-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
-
CONCACAF: Infantino soll sich von Jugendturnier fernhalten
-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
-
US Open: Alcaraz und Williams als Mixed-Team
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - "Das ist der Klimawandel"
-
Palästinensergebiete: Frühere Diplomaten fordern Paris und London zum Handeln auf
-
"Demütigung": ManUnited verliert bei Aufsteiger Hull
-
Südkorea schickt erstes Containerschiff durch die Arktis
-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort - Antonelli Dritter
-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
-
SPD besteht bei Steinmeier-Nachfolge auf Nominierung einer Frau
-
Merz besucht Hürtgenwald nach schwerem Waldbrand
-
Scheidende Trump-Sprecherin Leavitt schließt sich Maga-Organisation an
-
Wadephul schließt neue Sanktionen gegen Israel nicht aus
-
Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte
-
Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: Tiktok zahlt 400 Millionen Dollar
-
Oberstes Gericht in den USA erlaubt vorerst Weiterbau von Trumps Ballsaal
Urteil: Nach Fehlalarm von Rauchmelder kein Schadenersatz für Feuerwehreinsatz
Nach einem Feuereinsatz wegen eines Fehlalarms des Rauchmelders muss die Gemeinde dem Hauseigentümer keinen Schadenersatz für kaputte Türen zahlen. Die Feuerwehr habe nicht pflichtwidrig gehandelt, erklärte das Landgericht im brandenburgischen Frankfurt an der Oder am Dienstag. Maßgeblich sei die Bewertung der Situation zum Zeitpunkt des Einsatzes.
Im September 2023 hörten Nachbarn Signale des Rauchmelders und alarmierten die Feuerwehr. Diese hörte die Signale ebenfalls und brach die Eingangstür sowie eine dahinterliegende weitere Tür auf. Da es nicht brannte, ging sie später von einer Fehlfunktion des Rauchmelders aus.
Der Kläger forderte von der Gemeinde rund zehntausend Euro als Ersatz für die Notsicherung und Reparatur der Türen. Er argumentierte, dass die Feuerwehr über ein leicht geöffnetes Fenster im Obergeschoss ins Haus hätte gelangen können, oder dass die Einsatzkräfte ihn erst hätten anrufen müssen.
Dieser Argumentation folgte das Gericht aber nicht. Die Feuerwehr habe eingreifen dürfen, erklärte es. Der Einsatzleiter habe seine Einschätzung einer Gefahrensituation überzeugend damit begründet, dass er das Warnsignal gehört und einen leichten Brandgeruch wahrgenommen habe. Bei Entstehungs- und Schwelbränden müssten keine Flammen oder Rauch zu sehen sein.
Angesichts der Gefahren, welche die Feuerwehr bekämpft, müsse sie bei der Wahl ihrer Maßnahmen im Zweifel eher mehr als weniger tun. Die Einsatzkräfte hätten das Haus nicht gekannt. Sie hätten nicht darauf warten müssen, dass der Eigentümer zurückkam oder jemand einen Ersatzschlüssel besorgte.
Auch hätten sie nicht durch das Fenster im Obergeschoss einsteigen müssen, denn Feuer werde von unten bekämpft. Außerdem wiege allein der Schlauch 40 Kilogramm. Das Landgericht wies die Klage des Hauseigentümers ab. Das Urteil fiel am 17. Februar, es ist noch nicht rechtskräftig.
P.Staeheli--VB