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Bundesverwaltungsgericht fordert besseren Tierschutz in der Putenhaltung
Behörden können von Putenmastbetrieben besseren Tierschutz einfordern - auch wenn es dazu keine direkte Verordnung gibt. Puten müssen artgerecht gehalten werden, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstagnachmittag entschied. Es ging um einen Betrieb in Baden-Württemberg. Das Urteil ist aber ein Fingerzeig für die ganze Branche. (Az. 3 C 2.25)
In dem Mastbetrieb werden die Puten in Herden von mehr als 5000 Tieren in Ställen gehalten. Es gibt dem Gericht zufolge nur vier Strohballen. Darüber hinaus hätten die Tiere keine Möglichkeit, eine erhöhte Ruhe- und Schlafposition einzunehmen.
Die Tierschutzorganisation Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg klagte gegen das Land. Sie wollte erreichen, dass die Behörden gegen die Haltung einschreiten. Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Klage keinen Erfolg. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschied aber anders.
Er kam zu dem Schluss, dass die Haltung der Puten gegen das Tierschutzgesetz verstoße. Das sei hier wichtiger als wirtschaftliche Interessen des Betriebs. Die Behörden müssten einschreiten - wie, müssten sie selbst entscheiden. Mit dem Versuch, dem Betrieb die Putenhaltung ganz zu verbieten, hatten die Tierschützer dagegen keinen Erfolg.
Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass Halter ein Tier "seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen" müssen. Die Geflügelwirtschaft hat außerdem eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen mit Eckwerten dazu getroffen.
Das Land wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht, um das Urteil aus Mannheim überprüfen zu lassen. Dieses fand nun keine Rechtsfehler. Es bestätigte, dass die Haltung in dem Betrieb gegen das Tierschutzgesetz verstoße. Die freiwilligen Eckwerte, an die sich der Betrieb hielt, seien nicht aussagekräftig genug.
Tiere sind dann angemessen untergebracht, wenn es einen angemessenen Ausgleich zwischen den Belangen des Tierschutzes und den rechtlich geschützten wirtschaftlichen Interessen der Tierhalter gibt, wie das Bundesverwaltungsgericht ausführte. In dem Betrieb in Baden-Württemberg werde ihr Ruhe- und Sozialverhalten unangemessen beeinträchtigt. Das Land muss nun prüfen, wie der Mastbetrieb die Haltung verbessern muss.
Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, die den klagenden Verein unterstützte, sprach von einem "Durchbruch für Millionen Puten". Das Gericht habe ein "wegweisendes Signal für den Tierschutz gesetzt".
Der Tierschutzbund sprach von einer "schallenden Ohrfeige für Politik und Branche zugleich: Die sogenannten freiwilligen Eckwerte zur Putenhaltung sind nichts anderes als ein Feigenblatt für systematisches Tierleid." Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) dürfe sich nun "nicht länger wegducken". Es brauche verbindliche Vorgaben zur Haltung von Puten.
Zahlen des Bundeslandwirtschaftsministeriums zufolge wurden in Deutschland im Jahr 2023 etwa neun Millionen Puten gehalten, die meisten von ihnen in großen Betrieben mit mehr als 10.000 Tieren. Die Pute ist damit nach dem Huhn die zweithäufigste in Deutschland gehaltene Geflügelart.
D.Schlegel--VB