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Jobcenter darf Kasseler Einmalzahlung für Energie auf Bürgergeld anrechnen
Das sogenannte Einwohner-Energie-Geld von 75 Euro, das die Stadt Kassel im Jahr 2022 pro Kopf zahlte, kann auf das Bürgergeld angerechnet werden. Es gilt als einmalig zugeflossenes Einkommen, wie das Bundessozialgericht mit Sitz in der hessischen Stadt nach Angaben vom Freitag entschied. Bürgergeldempfänger bräuchten darum im Folgemonat weniger Hilfe.
Die Stadt zahlte das Geld damals an alle Einwohnerinnen und Einwohner aus, um die finanziellen Folgen der wegen des russischen Kriegs gegen die Ukraine gestiegenen Energiekosten abzumildern. Das Jobcenter berücksichtigte das als Einkommen, wogegen sechs Bürgergeldbezieher klagten. Vor dem Landessozialgericht in Darmstadt hatten sie Erfolg. Dessen Urteil hob das Bundessozialgericht aber nun auf.
Es verwies darauf, dass Energiekosten Bestandteil des Bürgergelds sind. Kosten für Strom müssen aus dem Regelsatz bestritten werden, Heizkosten in angemessener Höhe trägt das Jobcenter. Vor acht Tagen beschloss der Bundestag, das bisherige Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung zu ersetzen.
S.Gantenbein--VB