-
Hund beißt Fünfjährigen in Nordrhein-Westfalen in Kopf
-
Urteil: Kontrolle an deutscher Grenze zu Luxemburg rechtswidrig
-
EU-Kommissionschefin wirbt erneut für Mini-Atomkraftwerke
-
PSG mit Vitinha und Hakimi
-
Doping-Experte Sörgel über Sawe: "Keine Zweifel angebracht"
-
FDP Hessen spricht sich für Kubicki als neuen Parteichef aus
-
Maifeiertag: ADAC warnt vor Staus an verlängertem Wochenende
-
Wadephul setzt im Ringen um Aufhebung der Hormus-Blockade auf UN-Sicherheitsrat
-
Paketbote springt auf Flucht vor Hunden auf Porsche: Keine Haftung für Schäden
-
Nach Talfahrt der Club-Frauen: Bauer folgt auf Oostendorp
-
Deutschlands Botschafter in Moskau einbestellt
-
Umfrage: Drängler größtes Ärgernis auf deutschen Straßen
-
Wichtiger Senator gibt Blockade von Trumps Fed-Kandidaten Warsh auf
-
Eichhörnchen ist Gartentier des Jahres 2026
-
Grüne verteidigen Einladung an CDU-Politikerin Kramp-Karrenbauer
-
Waldrama vor Insel Poel: Spezialschute für Transport erreicht Ostsee
-
Unionspolitiker fordern Änderungeb bei Gesundheitsreform von Warken
-
Entscheidende Verhandlungen über Kernstück von internationalem Pandemie-Abkommen
-
KKH-Umfrage: Schon jedes vierte Grundschulkind fühlt sich gestresst
-
Nordrhein-Westfalen: Unbekannte stehlen mehrere hundert Fernseher aus Lastwagen
-
Zahl deutscher Rüstungsunternehmen seit Ukraine-Krieg verdoppelt
-
Immer weniger Bürgergeld-Empfänger schaffen Sprung von Minijob in reguläre Jobs
-
Lenz sieht europäischen Fußball "finanziell auf einem Irrweg"
-
Klöckner fordert mehr Respekt für parlamentarische Beratungen
-
Studie: Zwölf-Uhr-Tankregel bringt Mineralölkonzernen zusätzliche Gewinne
-
Gewässerverunreinigung in Nordsee festgestellt - verdächtiger Tanker ermittelt
-
Bühnentechniker stirbt bei Aufbauarbeiten vor Shakira-Großkonzert in Rio
-
Etat 2027: Unionspolitiker fordern Klingbeil zu Spar-Bereitschaft auf
-
Statistik: Jedes sechste Todesopfer im Straßenverkehr ist Fahrradfahrer
-
Zwei 19-Jährige sterben bei Unfall in Niedersachsen - 22-Jähriger in Lebensgefahr
-
Iran-Krieg: Verbraucherstimmung in Deutschland sinkt weiter
-
WDR-Umfrage: 81 Prozent der Deutschen halten Wohlstand für ungerecht verteilt
-
Putin empfängt Irans Außenminister - Teheran legt den USA offenbar neuen Vorschlag vor
-
Dramatische Pleite: Draisaitls Oilers vor dem Aus
-
NBA-Playoffs: Lakers vergeben ersten Matchball
-
SPD-Verteidigungsexperte glaubt nicht mehr an gemeinsamen europäischen Kampfjet
-
Ex-Leipziger Simons verpasst WM
-
Nordkorea: Kim unterstreicht Unterstützung für Russlands "heiligen" Ukraine-Krieg
-
Pogacars Prognose: Seixas wird "alle zerstören"
-
Doppelpack: Starker Reus verhilft Galaxy zum Sieg
-
VfB mit Zuversicht zum Showdown: "Eine Riesenchance"
-
Vorsitzende des Tourismusausschusses: Preise für Flugtickets werden weiter steigen
-
Bundestagsvizepräsidentin Lindholz fordert Ende der Signal-Nutzung von Politikern
-
Charles III. reist zu Staatsbesuch in die USA - Treffen mit Trump und Rede vor Kongress
-
Bundesverwaltungsgericht verhandelt weiter über Neonazi-Sekte Artgemeinschaft
-
Oberstes Gericht der USA berät zu Glyphosat-Klage gegen Bayer-Tochter Monsanto
-
Mutmaßlicher Schütze bei Korrespondenten-Dinner mit Trump erscheint erstmals vor Gericht
-
NRW-Spitzenkandidat fordert Kurskorrektur der Bundes-SPD
-
Iranischer Außenminister fliegt zu Gesprächen mit Putin nach Russland
-
NRW-Gesundheitsminister fordert Änderung bei Gesundheitsreform
Streit um Corona-Ausschuss in Hessen: Staatsgerichtshof weist Klage weitgehend ab
Im Streit um den Corona-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags ist die AfD mit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht weitgehend gescheitert. Der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden wies die von 26 AfD-Abgeordneten und einem fraktionslosen Parlamentarier eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Einsetzungsbeschluss des Landtags vom April 2024 nach Angaben vom Mittwoch größtenteils ab. (Az. P.St. 2974)
Die Landtagsmehrheit hatte damals den von der AfD eingebrachten Antrag für einen Untersuchungsausschuss abgelehnt. Das Parlament setzte den Ausschuss gleichwohl ein, jedoch mit reduziertem Untersuchungsumfang. Viele der ursprünglich von der AfD formulierten Untersuchungsfragen waren nach Ansicht der Landtagsmehrheit viel zu unpräzise oder schlicht unzulässig - etwa weil sie auf das Handeln von Bundesbehörden zielten.
Der Staatsgerichtshof bestätigte diese Position nun weitgehend. Auch das Untersuchungsrecht einer parlamentarischen Minderheit unterliege verfassungsrechtlichen Grenzen, hieß es in seinem Urteil. So müsse diese den Untersuchungsauftrag "hinreichend bestimmt" darlegen, das "Verbot vorweggenommener Feststellungen und Wertungen" beachten und sich auf "den Kompetenzbereich des hessischen Landtags" beschränken.
Der ursprüngliche Einsetzungsantrag der Kläger habe diesen Maßstäben "nur in geringem Umfang" genügt, erklärte das Gericht. Etliche Fragen seien verfassungswidrig gewesen und daher vom Landtag "zu Recht" nicht zugelassen worden. Nur vier von insgesamt mehr als 40 Fragen habe der Landtag nicht streichen dürfen. Sie seien verfassungskonform gewesen.
Laut Staatsgerichtshof fiel das Urteil allerdings nicht einhellig. Vier der elf Richterinnen und Richter gaben ein Sondervotum ab. Sie vertraten darin die Auffassung, dass der Landtag den Ausschuss "mit einem weitaus weniger reduzierten Untersuchungsgegenstand" hätte einsetzen müssen.
Auch in der Frage der Ausschussgröße wies das Landesverfassungsgericht die Klage der AfD-Parlamentarier ab. Der Landtag setzte diesen damals mit 16 Mitgliedern ein, von denen drei der AfD angehörten. Die AfD wollte einen Ausschuss mit 15 Mitgliedern, in dem sie ebenfalls drei Abgeordnete stellen sollte. Sie wollte sich damit 20 Prozent der Sitze sichern.
Konkrete Folgen hat die Entscheidung etwa in Bezug auf die vier Fragen laut Gericht nicht. Der Staatsgerichtshof urteile lediglich zu Fragen der Verfassungsmäßigkeit, erkläre aber keine Beschlüsse für nichtig oder verpflichte andere Verfassungsorgane zu bestimmten Handlungen. Damit sei auch der Antrag der AfD-Kläger hinfällig, den Landtag zur Annahme ihres ursprünglichen Einsetzungsantrags zu zwingen. Die Antragsteller hätten damit "ein unzulässiges Rechtsschutzziel" verfolgt, betonte das Gericht.
G.Schmid--VB