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Bundesanwaltschaft klagt mutmaßliche Terrorgruppe Sächsische Separatisten an
Mit paramilitärischen Übungen sollen sie sich auf einen Zusammenbruch Deutschlands vorbereitet haben: Zehn Monate nach der Zerschlagung der rechtsextremistischen Gruppe Sächsische Separatisten hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe nach Angaben vom Mittwoch Anklage gegen acht mutmaßliche Mitglieder erhoben. Sie sollen geplant haben, nach dem von ihnen erwarteten Kollaps Gebiete in Sachsen zu erobern und dort einen eigenen Staat zu errichten.
Bekannt wurde die Existenz der Gruppe im November 2024, als sie bei einer Razzia zerschlagen wurde. Damals wurden auch die nun Angeschuldigten festgenommen. Drei von ihnen waren früher lokalpolitisch bei der AfD aktiv. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe schloss die Partei sie aus.
Die militante Gruppe, die sich selbst Sächsische Separatisten nannte, wurde nach Angaben der Bundesanwaltschaft Anfang Februar 2020 gegründet. Zuletzt habe sie etwa 20 Mitglieder gehabt. Diese lehnten die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik ab. Ihre Ideologie sei von "rassistischen, antisemitischen und in Teilen apokalyptischen Vorstellungen" geprägt gewesen.
Die Mitglieder sollen davon überzeugt gewesen sein, dass Deutschland vor dem Kollaps stehe. Auf diesen "Tag X" bereiteten sie sich der Anklage zufolge vor - mit Schießübungen und paramilitärischen Trainings, bei denen etwa der Häuserkampf oder Nacht- und Gewaltmärsche geübt wurden.
Nach dem "Tag X" hätten sie mit Waffengewalt möglichst große Gebiete in Sachsen erobern wollen, um dort einen eigenständigen Staat zu errichten. Dieser sollte sich an der Ideologie des Nationalsozialismus ausrichten. Gewalt gegen Einzelne und gegen Gruppen war den Vorwürfen zufolge Teil des Plans.
So hätten Vertreter der bisherigen staatlichen Ordnung liquidiert werden sollen. Unerwünschte Menschengruppen wie Angehörige ethnischer Minderheiten und politische Gegner hätten durch "ethnische Säuberungen" aus der Region "entfernt" werden sollen. Die Gruppe soll sich Messer und Macheten, Munition, Gefechtshelme und andere Ausrüstung beschafft haben.
Die Bundesanwaltschaft wirft allen acht Männern die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor, außerdem die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens. Einer von ihnen, Jörg S., ist als Rädelsführer angeklagt.
Dem früheren AfD-Lokalpolitiker Kurt H. wird außerdem versuchter Mord vorgeworfen. Bei seiner Festnahme soll er ein geladenes und entsichertes Gewehr gegen einen Polizisten gerichtet haben. Der Polizist habe aber in Gegenwehr zuerst geschossen. H. wurde dabei verletzt.
Alle acht Angeschuldigten sitzen in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Oberlandesgericht Dresden. Die Ermittlungen gegen weitere mutmaßliche Mitglieder oder Unterstützer dauerten nach Angaben der Bundesanwaltschaft an.
W.Huber--VB