-
Nach Rassismus-Vorwürfen: Sechs Spiele Sperre für Prestianni
-
Signal-Hack: Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Spionageverdachts
-
Irans Außenminister reist am Freitag nach Islamabad
-
X-Nutzer scheitert erneut mit Klage gegen CDU-Außenpolitiker Kiesewetter
-
Merz in Rentendebatte in eigenen Reihen unter Druck: Kritik von Senioren-Union
-
Wahlprüfungsbeschwerden zur Landtagswahl in Sachsen ohne Erfolg
-
DFB räumt Fehlentscheidung bei Höler-Tor ein
-
"Christliches Abendland" als Kampfbegriff: Bischöfe kritisieren Instrumentalisierung
-
Sorge in Berliner Politik über Ausmaß von Signal-Hack wächst
-
Nach Söder-Vorstoß: Unterstützung aus der SPD für Aigner als Bundespräsidentin
-
Ab 2027: Formel 1 kehrt in die Türkei zurück
-
Einen Monat nach Wheatley-Aus: Audi befördert McNish
-
Russische Zentralbank senkt Leitzins wegen schwächelnder Wirtschaft weiter
-
Ryanair reduziert Flüge von und nach Berlin im Winterflugplan um die Hälfte
-
Signal-Hacks: Von Notz sieht Datensicherheit im Politikbetrieb in Gefahr
-
Grünes Licht in Bundestag und Bundesrat: Tankrabatt kann zum 1. Mai kommen
-
Klingbeil dringt trotz Absage der EU-Kommission weiter auf Übergewinnsteuer
-
Mühlhaus wechselt aus Bremen nach Frankfurt
-
Sánchez: Angebliche US-Überlegungen für Nato-Rauswurf bereiten Spanien "keine Sorgen"
-
Kanadisches Startup übernimmt deutsche KI-Firma Aleph Alpha
-
Behindertengleichstellungsgesetz: Entwurf nun in erster Maiwoche im Bundestag
-
Signal-Hack: Auch bei der Linkspartei "einige wenige" Abgeordnete betroffen
-
Bundestag stimmt für Tankrabatt ab 1. Mai
-
Studie: Klimabedingte Extremwetterereignisse bedrohen Lebensräume von Landtieren
-
Affäre um Fördermittel: Berlins Kultursenatorin Wedl-Wilson tritt zurück
-
KI aus China: Deepseek veröffentlicht neue Version - Washington und Peking streiten
-
Hisbollah-Anhänger in Berlin zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt
-
DFB zeigt weiter Interesse an WM-Bewerbung
-
Ab 2027: Türkei verkündet Rückkehr der Formel 1
-
Bundestag stimmt für 1000-Euro-Entlastungsprämie
-
Affäre um Fördermittel: Berlins Kultursenatorin Wedl-Wilson bittet um Entlassung
-
SPD-Politiker für Aigner als Präsidentin - Auch Söder unterstützt CSU-Politikerin
-
Stimmung der Unternehmen in Deutschland auf tiefstem Stand seit Mai 2020
-
Bröckelnde Balkone: Eigentümergemeinschaft muss Sanierung veranlassen
-
Merz lehnt höheren EU-Haushalt und neue gemeinsame Schulden ab
-
Bayern dementieren Neuer-Einigung
-
Studie: Investitionen in Atomwaffen stark gestiegen
-
Haus- und Kassenärzte warnen vor Scheitern des Primärversorgungssystems
-
Bundesverwaltungsgericht fordert besseren Tierschutz in der Putenhaltung
-
Gericht verbietet Demo von Fridays for Future auf Autobahn in Schleswig-Holstein
-
Tusk über EU-Treffen ohne Orban: "Erstmals seit Jahren keine Russen im Raum"
-
Macron kündigt neue Verhandlungen über deutsch-französisches Kampfsystem FCAS an
-
Gipfeltreffen in Zypern: EU-Staaten hoffen auf "Stabilität" im Nahen Osten
-
Baugewerbe mit mehr Aufträgen im Februar - Dreimonatsvergleich aber weiter negativ
-
Kartellamtschef erwartet Entlastung durch Tankrabatt - Überprüfung im Nachhinein
-
Ausgaben für Bildung und Forschung 2024 um fünf Prozent gestiegen
-
Bundestagspräsidium schließt Signal-Verbot aus - Lindholz aber gegen Messenger
-
Entenfamilie verursacht Stau auf hessischer Autobahn - Küken und Mutter gerettet
-
Bundesliga: Platz 7 reicht für Europa
-
Chinesisches Unternehmen Deepseek veröffentlicht neue Version seines KI-Modells
Bundesverwaltungsgericht fordert besseren Tierschutz in der Putenhaltung
Behörden können von Putenmastbetrieben besseren Tierschutz einfordern - auch wenn es dazu keine direkte Verordnung gibt. Puten müssen artgerecht gehalten werden, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstagnachmittag entschied. Es ging um einen Betrieb in Baden-Württemberg. Das Urteil ist aber ein Fingerzeig für die ganze Branche. (Az. 3 C 2.25)
In dem Mastbetrieb werden die Puten in Herden von mehr als 5000 Tieren in Ställen gehalten. Es gibt dem Gericht zufolge nur vier Strohballen. Darüber hinaus hätten die Tiere keine Möglichkeit, eine erhöhte Ruhe- und Schlafposition einzunehmen.
Die Tierschutzorganisation Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg klagte gegen das Land. Sie wollte erreichen, dass die Behörden gegen die Haltung einschreiten. Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Klage keinen Erfolg. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschied aber anders.
Er kam zu dem Schluss, dass die Haltung der Puten gegen das Tierschutzgesetz verstoße. Das sei hier wichtiger als wirtschaftliche Interessen des Betriebs. Die Behörden müssten einschreiten - wie, müssten sie selbst entscheiden. Mit dem Versuch, dem Betrieb die Putenhaltung ganz zu verbieten, hatten die Tierschützer dagegen keinen Erfolg.
Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass Halter ein Tier "seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen" müssen. Die Geflügelwirtschaft hat außerdem eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen mit Eckwerten dazu getroffen.
Das Land wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht, um das Urteil aus Mannheim überprüfen zu lassen. Dieses fand nun keine Rechtsfehler. Es bestätigte, dass die Haltung in dem Betrieb gegen das Tierschutzgesetz verstoße. Die freiwilligen Eckwerte, an die sich der Betrieb hielt, seien nicht aussagekräftig genug.
Tiere sind dann angemessen untergebracht, wenn es einen angemessenen Ausgleich zwischen den Belangen des Tierschutzes und den rechtlich geschützten wirtschaftlichen Interessen der Tierhalter gibt, wie das Bundesverwaltungsgericht ausführte. In dem Betrieb in Baden-Württemberg werde ihr Ruhe- und Sozialverhalten unangemessen beeinträchtigt. Das Land muss nun prüfen, wie der Mastbetrieb die Haltung verbessern muss.
Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, die den klagenden Verein unterstützte, sprach von einem "Durchbruch für Millionen Puten". Das Gericht habe ein "wegweisendes Signal für den Tierschutz gesetzt".
Der Tierschutzbund sprach von einer "schallenden Ohrfeige für Politik und Branche zugleich: Die sogenannten freiwilligen Eckwerte zur Putenhaltung sind nichts anderes als ein Feigenblatt für systematisches Tierleid." Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) dürfe sich nun "nicht länger wegducken". Es brauche verbindliche Vorgaben zur Haltung von Puten.
Zahlen des Bundeslandwirtschaftsministeriums zufolge wurden in Deutschland im Jahr 2023 etwa neun Millionen Puten gehalten, die meisten von ihnen in großen Betrieben mit mehr als 10.000 Tieren. Die Pute ist damit nach dem Huhn die zweithäufigste in Deutschland gehaltene Geflügelart.
D.Schlegel--VB