-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Indiens Börsengang-Markt erreicht Rekordwert von 2,23 Lakh Crore
-
USS Theodore Roosevelt trifft in Singapur ein
-
2000 Eingaben zur St. Galler Ortsplanung: Konflikt um Ökologie und Mieterschutz
-
Thomas Strobls 'Sound of Strobl': Unvorhersehbare musikalische Reise
Wahlprüfungsbeschwerden zur Landtagswahl in Sachsen ohne Erfolg
Wahlprüfungsbeschwerden zur Landtagswahl in Sachsen vor mehr als anderthalb Jahren sind ohne Erfolg geblieben. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen erklärte am Freitag in Leipzig die von zwei Beschwerdeführern eingelegten Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Gültigkeit der Wahl für unzulässig. (Az. Vf. 48-V-25)
Im Kern ging es um die Präsentation des Wahlergebnisses. Am Abend des 1. September 2024 veröffentlichte der Landeswahlleiter auf seiner Webseite die aktuelle Entwicklung der Listenstimmen in den 435 Gemeinden und Teilgemeinden der 60 Wahlkreise. Das endgültige Wahlergebnis wurde dann Anfang Oktober desselben Jahres im Sächsischen Amtsblatt bekanntgemacht.
Die Beschwerdeführer rügten Unterschiede in der Darstellung der Stimmenentwicklung in der Wahlpräsentation im Vergleich zum vorläufigen Wahlergebnis und zum amtlichen Endergebnis. Es habe unerklärliche Stimmensprünge gegeben, die rechnerisch nicht mit dem Wahlergebnis vereinbar seien. Sie vermuten daher Fehler in der Wahlsoftware und bei der Auszählung. Wahleinsprüche beim Landtag blieben erfolglos.
Auch der Verfassungsgerichtshof verwarf die Wahlprüfungsbeschwerden nun als unzulässig. Es sei kein Fehler zu erkennen, der sich auf Mandate hätte auswirken können. Die Präsentation des Landeswahlleiters am Wahlabend diene zudem der unverbindlichen Information der Öffentlichkeit und sei nicht Bestandteil der amtlichen Ergebnisermittlung. Durch das Meldeverfahren der Gemeinden könne es dabei durchaus zeitweilig zu Stimmensprüngen kommen.
Die Ermittlung des vorläufigen und des endgültigen Wahlergebnisses sei hingegen in der Landeswahlordnung und dem Sächsischen Wahlgesetz geregelt. Mögliche Fehler stellte das Gericht dabei nicht fest.
F.Fehr--VB