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In Nationalsozialismus verfolgte Zeugen Jehovas: BGH verhandelt über Familienarchiv
Das Schicksal einer im Nationalsozialismus verfolgten Familie hat am Freitag den Bundesgerichtshof beschäftigt. Eine Tochter der Familie Kusserow sammelte Briefe, Fotos und Todesurteile ihrer Angehörigen und archivierte sie - eine "einzigartige Dokumentation", wie es die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner bei der Verhandlung in Karlsruhe ausdrückte. Die Zeugen Jehovas, zu denen die Familie gehörte, streitet sich mit der Bundesrepublik um dieses Archiv. (Az. V ZR 92/25)
Die Religionsgemeinschaft wurde im Nationalsozialismus verfolgt - unter anderem, weil ihre Mitglieder sich dem Wehrdienst verweigerten. Viele von ihnen leisteten Widerstand. Zwei Brüder der dreizehnköpfigen Familie Kusserow aus Nordrhein-Westfalen wurden als Kriegsdienstverweigerer hingerichtet. Der Vater und ein weiterer Bruder starben an den Folgen ihrer Inhaftierung.
Annemarie Kusserow, die älteste Tochter, überlebte Verfolgung und Krieg und pflegte das Familienarchiv bis zu ihrem Tod im Jahr 2005. In ihrem Testament bestimmte sie die Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft, einen Verein der Zeugen Jehovas, zur Alleinerbin. Außerdem verfügte sie, dass das Archiv dann zur Verfügung stehen solle, wenn ihr Bruder die Dokumente kopiert und eingescannt habe. Der Bruder schrieb ein Buch über das Schicksal seiner Familie.
Inzwischen sind einige Dokumente aus dem Archiv im Militärhistorischen Museum in Dresden ausgestellt. Denn der Bruder verkaufte es 2009 an den Staat. Wie es dazu kam, ist nicht ganz klar. Zunächst fragte eine Historikerin bei dem Verein an, um das Archiv für eine Ausstellung auszuleihen. Dieser verwies an den Bruder, der die Dokumente zu dem Zeitpunkt hatte. In der entsprechenden E-Mail ging es allerdings nur um eine Leihgabe, nicht um einen Verkauf.
Die Zeugen Jehovas geben an, dass der Bruder das Archiv aus dem Haus seiner Schwester genommen habe. Sie selbst hätten es nicht verkaufen wollen. Vor Gericht fordern sie die Rückgabe. Vor allem stört sie, dass es in einem Museum der Bundeswehr ausgestellt ist - die Religionsgemeinschaft lehnt Militärdienst ab. Außerdem sei in Dresden nur ein kleiner Teil der Sammlung zu sehen, argumentieren sie.
Am Bundesgerichtshof ging es nun um rechtliche Fragen - vor allem darum, ob das Archiv als gestohlen gilt und gar nicht hätte verkauft werden können. Das Oberlandesgericht Köln hatte die Klage abgewiesen. Dabei blieben aber einige Fragen offen, wie Brückner in einer vorläufigen Einschätzung erläuterte. Der BGH könnte den Fall nach Köln zurückverweisen, damit er dort neu verhandelt wird.
Ein Termin für eine Entscheidung wurde für den 22. Mai angesetzt. Er könnte sich aber noch verschieben. Denn Brückner regte an, dass der Staat und die Zeugen Jehovas sich gütlich einigen könnten. Beide Seiten hätten das Ziel, die Erinnerung an die Familie Kusserow zu bewahren, argumentierte sie. Bei dem Archiv handle es sich um ein "ganz besonderes zeithistorisches Dokument". Noch ist aber nichts entschieden - beide Seiten wollten darüber beraten.
G.Frei--VB