-
Trump nennt Iran-Krieg "so gut wie" beendet - Ölpreise geben nach
-
Schweizer Reederei MSC stoppt Exporte aus der Golfregion wegen Kriegsrisiken
-
Linksgerichtete Koalition geht gestärkt aus Parlamentswahl in Kolumbien hervor
-
"Spiegel": Iranische Raketenangriffe auf Bundeswehr-Feldlager in Jordanien
-
Trump sieht Iran-Krieg "so gut wie beendet"
-
Iran-Krieg: Wadephul trifft in Zypern Außenminister der Vereinigten Arabischen Emirate
-
Wahl nach Machtkampf: Kreuzwieser soll TSG beruhigen
-
Frau nach Schüssen auf Rihannas Haus in Los Angeles festgenommen
-
US-Forscher: Meereisfläche in der Antarktis hat sich dieses Jahr etwas erholt
-
Freigabe von Öl-Notreserven: G7-Staaten "noch nicht soweit"
-
Trump: Australien wird iranischen Fußballerinnen Asyl gewähren
-
Kompany: "Ohne Angst" in die heiße Phase
-
Israelisches Außenministerium: Chamenei-Sohn "weiterer Tyrann" an Spitze des Iran
-
Iran-Krieg: Wadephul zu politischen Gesprächen nach Zypern gereist
-
Paris-Nizza: Kanter gewinnt zweite Etappe
-
Machtübernahme des Chamenei-Sohns: Iran setzt Angriffe fort - Ölpreise steigen massiv
-
Beschwerde abgewiesen: AfD darf in Gemeinde keine weiteren Plakate aufhängen
-
KI-Unternehmen Anthropic verklagt US-Regierung wegen Streit mit Pentagon
-
Angriff auf Schule im Iran: US-Demokraten fordern unabhängige Untersuchung
-
Holpriger Start von Prozess gegen inhaftierten Erdogan-Rivalen Imamoglu in Istanbul
-
Leiche von 71-Jähriger in Bayern entdeckt - Vermisster Ex-Ehemann gefesselt bei Täter
-
Trump "nicht glücklich" über Wahl von Chamenei-Sohn zu neuem iranischen Anführer
-
Union und SPD wollen Reformkurs fortsetzen - trotz Schlappe bei Landtagswahl
-
Mord an Flugbegleiterin vor 33 Jahren: Lebenslange Haft in Bonn
-
Eberl zu Verhandlungen mit Neuer: "Soll erst mal 40 werden"
-
77-Jährige aus Bayern übergibt falschen Polizisten mehr als hunderttausend Euro
-
15-jähriger Autofahrer durchbricht in Aachen Polizeikontrolle und flieht
-
Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy droht erneut Fußfessel
-
Nagelbombe nahe New Yorker Bürgermeisterresidenz: Polizei ermittelt wegen "Terrors"
-
Klage gegen Astrazeneca: BGH stärkt Auskunftsrechte nach vermuteten Impfschäden
-
Konflikt zwischen Israel und Hisbollah im Libanon verschärft sich weiter
-
Trump fordert von Australien Asyl für Irans Fußballerinnen
-
Nato fängt erneut Rakete aus dem Iran über türkischem Luftraum ab
-
Studie: Früherkennung trägt zu sinkenden Brustkrebssterberaten in Europa bei
-
Toter Säugling in Babyklappe in Leipzig: Mutmaßliche Mutter meldet sich
-
Baden-Württemberg: Özdemir lehnt Teilung von Amtszeit des Ministerpräsidenten ab
-
Hagel sieht "keinen Automatismus" für Koalition mit den Grünen in Baden-Württemberg
-
SPD will sich nach Wahldebakel stärker als Reformmotor profilieren
-
Syrer in Koblenz von Vorwurf der IS-Mitgliedschaft freigesprochen
-
Pistorius: Extremismus und sexualisiertes Fehlverhalten in Bundeswehr inakzeptabel
-
Lebensgefährte tötet 21-Jährige in bayerischem Dillingen
-
Merz "besorgt" wegen steigender Energiepreise - Keine Festlegung bei Tankrabatt
-
Grüne nehmen "Schwung" aus Stuttgart mit - Partei gegen geteilte Regierungszeit
-
Medien: Fünf iranische Fußballerinnen flüchten zur Polizei
-
Zentrum für Luft- und Raumfahrt: Leuchtphänomen über Rheinland-Pfalz war Meteor
-
Macron: Internationale Mission soll Frachter in Straße von Hormus sichern
-
Merz: Wird bei Reformen mit SPD keine Verzögerungen durch Wahltermine geben
-
Hecking vor Rettungsmission: "Angst hemmt"
-
Explosion vor Synagoge im belgischen Lüttich - Ermittlungen wegen Terrorverdachts
-
Linke betonen nach Landtagswahl Zugewinne - Schwerdtner optimistisch für Zukunft
Streit um Corona-Ausschuss in Hessen: Staatsgerichtshof weist Klage weitgehend ab
Im Streit um den Corona-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags ist die AfD mit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht weitgehend gescheitert. Der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden wies die von 26 AfD-Abgeordneten und einem fraktionslosen Parlamentarier eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Einsetzungsbeschluss des Landtags vom April 2024 nach Angaben vom Mittwoch größtenteils ab. (Az. P.St. 2974)
Die Landtagsmehrheit hatte damals den von der AfD eingebrachten Antrag für einen Untersuchungsausschuss abgelehnt. Das Parlament setzte den Ausschuss gleichwohl ein, jedoch mit reduziertem Untersuchungsumfang. Viele der ursprünglich von der AfD formulierten Untersuchungsfragen waren nach Ansicht der Landtagsmehrheit viel zu unpräzise oder schlicht unzulässig - etwa weil sie auf das Handeln von Bundesbehörden zielten.
Der Staatsgerichtshof bestätigte diese Position nun weitgehend. Auch das Untersuchungsrecht einer parlamentarischen Minderheit unterliege verfassungsrechtlichen Grenzen, hieß es in seinem Urteil. So müsse diese den Untersuchungsauftrag "hinreichend bestimmt" darlegen, das "Verbot vorweggenommener Feststellungen und Wertungen" beachten und sich auf "den Kompetenzbereich des hessischen Landtags" beschränken.
Der ursprüngliche Einsetzungsantrag der Kläger habe diesen Maßstäben "nur in geringem Umfang" genügt, erklärte das Gericht. Etliche Fragen seien verfassungswidrig gewesen und daher vom Landtag "zu Recht" nicht zugelassen worden. Nur vier von insgesamt mehr als 40 Fragen habe der Landtag nicht streichen dürfen. Sie seien verfassungskonform gewesen.
Laut Staatsgerichtshof fiel das Urteil allerdings nicht einhellig. Vier der elf Richterinnen und Richter gaben ein Sondervotum ab. Sie vertraten darin die Auffassung, dass der Landtag den Ausschuss "mit einem weitaus weniger reduzierten Untersuchungsgegenstand" hätte einsetzen müssen.
Auch in der Frage der Ausschussgröße wies das Landesverfassungsgericht die Klage der AfD-Parlamentarier ab. Der Landtag setzte diesen damals mit 16 Mitgliedern ein, von denen drei der AfD angehörten. Die AfD wollte einen Ausschuss mit 15 Mitgliedern, in dem sie ebenfalls drei Abgeordnete stellen sollte. Sie wollte sich damit 20 Prozent der Sitze sichern.
Konkrete Folgen hat die Entscheidung etwa in Bezug auf die vier Fragen laut Gericht nicht. Der Staatsgerichtshof urteile lediglich zu Fragen der Verfassungsmäßigkeit, erkläre aber keine Beschlüsse für nichtig oder verpflichte andere Verfassungsorgane zu bestimmten Handlungen. Damit sei auch der Antrag der AfD-Kläger hinfällig, den Landtag zur Annahme ihres ursprünglichen Einsetzungsantrags zu zwingen. Die Antragsteller hätten damit "ein unzulässiges Rechtsschutzziel" verfolgt, betonte das Gericht.
G.Schmid--VB