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Heftige Kritik in Bundestag und Bundesrat an geplanter Gesundheitsreform
Die Pläne der Bundesregierung für eine Gesundheitsreform stoßen nicht nur bei der Opposition im Bundestag auf heftigen Widerstand, sondern auch im Bundesrat. Weitgehend einhellig mahnten die Bundesländer am Freitag eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des Gesundheitswesens an. Im Bundestag kritisierten Politikerinnen und Politiker von Grünen, Linken und AfD die Reform in einer Plenardebatte als unsozial und unwirksam - und kündigten Gegenwehr an.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte im Bundestag ihren Entwurf: "Unser Gesetz verlangt allen etwas ab, niemandem aber Unzumutbares." Die wachsenden Defizite der Krankenkasse machten eine Reform unausweichlich, sagte Warken. Allein 2027 drohe ein Minus von "knapp 19 Milliarden Euro". "Wir müssen in Zukunft wieder Einnahmen und Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung ins Gleichgewicht bringen", forderte die Ministerin.
Die Notwendigkeit der Reform stellen auch die Länder nicht infrage. Zur Ausgestaltung gab es jedoch im Bundesrat zahlreiche Forderungen nach Änderungen. Finanziell forderten Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder, der Bund solle die Kosten für versicherungsfremde Leistungen übernehmen, etwa für die Beiträge von Menschen in Grundsicherung. Auf scharfe Kritik stießen zudem geplante Einschnitte bei Krankenhäusern, für die letztlich dann Länder und Kommunen aufkommen müssten.
Kritik aus den Ländern gab es auch an einer fehlenden Ausgewogenheit. Von einer massiven sozialen Schieflage sprach Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD). Sie kritisierte die Vorlage Warkens als "reines Spargesetz ohne echte Reformen" und eine politische "Geisterfahrt".
Der baden-württembergische Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand (Grüne) mahnte eine faire Lastenverteilung an. Vor Gefahren für "Versorgungsstrukturen gerade in Flächenländern" warnte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU).
Der Gesetzentwurf Warkens sieht Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor, die bereits im kommenden Jahr wirksam werden sollen. Geplant sind unter anderem eine Begrenzung der kostenfreien Mitversicherung von Ehepartnern, höhere Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte sowie kostendämpfende Maßnahmen bei der Vergütung von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pharmaunternehmen. Letzteres gefährde jedoch den Pharma-Standort Deutschland, hieß es dazu im Bundesrat aus mehreren Bundesländern.
"Wir sagen dieser Sozialpolitik den Kampf an", sagte der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen im Bundestag. "Sie muten Patienten, Personal, Arbeitnehmern und Arbeitgebern existenzielle Einschnitte zu und liefern nicht einmal das, womit sie diese teilweise verheerenden Einschnitte begründen", kritisierte er mit Blick auf gleichwohl drohende Mehrbelastungen für Versicherte.
Die Linken-Abgeordnete Stella Merendino sprach von einer "Kettensägenreform" und warf der Regierung Einsparungen an der falschen Stelle vor. "Sie sparen, wo Menschen gepflegt, behandelt und gerettet werden", sagte Merendino. Die Linken-Abgeordnete warnte davor, dass die Reform den Personalmangel in der Gesundheitsbranche weiter verschärfen könnte.
Der AfD-Abgeordnete Martin Sichert drohte: "Wir werden durch massiven Widerstand aus der Bevölkerung dafür sorgen, dass diese Regierung an der Gesundheitspolitik scheitert." Er warf der Bundesregierung eine Gefährdung der Versicherten vor. "Ihr Weg kostet Menschenleben, indem die Leistungen im Gesundheitswesen immer schlechter werden", sagte er.
Die unter Finanzdruck stehenden Krankenkassen forderten eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes. Es sei "dringend notwendig, dass die Reform jetzt zügig durch den Gesetzgebungsprozess kommt", erklärte Stefanie Stoff-Ahnis, Vize-Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Die Krankenversicherung sei "in einer fundamentalen Finanzkrise", warnte sie. Noch weitergehende Sparmaßnahmen forderte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger.
Warkens Gesetzentwurf wird nun in den Bundestags-Ausschüssen weiter beraten. Die Schlussabstimmung im Plenum ist für den 26. Juni vorgesehen. Danach befasst sich erneut der Bundesrat mit dem Gesetz.
M.Betschart--VB