-
Bandenmitglieder nehmen in Gefängnissen in Guatemala mehr als 40 Wärter als Geiseln
-
Israel kritisiert Zusammensetzung von dem Gaza-"Friedensrat" untergeordnetem Gremium
-
Rakete für letzte Tests vor Nasa-Mondmission Artemis 2 in Stellung gebracht
-
Erste Runde der Präsidentschaftswahl in Portugal
-
Linnemann: CDU will deutsche Verwaltung mit radikaler Fristenlösung beschleunigen
-
Syrische Armee vertreibt kurdische Kämpfer aus bisherigen Herrschaftsgebieten
-
Acht Tote durch Schneebretter in Österreich - Lawinengefahr in Alpen derzeit hoch
-
Grönländische Ministerin lobt Europas Reaktionen auf Trump - Macron nennt US-Zölle "inakzeptabel"
-
CDU-Politiker kritisieren Trumps Druck auf Nato-Partner im Konflikt um Grönland
-
"Sentimental Value" räumt bei Europäischem Filmpreis ab - Berliner Produzenten beteiligt
-
Knorr lässt Dampf ab: "Das war die Kirsche auf der Torte"
-
Buzzer-Drama gegen Serbien: Gislason nimmt Schuld auf sich
-
Überschattet von Protesten: Hertha und Schalke mit Remis
-
EM: Frankreich und Norwegen in der Hauptrunde
-
Dämpfer gegen Serbien: Handballer bangen um EM-Hauptrunde
-
Trump eskaliert Streit um Grönland: Zölle gegen acht europäische Staaten
-
Zolldrohungen Trumps wegen Grönland: EU warnt vor "gefährlicher Abwärtsspirale"
-
Penalty-Krimi: Hockey-Frauen im EM-Finale
-
Perfekte Musiala-Rückkehr: Bayern deklassiert Leipzig
-
Erkrankung in der Familie: Draisaitl fehlt Edmonton vorerst
-
EM: Spanien und Frankreich souverän - Kroatien entgeht Blamage
-
Zeremonie in Paraguay: Handelsabkommen zwischen EU und Mercosur unterzeichnet
-
Guineas Ex-Militärmachthaber Doumbouya leistet Amtseid als neuer Präsident
-
Vertreter von EU und Mercosur-Staaten unterzeichnen Handelsabkommen
-
Trump kündigt wegen Grönland Zölle gegen Deutschland und andere europäische Länder an
-
Trotz Wirtz-Treffer: Liverpool patzt gegen Burnley
-
Merz schaut zu: BVB gewinnt spät
-
Sieg gegen Bayer: TSG hat Königsklasse im Visier
-
Tausende protestieren in Grönland gegen Trumps Übernahmepläne
-
Bob: Gesamtweltcupsieger Lochner unterstreicht Favoritenstatus
-
Biathlon: Zobel löst Olympia-Ticket bei Samuelsson-Sieg
-
Carrick-Debüt geglückt: United bremst City im Stadtderby aus
-
Mehrere tausend Menschen demonstrieren in Berlin für andere Agrarpolitik
-
Uganda: Wahlkommission verkündet Wiederwahl von Langzeit-Präsident Museveni
-
Nach Ebnoutalib-Abgang: Elversberg stolpert in Nürnberg
-
Dresden gibt Rote Laterne an Fürth ab
-
Hamburger Hauptbahnhof: Kind steckt mit Kopf in Geländer fest - Rettungseinsatz
-
Karlspreis 2026 geht an früheren EZB-Chef Mario Draghi
-
Chamenei macht Trump für Opfer im Iran verantwortlich und droht "Aufrührern"
-
Snowboard: Hofmeister siegt auch in Bansko
-
"Bandenwerbung-Affäre": DFB übt Kritik an Ermittlungen
-
Tausende Dänen protestieren in Kopenhagen gegen Trumps Grönland-Ansprüche
-
Rallye Dakar: Al-Attiyah feiert sechsten Gesamtsieg
-
Monobob: Nolte erstmals Gesamtweltcupsiegerin
-
Schah-Sohn Pahlavi ruft zu neuen Protesten auf - Iran von Sicherheitskonferenz ausgeladen
-
Nächster Paukenschlag: Weidle-Winkelmann Zweite
-
US-Richterin schränkt Befugnisse von ICE-Beamten in Minnesota nach Protesten ein
-
Spahn fordert Abschaffung des Beleidigungsparagrafen zum Schutz von Politikern
-
Bankeinbruch in Gelsenkrichen: Polizei lädt Schließfach-Besitzer zur Vernehmung
-
"Super Chance": Beltz traut Lys in Melbourne viel zu
Streit um Corona-Ausschuss in Hessen: Staatsgerichtshof weist Klage weitgehend ab
Im Streit um den Corona-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags ist die AfD mit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht weitgehend gescheitert. Der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden wies die von 26 AfD-Abgeordneten und einem fraktionslosen Parlamentarier eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Einsetzungsbeschluss des Landtags vom April 2024 nach Angaben vom Mittwoch größtenteils ab. (Az. P.St. 2974)
Die Landtagsmehrheit hatte damals den von der AfD eingebrachten Antrag für einen Untersuchungsausschuss abgelehnt. Das Parlament setzte den Ausschuss gleichwohl ein, jedoch mit reduziertem Untersuchungsumfang. Viele der ursprünglich von der AfD formulierten Untersuchungsfragen waren nach Ansicht der Landtagsmehrheit viel zu unpräzise oder schlicht unzulässig - etwa weil sie auf das Handeln von Bundesbehörden zielten.
Der Staatsgerichtshof bestätigte diese Position nun weitgehend. Auch das Untersuchungsrecht einer parlamentarischen Minderheit unterliege verfassungsrechtlichen Grenzen, hieß es in seinem Urteil. So müsse diese den Untersuchungsauftrag "hinreichend bestimmt" darlegen, das "Verbot vorweggenommener Feststellungen und Wertungen" beachten und sich auf "den Kompetenzbereich des hessischen Landtags" beschränken.
Der ursprüngliche Einsetzungsantrag der Kläger habe diesen Maßstäben "nur in geringem Umfang" genügt, erklärte das Gericht. Etliche Fragen seien verfassungswidrig gewesen und daher vom Landtag "zu Recht" nicht zugelassen worden. Nur vier von insgesamt mehr als 40 Fragen habe der Landtag nicht streichen dürfen. Sie seien verfassungskonform gewesen.
Laut Staatsgerichtshof fiel das Urteil allerdings nicht einhellig. Vier der elf Richterinnen und Richter gaben ein Sondervotum ab. Sie vertraten darin die Auffassung, dass der Landtag den Ausschuss "mit einem weitaus weniger reduzierten Untersuchungsgegenstand" hätte einsetzen müssen.
Auch in der Frage der Ausschussgröße wies das Landesverfassungsgericht die Klage der AfD-Parlamentarier ab. Der Landtag setzte diesen damals mit 16 Mitgliedern ein, von denen drei der AfD angehörten. Die AfD wollte einen Ausschuss mit 15 Mitgliedern, in dem sie ebenfalls drei Abgeordnete stellen sollte. Sie wollte sich damit 20 Prozent der Sitze sichern.
Konkrete Folgen hat die Entscheidung etwa in Bezug auf die vier Fragen laut Gericht nicht. Der Staatsgerichtshof urteile lediglich zu Fragen der Verfassungsmäßigkeit, erkläre aber keine Beschlüsse für nichtig oder verpflichte andere Verfassungsorgane zu bestimmten Handlungen. Damit sei auch der Antrag der AfD-Kläger hinfällig, den Landtag zur Annahme ihres ursprünglichen Einsetzungsantrags zu zwingen. Die Antragsteller hätten damit "ein unzulässiges Rechtsschutzziel" verfolgt, betonte das Gericht.
G.Schmid--VB