-
Überragender Zoma schießt Nürnberg zum Auftaktsieg
-
St. Pauli verpasst Auftaktsieg bei Rapp-Debüt
-
Flugstreichungen und Evakuierungen: Taifun "Dolphin" in Ostchina auf Land getroffen
-
Nächster Dreifachsieg für Aprilia - Fernández triumphiert
-
Bericht: Trotz Sanierung nur jeder vierte Zug zwischen Hamburg und Berlin pünktlich
-
FC Bayern: Kompany setzt auf Musiala
-
Waldbrände in Kanada: Notstand in Provinz British Columbia ausgerufen
-
Verdacht auf illegales Rennen: Zwei Tote nach Motorrad-Unfall in Köln
-
Im EM-Becken: Berkhahn sieht "nicht viele Medaillenchancen"
-
Waldbrand in Kanada: Notstand in British Columbia ausgerufen - 20.000 Menschen evakuiert
-
Dobrindt will Forschung zur Drohensicherheit in Deutschland ausbauen
-
Iran bekräftigt harte Haltung in Streit um Straße von Hormus
-
Amtsantritt von Kolumbiens Staatschef De la Espriella von Gewalt überschattet
-
Basketball-WM: Geiselsöder macht gesamte Vorbereitung mit
-
Taifun "Dolphin": Flugausfälle, Evakuierung und höchste Warnstufe in China
-
Lionel Messi trauert um Vater und langjährigen Manager Jorge
-
DAK-Analyse: ADHS-Neudiagnosen bei Kindern deutlich gestiegen
-
Sohn: Krebs von Ex-Präsident Biden hat sich ausgebreitet und Metastasen gebildet
-
Iran stellt harte Bedingungen für Öffnung der Straße von Hormus
-
Trauerflor und Schweigeminute: Inter Miami trauert mit Messi
-
WTA: Sabalenka scheitert überraschend in Toronto
-
Zwei Bombenanschläge in Kolumbien an erstem Tag im Amt des neuen Präsidenten Espriella
-
Busemann: Kein EM-Titel für Neugebauer wäre "eine Enttäuschung"
-
Becker: Wer mehr will als Klassenerhalt hat "Fehler im Kopf"
-
Sohn: Krebs von Ex-Präsident Joe Biden hat sich ausgebreitet und Metastasen gebildet
-
FIFA stärkt Infantino - und holt zum Rundumschlag aus
-
Torlos gegen Kaiserslautern: Stotterstart von Wolfsburg
-
Ätna auf Sizilien ausgebrochen - Flugverkehr in Catania zeitweise eingeschränkt
-
Doppelpack Freigang: Frankfurt schlägt auch Malmö
-
Selenskyj warnt vor Folgen russischer Angriffe - Vucic für Integrität der Ukraine
-
Sieg auf der längsten Etappe: Vollering übernimmt Gesamtführung
-
Drohne explodiert an der Grenze zwischen Rumänien und Bulgarien nahe Gaspipeline
-
Lionel Messi trauert um seinen Vater
-
Absturz von Ultraleichtflugzeug: 72-jähriger Pilot stirbt in Baden-Württemberg
-
Selenskyj warnt in Belgrad vor Folgen russischer Angriffe für den Winter
-
Drohnen über Bundeswehrstandort in Nordrhein-Westfalen gesichtet
-
Ungarns Regierungspartei nominiert Ex-Gerichtspräsidenten Baka als Staatschef
Streit um zwei Grundstücke in Hamburg geht in nächste Runde
Im Streit um zwei Grundstücke in Hamburg muss das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt noch einmal entscheiden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob die Urteile auf und verwies sie zur neuen Verhandlung zurück, wie es am Dienstag mitteilte. Die Grundstücke liegen in den Gebieten Mitte Altona und Billebogen. (Az. 4 C 4.24)
Dort galten Verordnungen, die der Stadt ein Vorkaufsrecht einräumten. Wurde dort ein Grundstück verkauft, konnte die Stadt es kaufen und so ihre städtebaulichen Vorstellungen besser durchsetzen. Die klagenden Firmen verkauften im Mai 2021 ihre Grundstücke an andere, neu gegründete Firmen mit jeweils demselben Gesellschafter wie bei der Verkäuferfirma.
In einem Fall übte die Stadt ihr Vorkaufsrecht aus, im anderen Fall gab die Firma eine Abwendungserklärung ab. Das bedeutet, dass sie bestimmte Auflagen akzeptiert. Die Firmen klagten außerdem gegen den Kauf durch die Stadt - vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht mit Erfolg.
Die Hamburger Gerichte gingen davon aus, dass die Verkäufe der Firmen keine Kaufverträge mit Dritten waren. Denn es gehe nur um eine Verschiebung von Vermögen derselben Menschen. Damit die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausüben dürfe, müsse aber ein Kaufvertrag mit einem Dritten vorliegen.
Die Stadt wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht, das die Lage nun anders beurteilte. Es handle sich in solchen Fällen auch dann um einen Kaufvertrag mit einem Dritten, wenn Verkäufer und Käufer jeweils Einmannfirmen mit demselben alleinigen Anteilseigner seien. Die Firmen hätten sich selbst für dieses Vorgehen entschieden.
Über die Fälle selbst entscheiden konnte das Bundesverwaltungsgericht nicht, weil noch Feststellungen fehlten. Das Oberverwaltungsgericht muss nun herausfinden, ob die Vorkaufsrechte im Übrigen rechtmäßig ausgeübt wurden.
G.Haefliger--VB