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Tod von Zweijähriger in Halle: Vater zu fünf Jahren Haft verurteilt
Wegen des Tods eines mit heißem Wasser verbrühten Kleinkinds in Halle in Sachsen-Anhalt ist der Vater des Mädchens zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Halle sprach den Angeklagten am Freitag in einem Revisionsverfahren der fahrlässigen Körperverletzung und der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Damit fiel das Strafmaß höher aus als in einem ersten Prozess, der mit drei Jahren Haft für den Mann geendet hatte.
Laut Anklage hatte der Mann das Kind vor gut zwei Jahren in der Wohnung der Familie, wo er zu diesem Zeitpunkt allein mit seinen drei Töchtern war, in eine mit heißem Wasser gefüllte Badewanne getaucht. Er habe dem kleinen Mädchen eine Lektion erteilen wollen, weil es sich zuvor beschmutzt hatte. Das Kind starb zwei Tage später an seinen Verletzungen.
Im ersten Verfahren Ende 2024 urteilte das Landgericht, der Vater habe seine Tochter beim Duschen oder Baden mit heißem Wasser verbrüht. Das Gericht sah einen Vorsatz aber nicht als erwiesen an und verurteilte den Vater daher wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen sowie fahrlässiger Körperverletzung.
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und verwies den Fall zur neuerlichen Verhandlung zurück nach Halle. Die Ankläger fochten die erstinstanzliche Entscheidung, wonach der Angeklagte ohne Verletzungsvorsatz gehandelt habe, nun erfolgreich an.
Die Ehefrau des Angeklagten wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Im ersten Verfahren war die Mutter des Kinds zu einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung, die Großmutter zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft beantragte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und für die Angeklagte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Verteidigung forderte eine deutlich geringere Strafe.
H.Gerber--VB