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Kabinettsbeschluss: Beim Bürgergeld gibt es auch 2026 eine Nullrunde
Auf die rund 5,6 Millionen Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld kommt auch im kommenden Jahr eine Nullrunde zu. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch in Berlin einer Verordnung des SPD-geführten Bundessozialministeriums zu, derzufolge die Bürgergeld-Sätze im kommenden Jahr konstant bleiben. Auch im laufenden Jahr 2025 hatte es keine Erhöhung der Bezüge gegeben.
Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, die Bürgergeld-Höhe jedes Jahr anhand bestimmter Kriterien zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Regelsätze waren 2023 und 2024 stark gestiegen, weil sie die Inflation überproportional berücksichtigten.
2025 folgte wegen der gesunkenen Inflation eine Nullrunde. Auch für das kommende Jahr 2026 ergäben sich aus der Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne "keine Entscheidungsspielräume" für eine Erhöhung, teilte das Ministerium nun mit. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, vorgesehener Termin ist der 17. Oktober.
Damit müssen die Bürgergeldbeziehenden auch im kommenden Jahr mit dem gleichen Geld vom Staat auskommen. Alleinstehende erhalten also weiterhin 563 Euro monatlich. Für Paare, Kinder und Jugendliche oder Menschen in stationären Unterkünften gelten andere Sätze, auch sie bleiben 2026 aber unverändert.
Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform des Bürgergelds vorgenommen. So sollen etwa Sanktionsmöglichkeiten für sogenannte Totalverweigerer verschärft werden. Hintergrund sind steigende Kosten und die Sparzwänge im Bundeshaushalt.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gab als Ziel aus, zehn Prozent der jährlichen Bürgergeld-Ausgaben von rund 50 Milliarden Euro einzusparen. Die SPD ist allerdings skeptisch, ob Einsparungen in dieser Höhe möglich sind.
Scharfe Kritik an der neuerlichen Nullrunde kam von der Linkspartei. "Das Bürgergeld reicht nicht für ein menschenwürdiges Leben", kritisierte die Sozialexpertin der Linksfraktion im Bundestag, Cansin Köktürk. "Statt nun endlich das Existenzminimum zu sichern - eine Pflicht aus dem Grundgesetz - setzt die Bundesregierung de facto die zweite Kürzung in Folge durch." Angesichts der "rasant steigenden Lebensmittelpreise und Mieten" treibe die Regierung Millionen von Menschen tiefer in die Armut.
M.Betschart--VB