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Höchststrafe in Prozess um islamistische Messerattacke von Solingen mit drei Tote
Im Prozess um den islamistisch motivierten Messerangriff von Solingen mit drei Toten ist der Angeklagte zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhängte am Mittwoch eine lebenslange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung, zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Der Angeklagte habe als IS-Mitglied drei Menschen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet.
Bei der Attacke auf dem Solinger Stadtfest waren am 23. August 2024 drei Menschen getötet und acht weitere schwer verletzt worden. Laut Anklage der Bundesanwaltschaft soll der 27-jährige Syrer zumeist gezielt von hinten auf Festbesucher eingestochen haben. Er floh und wurde einen Tag später gefasst. Der Anschlag löste bundesweit Bestürzung sowie eine Debatte über mögliche Änderungen in der deutschen Flüchtlings- und Asylpolitik aus.
Das Urteil entsprach dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Diese hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld beantragt, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Die Nebenkläger schlossen sich an. Die Verteidigung plädierte ebenfalls auf lebenslange Haft und besondere Schwere der Schuld. Der Forderung nach Sicherungsverwahrung schloss sie sich nicht an.
Laut Anklageschrift der Bundesanwaltschaft soll der Angeklagte im Namen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gehandelt haben. Er habe die Tat für den IS begehen wollen, hieß es. Zudem sei es ihm darauf angekommen, dass sich der IS zu seiner Tat öffentlich bekennt. Dies bestätigte das Gericht nun.
In dem Staatsschutzprozess im stark gesicherten Oberlandesgericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt musste sich der Angeklagte seit Mai wegen dreifachen Mordes, zehnfachen versuchten Mordes sowie Mitgliedschaft in dem als ausländische terroristische Organisation eingestuften IS verantworten.
A.Zbinden--VB