-
CDU in Rheinland-Pfalz wählt Landeschef Schnieder zu Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Bahn-Probleme in Innsbruck: Rodler starten in Winterberg
-
Merz ruft Junge Union zu Mäßigung in Rentenstreit auf - Widerstand gegen Kanzler
-
Sachsen-Anhalt: FDP wählt Landeschefin Hüskens zu Spitzenkandidatin für Landtagswahl
-
Rund 1,5 Millionen Tiere wegen Vogelgrippe gekeult - Schwerpunkt Niedersachsen
-
Hohe Lebensmittelpreise: Trump streicht Zölle auf Produkte wie Kaffee und Rindfleisch
-
Streit um Epstein-Akten: Trump bricht mit langjähriger prominenter Unterstützerin
-
CDU-Gesundheitspolitiker Streeck fordert Paradigmenwechsel bei Behandlung Älterer
-
Endspiel gegen DFB-Elf: Slowaken haben "nichts zu verlieren"
-
Bahn-Chefin Palla erwartet keine Verbesserung bei Pünktlichkeit im Fernverkehr
-
Spannungen wegen Taiwan: China warnt Bürger vor Reisen nach Japan
-
Online-Händler Alibaba weist Bericht über Hilfe für Chinas Armee gegen USA zurück
-
Kernkraft: Söder fordert "Mini-Meiler" für wirtschaftliche Erholung
-
NBA: Wagner und da Silva führen Orlando zum nächsten Sieg
-
Zverev hadert nach Turin-Aus: "Unglaublich unbefriedigend"
-
Tah erstmals DFB-Kapitän: "Eine Riesenehre"
-
Karl nach Debüt-Doppelpack: "Perfekt gelaufen"
-
Nagelsmann hofft auf Einsatz von Kimmich und Schlotterbeck
-
Trump will BBC wegen umstrittener Dokumentation auf bis zu fünf Milliarden Dollar verklagen
-
Strasser ärgert sich nach Niederlage
-
Aus bei den ATP Finals: Zverev scheitert an Auger-Aliassime
-
Woltemade verhindert Blamage: DFB-Team auf WM-Kurs
-
Kroatien löst WM-Ticket - Färöer gescheitert
-
Neun Treffer in Augsburg: Straubing dominiert weiter
-
Deutschlandtag: Junge Union fordert von Merz Machtwort an SPD in Rentenstreit
-
Epstein-Affäre: Trump veranlasst Ermittlungen gegen Bill Clinton
-
Billie Jean King Cup: Nach Lys-Patzer droht der Abstieg
-
Saarländische Ministerpräsidentin Rehlinger als SPD-Landeschefin wiedergewählt
-
Wahlmanipulationsverfahren gegen Trump: Neuer Ermittler in Georgia
-
Debütant Karl trifft doppelt: U21 holt lockeren Pflichtsieg
-
Gericht in Norwegen erklärt drei Ölförderlizenzen für ungültig
-
Protest für den Amazonas: Indigene blockieren Zugang zur Weltklimakonferenz
-
Als "Tinder Schwindler" bekannter Betrüger aus georgischer Haft entlassen
-
Nagelsmann setzt auf Sané und Anton
-
Tor und Vorlage: Messi siegt mit Argentinien in Angola
-
Voller Terminkalender am 77. Geburtstag: Charles III. nimmt an seinem Ehrentag nicht frei
-
Zwölf Jahre Haft nach tödlichen Schüssen auf Fahrgast von Mietwagen in Düsseldorf
-
Billie Jean King Cup: Lys verpasst vorzeitigen Erfolg
-
Iraner beten wegen anhaltender Dürre gemeinsam für Regen
-
Nach Rollkur-Video: Kukuk bittet um Entschuldigung
-
Epstein-Affäre: Trump verlangt Ermittlungen gegen Bill Clinton und andere
-
Acht Tote bei russischen Angriffen auf Ukraine - Pistorius prangert "Menschenverachtung" an
-
USA verkünden Militäreinsatz "Southern Spear" gegen "Narko-Terroristen"
-
Sinkende Pegel an Wasserkraftwerken: Tadschikistan und Kirgistan droht Energiekrise
-
Elektroschrott von Frankreich nach Afrika exportiert: Bewährungsstrafen
-
Kind in Brasilien jahrelang missbraucht: Lange Haft für Mann in München
-
Pizza mit Blauem Eisenhut: Lange Haft wegen versuchter Vergiftung von Ehefrau
-
Billie Jean King Cup: Seidel gewinnt Premierenmatch
-
Frau beim Küssen auf Zebrastreifen totgefahren: Frankfurter Mordurteil rechtskräftig
-
Indigene blockieren Eingang der Weltklimakonferenz im brasilianischen Belém
Abschiebung von Familien nach Italien: Bundesverwaltungsgericht wartet EuGH-Urteil ab
Die Frage, ob Deutschland Familien mit Kleinkindern nach Italien abschieben darf, bleibt zunächst offen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzte sechs parallele Verfahren zu dem Themenkomplex am Donnerstag aus. Es wartet auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in der es ebenfalls um Italien geht. (Az. 1 C 24.24)
In den Fällen in Leipzig klagten Familien aus dem Nicht-EU-Ausland, die nach Europa einreisten, zuerst in Italien internationalen Schutz beantragten und dann nach Deutschland weiterfuhren.
Hier wurden ihre Asylanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt, weil Italien zuständig ist. Die sogenannten Dublin-Regeln sehen vor, dass Länder in andere EU-Staaten weitergereiste Flüchtlinge zurücknehmen müssen, wenn diese bei ihnen bereits registriert waren.
Die Familien klagten gegen die Ablehnung vor dem Verwaltungsgericht Schleswig. Dort hatten ihre Klagen Erfolg. Die Bundesrepublik wandte sich aber an das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht als nächsthöhere Instanz. Dieses wies die Klagen ab.
Es erlaubte die Revision zum Bundesverwaltungsgericht, das höchstrichterlich entscheiden soll. Denn einzelne Fragen zur Lage in Italien beurteilt das Gericht in Schleswig anders als das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz.
Im November und Dezember hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass alleinstehende und auch alleinerziehende anerkannte Flüchtlinge nach Italien abgeschoben werden dürfen. Demnach drohen ihnen dort keine unmenschlichen oder erniedrigenden Bedingungen.
Solche Abschiebungen scheitern allerdings oft an praktischen Gründen. Denn Italien weigert sich seit einiger Zeit meistens, Geflüchtete zurückzunehmen. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen in Baden-Württemberg stellte dem EuGH in dem Zusammenhang Fragen zur Auslegung des EU-Rechts. Wenn diese beantwortet sind, verhandelt das Bundesverwaltungsgericht weiter über die Fälle der sechs Familien.
D.Schlegel--VB