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Immer mehr Rentner in Deutschland beziehen Wohngeld
Die Zahl der Rentner, die in Deutschland Wohngeld beziehen, hat sich von 2020 bis 2024 mehr als verdoppelt. Während im Jahr 2020 noch gut 300.000 Rentnerinnen und Rentner den Zuschuss zu den Wohnkosten bezogen, waren es vier Jahre später bereits knapp 700.000. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorlag. Diese Entwicklung schlägt sich in einem deutlichen Anstieg der Wohngeldausgaben nieder - was aber auch an einer Gesetzesänderung lag, die 2023 in Kraft trat.
Wie aus der Antwort des Bundesbauministeriums an den AfD-Abgeordneten René Springer hervorgeht, bezogen im Jahr 2024 500.000 Rentnerinnen und Rentner in West- und etwa 200.000 in Ostdeutschland Wohngeld. Im Jahr 2020 waren es noch rund 223.000 beziehungsweise rund 77.000.
Der Anteil der Wohngeld beziehenden Rentnerinnen und Rentner an deren Gesamtzahl lag 2024 deutschlandweit bei 2,86 Prozent, vier Jahre zuvor lag deren Anteil noch bei 1,25 Prozent. In Westdeutschland bezogen 2024 2,58 Prozent der Rentnerinnen und Rentner Wohngeld (2020: 1,16 Prozent), in Ostdeutschland waren es 4,02 Prozent (2020: 1,61 Prozent).
Die monatlichen Ausgaben für Wohngeld vervierfachten sich den Angaben zufolge von 35,2 Millionen Euro im Jahr 2020 (Westdeutschland: 27,4 Millionen Euro; Ostdeutschland: 7,9 Millionen Euro) auf 143,5 Millionen im Jahr 2024 (Westdeutschland: 108,4 Millionen Euro; Ostdeutschland: 35,2 Millionen Euro).
Dieser starke Anstieg liegt auch an der Wohngeldreform, die am 1. Januar 2023 unter der damaligen Ampel-Regierung in Kraft trat. Demnach verdoppelte sich das durchschnittliche Wohngeld eines bestehenden Wohngeldhaushalts um rund 190 Euro auf insgesamt etwa 370 Euro pro Monat.
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte oberhalb des Existenzminimums und soll die Mietzahlungsfähigkeit der wohngeldberechtigten Haushalte gewährleisten. Das Wohngeld ist also als System für Haushalte mit selbst erwirtschaftetem, eigenem Einkommen als Zuschuss zu ihren Wohnkosten konzipiert. Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld.
Der Anteil der Wohngeldausgaben für Rentnerinnen und Rentner an den gesamten Wohngeldausgaben hat sich den Angaben zufolge außerdem von 33,5 Prozent (2020) auf 41,1 Prozent (2024) erhöht. In Ostdeutschland machen Wohngeldzahlungen für Rentnerinnen und Rentner mit einem Anteil von 57,4 Prozent mehr als die Hälfte der Wohngeldzahlungen aus (2020: 46,2 Prozent). In Westdeutschland liegt der Anteil bei 37,6 Prozent (2020: 31 Prozent).
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Springer erklärte dazu: "Die stark steigende Zahl von Rentnern, die auf Wohngeld angewiesen sind, zeigt, wie dramatisch sich die Altersarmut in Deutschland entwickelt." Wer ein Leben lang gearbeitet habe, dürfe im Alter nicht zum Sozialfall werden, "nur weil Renten nicht mehr zum Leben und Wohnen reichen". Die AfD fordere deshalb eine Rentenpolitik, "die Lebensleistung wieder honoriert und dafür sorgt, dass Rentner von ihrer Rente leben können – statt immer häufiger auf staatliche Zuschüsse angewiesen zu sein".
L.Stucki--VB