-
Zehntausende Menschen feiern Versammlungsfreiheit bei Pride Parade in Budapest
-
Schicksalsschlag: Gakpo trauert um ungeborenes Kind
-
Kabayel neuer WBC-Weltmeister: "Unglaublich"
-
Schnelles Wiedersehen mit Schiedsrichter Jayed
-
Triple: Koch erneut deutsche Meisterin im Straßenrennen
-
Trotz Hitze: Zehntausende feiern Versammlungsfreiheit bei Pride Parade in Budapest
-
Formel 1: Verstappen crasht - Russell holt Pole Position
-
Hitzerekord in Deutschland nach vorläufigen Daten mit 41,5 Grad erneut gebrochen
-
Lahm: Kimmich muss ins Mittelfeld
-
Völler bleibt locker: "Ich bin völlig beruhigt"
-
Erdbeben in Venezuela: Baby nach 32 Stunden lebend aus Trümmern gerettet
-
Hisbollah lehnt zwischen Israel und Libanon geschlossene Vereinbarung vehement ab
-
Früherer EU-Parlamentarier Chatzimarkakis führt saarländische FDP in Landtagswahl
-
Deutscher Wetterdienst: Deutschland steuert auf erneuten absoluten Hitzerekord zu
-
Extreme Hitze in Deutschland belastet Infrastruktur und Rettungsdienste
-
Finale von Eastbourne: Maria unterliegt Keys
-
Rettungsdienst in Köln an "Kapazitätsgrenze" - zu viele Einsätze wegen Hitze
-
DESG verkündet Einigung - Athleten fordern Zugeständnisse
-
Erdbeben in Venezuela: Hoffnung auf Überlebende in La Guaira schwindet
-
Bahn rät wegen Hitze von "allen nicht dringend notwendigen Reisen" ab
-
Trotz Waffenruhe: Iran und USA greifen einander erneut an
-
Mehr als 1,3 Millionen Unterschriften für AfD-Verbotspetition
-
Deutscher Wetterdienst warnt vor möglichem neuem Hitzerekord und Unwettern
-
Zuspruch für Abschaffung von Minijobs - Gastronomie will für Erhalt "kämpfen"
-
Trump stellt neuen US-Reisepass mit Bild von sich selbst vor
-
Israel und Libanon vereinbaren Weg zum Frieden - Hisbollah-Anhänger protestieren
-
Ägypten verpasst Gruppensieg im "Pride Match"
-
Blamage verhindert: Trossard führt Belgien in K.o.-Runde
-
Iran und USA greifen einander trotz Waffenruhe erneut an
-
Schuldspruch gegen Harvey Weinstein in Kalifornien bestätigt - Strafmaß aufgehoben
-
WM: Mehrere Teams "auf der Couch" in die K.o.-Phase
-
DFB-Auswahl trifft im Sechzehntelfinale auf Paraguay
-
Böser Torwartpatzer: Spanien weiter, Uruguay raus
-
WM-Wunder wird wahr: Kap Verde erreicht K.o.-Runde
-
Hunderttausende Menschen zu CSD-Demonstration in München erwartet
-
Burkina Faso bricht Beziehungen zu Frankreich ab - Paris beklagt "feindseligen" Schritt
-
Hisbollah-Anhänger protestieren in Beirut gegen Libanon-Israel-Abkommen
-
Hausärzte werfen Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vor
-
Kantersieg gegen Irak: Senegal darf aufs Weiterkommen hoffen
-
USA greifen Ziele im Iran als Vergeltung für Angriff auf Frachter an
Bröckelnde Balkone: Eigentümergemeinschaft muss Sanierung veranlassen
Wenn Balkone am Mehrfamilienhaus dringend saniert werden müssen, muss die Eigentümergemeinschaft aktiv werden und die Renovierungen veranlassen. Das gilt auch dann, wenn eigentlich die einzelnen Wohnungseigentümer zuständig sind, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschied. Es ging um einen Streit von der Ostsee: An der Appartementanlage fielen bereits Teile von den bröckelnden Balkonen, die Grünfläche am Haus musste gesperrt werden. (Az. V ZR 102/24)
Gesetzlich ist zunächst einmal vorgesehen, dass das Gemeinschaftseigentum erhalten werden muss. Die Eigentümer können das aber per Vereinbarung anders regeln. So war es hier. Gemäß Teilungserklärung hat jeder Wohnungseigentümer die Balkone "auf seine Kosten instandzuhalten und instandzusetzen".
Die Gemeinschaft beauftragte einen Sachverständigen mit einem Gutachten für die Sanierung. Dieser legte drei Vorschläge vor. Auf der Eigentümerversammlung 2022 wurde abgestimmt, aber keiner der Vorschläge fand eine Mehrheit. Darum wurde die Sanierung vertagt. Einer der Wohnungseigentümer zog vor Gericht, um diese Negativbeschlüsse anzufechten. Vor dem Amtsgericht Oldenburg in Holstein und dem Landgericht Itzehoe hatte er keinen Erfolg und wandte sich schließlich an den BGH.
Dort bekam er nun Recht. Der BGH erklärte die Negativbeschlüsse der Eigentümerversammlung für ungültig. Er entschied außerdem, dass die Eigentümergemeinschaft die Balkone sanieren lassen muss - wie, kann sie selbst entscheiden. Die Gemeinschaft ist für den baulichen Zustand der Anlage verantwortlich, wie der BGH erklärte, außerdem muss sie Verkehrssicherungspflichten erfüllen. Sie muss also mögliche Gefahren verhindern. Dass sie diese Aufgaben erfüllen kann, muss sie dem BGH zufolge sicherstellen.
Daran haben alle Eigentümer ein Interesse, wie der BGH ausführte - schon allein wegen der Haftungsrisiken. Außerdem hätten alle ein Interesse daran, dass der Wert des Gebäudes erhalten bleibt. Die in der Teilungserklärung vorgesehene Regelung, dass jeder Eigentümer einer Wohnung mit Balkon die Kosten für die Sanierung seines eigenen Balkons trägt, bleibt aber bestehen.
In schweren Fällen muss die Gemeinschaft also tätig werden. Das gilt dann, wenn mehrere Balkone zwingend saniert werden müssen, wie der BGH weiter ausführte. Auch wenn nur ein Balkon betroffen ist, muss die Gemeinschaft handeln - und zwar dann, wenn es etwa wegen der Art der Schäden für einen einzelnen Wohnungseigentümer unzumutbar ist, selbst zu sanieren. "Zweifelsohne" müsse die Gemeinschaft außerdem aktiv werden, wenn Schäden für sonstiges Eigentum, für die übrigen Wohnungseigentümer oder für Dritte drohten.
P.Staeheli--VB