
-
Merz: Zu Treffen von Putin und Selenskyj wird es "offensichtlich" nicht kommen
-
Medien: Woltemade vor Wechsel zu Newcastle United
-
Champions League: Bayern gegen PSG und Chelsea
-
UN-Sicherheitsrat beschließt Aus für Libanon-Friedensmission Ende 2026
-
Merz unterstützt schwangere Ministerin Hubertz und nennt Anfeindungen "infam"
-
Gesundheitliche Probleme: Lys gibt in Runde zwei auf
-
Russische Angriffswelle auf Ukraine mit mindestens 18 Toten löst international Empörung aus
-
Justizministerin Hubig fordert bei Richterwahl von Union "faires Verhalten"
-
Deutsch-französischer Ministerrat trifft sich am Freitag in Toulon
-
Geständnis von Mitangeklagtem in Prozess um Entführung von Block-Kindern
-
Dressur-EM: Werth und Wendy bescheren Deutschland den Titel
-
Zwei Wochen vor Vertrauensvotum in Frankreich: Opposition schlägt Dialogangebot aus
-
USA verweigern Überprüfung ihrer Menschenrechtslage durch die UNO
-
Versuchte Spielmanipulation: Antwerpen für ein Jahr gesperrt
-
US-Notenbank-Gouverneurin Cook klagt gegen von Trump angeordnete Entlassung
-
Atomstreit: Berlin, Paris und London setzen Sanktionsmechanismus gegen Iran in Gang
-
Bericht: Bundesregierung bereitet wieder Aufnahme von Menschen aus Afghanistan vor
-
RB-Abschied naht: Simons zu Vertragsgesprächen freigestellt
-
Froome nach schwerem Unfall im Krankenhaus
-
Teilnahme an Preisverleihung: Prinz Harry am dritten Todestag der Queen in London
-
Russische Angriffswelle auf Ukraine mit mindestens 17 Toten ruft scharfe Proteste hervor
-
Bericht: Russland spioniert mit Drohnen Rüstungslieferungen an Ukraine aus
-
Sänger Jon Batiste engagiert sich wegen Folgen von Hurrikan "Katrina" fürs Klima
-
Gericht: Auch Afghanen mit Aufnahmezusage müssen durch Sicherheitsprüfung
-
Merz besucht Marine in Ostsee - und warnt vor Russland
-
Mutmaßliche IS-Rückkehrerin in München angeklagt
-
Griechenland: Öffentliche Angestellte streiken gegen Reformpläne der Regierung
-
Klausurtagung von Union und SPD: Fraktionsspitzen beschwören "Geist von Würzburg"
-
Merz will bei deutsch-französischem Ministerrat über Wirtschaft sprechen
-
Umfrage: Handwerk profitiert von Digitalkompetenz der Azubis
-
Söder kritisiert Gesetz zu "Fragebogen-Armee" und fordert Wehrpflicht
-
Abschiebung von Familien nach Italien: Bundesverwaltungsgericht wartet EuGH-Urteil ab
-
Basketball: Mumbrú fehlt auch gegen Schweden und Litauen
-
Verdächtiger im Fall von getötetem Polizisten im Saarland schoss 17 Mal
-
Geständnis von Mitangeklagten in Prozess um Entführung von Block-Kindern
-
Bankett-Boykott: Britischer Oppositionspolitiker will nicht mit Trump dinieren
-
Von der Leyen "empört" über russischen Angriff in Kiew - Russischer Gesandter einbestellt
-
Champions-League-Finale künftig schon um 18.00 Uhr
-
Von der Leyen "empört" über russischen Angriff in Kiew - EU-Büros beschädigt
-
SPD weist Unionswunsch nach Änderung von Selbstbestimmungsgesetz zurück
-
Mehr als 15.000 Hotels in Europa schließen sich Klage gegen Booking.com an
-
Ohne Gegenwehr: Polizei durchsucht besetztes Haus in Berlin
-
Schweizer Gericht bestätigt Vergewaltigungsurteil gegen Islamforscher Ramadan
-
Freispruch für Blatter und Platini rechtskräftig
-
Argentiniens Präsident Milei bei Wahlkampfauftritt mit Steinen beworfen
-
Hollywood-Stars George Clooney und Emma Stone mit ihren neuen Filmen in Venedig
-
Deutsche Biathleten mit elf Quotenplätzen bei Olympia
-
EU-Automarkt: Zahl der Neuzulassungen im Juli gestiegen - aber Unsicherheit bleibt
-
Mindestens 14 Tote in Kiew: Russland überzieht Ukraine mit massiver Angriffswelle
-
Politikerinnen beleidigt: Youtuber scheitert mit Beschwerde gegen Verurteilung

Wertpapiere eingefroren: Klage iranischer Bank gegen Clearstream wird neu verhandelt
Der Rechtsstreit zwischen einer iranischen Bank und der deutschen Wertpapiersammelbank wegen des Einfrierens von Wertpapieren wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwies den Fall am Dienstag zurück an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Middle East Bank fordert von der Wertpapiersammelbank, der Clearstream Banking AG, Schadenersatz von elf Millionen Euro. (Az. XI ZR 59/23)
Clearstream ist eine sogenannter Zentralverwahrerin, die Wertpapiere verwahrt und verwaltet. Das tat sie auch für Unternehmens- und Staatsanleihen im Wert von zehneinhalb Millionen Euro, welche die Middle East Bank im Juni 2019 erworben hatte. Diese hatte dafür bei einer Volksbank ein Depot eröffnet. Clearstream buchte die Wertpapiere im August 2019 auf ein von ihr geführtes Sperrkonto.
Grund dafür war, dass die USA 2018 aus dem Atomabkommen mit dem Iran ausgestiegen und die Wirtschaftssanktionen wieder in Kraft gesetzt hatten. Die iranische Bank stand auf der Sanktionsliste. Sogenannte Sekundärsanktionen der USA sehen seit Oktober 2020 vor, dass sich auch Nicht-US-Unternehmen daran halten und keine geschäftlichen Beziehungen mit Firmen auf der Liste unterhalten. Sonst drohen Strafzahlungen und eine Beschränkung des Zugangs zum US-Finanzmarkt.
Am 16. Januar 2020 beauftragte die iranische Bank die Volksbank, alle von ihr erworbenen Wertpapiere bis zum 31. Januar 2020 zu verkaufen. Die Volksbank wies darauf hin, dass die Wertpapiersammelbank keine Weisungen von der iranischen Bank entgegennehme. Die Middle East Bank zog vor Gericht und forderte elf Millionen Euro Schadenersatz wegen entgangener Verkaufserlöse und nicht weitergeleiteter oder eingezogener Zinsen bis Ende Januar 2020. Landgericht und Oberlandesgericht in Frankfurt entschieden größtenteils gegen sie.
Die EU-Blocking-Verordnung verbietet das Befolgen der US-Sanktionen, allerdings können Ausnahmen gemacht werden. Betroffene Unternehmen aus der EU können Schadenersatz bekommen. Der iranischen Bank steht allerdings aufgrund der Verordnung kein Schadenersatz zu, wie der BGH nun entschied. Eine Zweigniederlassung in München reicht dafür nicht aus. Es gebe auch keine vertraglichen Schadenersatzansprüche, da die iranische Bank nur mit der Volksbank einen Vertrag habe, nicht mit der Zentralverwahrerin.
Allerdings habe Clearstream mit dem Einfrieren der Wertpapiere das Eigentum der iranischen Bank verletzt. Das Einfrieren sei auch widerrechtlich gewesen, da die US-Sekundärsanktionen im Januar 2020 noch nicht in Kraft gewesen seien. Das Oberlandesgericht soll nun herausfinden, ob Clearstream schuldhaft gehandelt hat oder sich unverschuldet irrte - und und ob ihr Handeln den geltend gemachten Schaden verursachte.
K.Hofmann--VB