler müssen sich in der EU an Regeln halten, die unfaire Geschäftspraktiken verbieten. Sie sollen unter anderem dafür sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht in die Irre geführt werden. Für die Überwachung sind nationale Behörden in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission zuständig.
Das Europaparlament beschloss im Januar zudem ein neues Gesetz, das Greenwashing in der Werbung verbietet. Allgemeine Behauptungen wie "umweltfreundlich", "klimaneutral" und "biologisch abbaubar" dürfen demnach nicht mehr ohne belastbare Beweise auf Produkte gedruckt werden.
R.Buehler--VB