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Fußfessel für Täter: Bundesrat billigt Gesetz zu besserem Gewaltschutz für Frauen
Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen häusliche Gewalt freigemacht. Die Länder billigten am Freitag in Berlin die zuvor vom Bundestag beschlossene Reform des Gewaltschutzgesetzes. Vorgesehen sind insbesondere der verstärkte Einsatz sogenannter elektronischer Fußfesseln sowie verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter.
Die Maßnahmen sollen nach dem Vorbild Spaniens vor allem Frauen in Deutschland besser vor häuslicher Gewalt schützen. Gerichte können potenzielle Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten. Kontrollen von Annäherungsverboten sollen in Hochrisikofällen besser kontrolliert werden. Von Gewalt Betroffenen soll ein zusätzliches Gerät zur Verfügung gestellt werden, dass ihnen die unerlaubte Annäherung des Täters anzeigt.
Zudem wird mit dem neuen Gesetz soll eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten können. Bei Verstößen gegen Schutzanordnungen soll das Höchststrafmaß von zwei auf bis zu drei Jahre angehoben werden. Für Familiengerichte soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, sich zur Gefährdungsanalyse Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen.
Häusliche Gewalt sei eine der häufigsten Formen von Gewalt in Deutschland, hieß es zur Begründung der Neuregelung – und sie treffe besonders Frauen. Jeden Tag würden Frauen Opfer von Gewalt durch Partner oder Ex-Partner. Alle drei Tage werde eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Häusliche Gewalt gebe es in allen sozialen Schichten und sie habe in den vergangenen Jahren zugenommen
J.Sauter--VB