-
Hund beißt Fünfjährigen in Nordrhein-Westfalen in Kopf
-
Urteil: Kontrolle an deutscher Grenze zu Luxemburg rechtswidrig
-
EU-Kommissionschefin wirbt erneut für Mini-Atomkraftwerke
-
PSG mit Vitinha und Hakimi
-
Doping-Experte Sörgel über Sawe: "Keine Zweifel angebracht"
-
FDP Hessen spricht sich für Kubicki als neuen Parteichef aus
-
Maifeiertag: ADAC warnt vor Staus an verlängertem Wochenende
-
Wadephul setzt im Ringen um Aufhebung der Hormus-Blockade auf UN-Sicherheitsrat
-
Paketbote springt auf Flucht vor Hunden auf Porsche: Keine Haftung für Schäden
-
Nach Talfahrt der Club-Frauen: Bauer folgt auf Oostendorp
-
Deutschlands Botschafter in Moskau einbestellt
-
Umfrage: Drängler größtes Ärgernis auf deutschen Straßen
-
Wichtiger Senator gibt Blockade von Trumps Fed-Kandidaten Warsh auf
-
Eichhörnchen ist Gartentier des Jahres 2026
-
Grüne verteidigen Einladung an CDU-Politikerin Kramp-Karrenbauer
-
Waldrama vor Insel Poel: Spezialschute für Transport erreicht Ostsee
-
Unionspolitiker fordern Änderungeb bei Gesundheitsreform von Warken
-
Entscheidende Verhandlungen über Kernstück von internationalem Pandemie-Abkommen
-
KKH-Umfrage: Schon jedes vierte Grundschulkind fühlt sich gestresst
-
Nordrhein-Westfalen: Unbekannte stehlen mehrere hundert Fernseher aus Lastwagen
-
Zahl deutscher Rüstungsunternehmen seit Ukraine-Krieg verdoppelt
-
Immer weniger Bürgergeld-Empfänger schaffen Sprung von Minijob in reguläre Jobs
-
Lenz sieht europäischen Fußball "finanziell auf einem Irrweg"
-
Klöckner fordert mehr Respekt für parlamentarische Beratungen
-
Studie: Zwölf-Uhr-Tankregel bringt Mineralölkonzernen zusätzliche Gewinne
-
Gewässerverunreinigung in Nordsee festgestellt - verdächtiger Tanker ermittelt
-
Bühnentechniker stirbt bei Aufbauarbeiten vor Shakira-Großkonzert in Rio
-
Etat 2027: Unionspolitiker fordern Klingbeil zu Spar-Bereitschaft auf
-
Statistik: Jedes sechste Todesopfer im Straßenverkehr ist Fahrradfahrer
-
Zwei 19-Jährige sterben bei Unfall in Niedersachsen - 22-Jähriger in Lebensgefahr
-
Iran-Krieg: Verbraucherstimmung in Deutschland sinkt weiter
-
WDR-Umfrage: 81 Prozent der Deutschen halten Wohlstand für ungerecht verteilt
-
Putin empfängt Irans Außenminister - Teheran legt den USA offenbar neuen Vorschlag vor
-
Dramatische Pleite: Draisaitls Oilers vor dem Aus
-
NBA-Playoffs: Lakers vergeben ersten Matchball
-
SPD-Verteidigungsexperte glaubt nicht mehr an gemeinsamen europäischen Kampfjet
-
Ex-Leipziger Simons verpasst WM
-
Nordkorea: Kim unterstreicht Unterstützung für Russlands "heiligen" Ukraine-Krieg
-
Pogacars Prognose: Seixas wird "alle zerstören"
-
Doppelpack: Starker Reus verhilft Galaxy zum Sieg
-
VfB mit Zuversicht zum Showdown: "Eine Riesenchance"
-
Vorsitzende des Tourismusausschusses: Preise für Flugtickets werden weiter steigen
-
Bundestagsvizepräsidentin Lindholz fordert Ende der Signal-Nutzung von Politikern
-
Charles III. reist zu Staatsbesuch in die USA - Treffen mit Trump und Rede vor Kongress
-
Bundesverwaltungsgericht verhandelt weiter über Neonazi-Sekte Artgemeinschaft
-
Oberstes Gericht der USA berät zu Glyphosat-Klage gegen Bayer-Tochter Monsanto
-
Mutmaßlicher Schütze bei Korrespondenten-Dinner mit Trump erscheint erstmals vor Gericht
-
NRW-Spitzenkandidat fordert Kurskorrektur der Bundes-SPD
-
Iranischer Außenminister fliegt zu Gesprächen mit Putin nach Russland
-
NRW-Gesundheitsminister fordert Änderung bei Gesundheitsreform
Triage-Beschluss: Gesundheitsministerin Warken will mit Ländern "Schlüsse ziehen"
Die viel diskutierten Triageregelungen aus der Pandemiezeit sind Geschichte: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte sie nach Angaben vom Dienstag für nichtig. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte an, dass die Bundesregierung den Beschluss "sehr genau prüfen und zusammen mit den Ländern die notwendigen Schlüsse daraus ziehen" werde. (Az. 1 BvR 2284/23 und 1 BvR 2285/23)
Triage bezeichnet das Verfahren, nach dem bei knappen Ressourcen die Reihenfolge der Behandlung von Patienten festgelegt wird. Während der Coronapandemie wurde ein solches Verfahren erstmals gesetzlich geregelt. Das war eine Reaktion auf einen früheren Beschluss des Verfassungsgerichts.
Es hatte Ende 2021 einer Beschwerde von behinderten Menschen stattgegeben und den Gesetzgeber dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass behinderte Menschen im Fall einer Triage nicht benachteiligt werden. Ende 2022 beschloss dann der Bundestag, das Infektionsschutzgesetz um die Neuregelungen zu ergänzen.
Doch er war nicht zuständig, wie aus dem nun veröffentlichten Gerichtsbeschluss hervorgeht. Denn hier stehe nicht dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zu, sondern den Ländern. Es handelt sich nämlich nicht um Maßnahmen, welche eine Pandemie eindämmen sollen, wie Karlsruhe ausführte. Stattdessen gehe es um die Folgen einer Pandemie.
Die Zuteilung knapper Ressourcen in einem solchen Fall müsse nicht unbedingt gesamtstaatlich geregelt werden. Ärztliche Entscheidungen könnten "grundsätzlich lokal nach unterschiedlichen Vorgaben getroffen werden".
Um inhaltliche Fragen ging es dem Gericht in dem Fall nicht. Der Auftrag von 2021 besteht weiterhin, behinderte Menschen müssen also bei Triage weiter gesetzlich vor Diskriminierung geschützt werden.
"Der Staat hat eine Schutzpflicht gegenüber seiner Bevölkerung, dies gilt ohne jegliche Einschränkung auch für Menschen mit einer Behinderung", betonte Ministerin Warken in einer ersten Reaktion.
Die Regelungen von 2022 legten fest, dass es allein auf die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit ankommt - und beispielsweise nicht auf Alter, Geschlecht, etwaige Behinderungen oder Gebrechlichkeit. Zudem wurde geregelt, welche Ärzte nach welchem Verfahren entscheiden.
Ausdrücklich verboten wurde die sogenannte Ex-Post-Triage. Die Versorgung eines Patienten darf also nicht abgebrochen werden, wenn ein neuer Patient mit besserer Prognose eingeliefert wird.
Gegen die Regelung wandten sich insgesamt 18 Ärztinnen und Ärzte aus den Bereichen Notfallmedizin und Intensivmedizin mit Unterstützung des Ärzteverbands Marburger Bund. Sie sahen ihre Berufsfreiheit verletzt.
Das beurteilte das Gericht nun genauso. Die Therapiefreiheit werde durch die Regelungen eingeschränkt. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, entschied es.
Der Marburger Bund begrüßte den Karlsruher Beschluss und nannte ihn eine "wegweisende Entscheidung." Zur Berufsfreiheit gehöre gerade auch "die Freiheit und Verantwortung, selbst in medizinischen Dilemmasituationen ärztliche Entscheidungen nach fachlicher Kenntnis und eigenem Gewissen in kollegialer Übereinstimmung zu treffen", erklärte die Vorsitzende Susanne Johna.
Für die Linksfraktion im Bundestag forderte deren Vorsitzender Sören Pellmann: "Nun sind die Länder gefordert, eine gute Regelung zu finden, die keine unterschiedlichen Schutzniveaus etabliert und den Ansprüchen der Betroffenen Rechnung trägt."
Die Bundesländer müssten "eine abgestimmte neue und einheitliche Regelung treffen", forderte auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, betonte: "Die Verfassung verbietet weiterhin, dass Alter, Pflegebedürftigkeit und Behinderung allein für die Aufnahme und den Abbruch einer Behandlung maßgeblich sind."
R.Braegger--VB