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Frau beim Küssen auf Zebrastreifen totgefahren: Frankfurter Mordurteil rechtskräftig
Mehr als zehn Jahre nach dem Tod einer Frau auf einem Zebrastreifen in Hessen ist ein Autofahrer rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Freitag das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main. Es hatte den Angeklagten im Februar 2024 wegen Mordes schuldig gesprochen. (Az. 4 StR 543/24)
Dem Urteil zufolge hatte die 41-Jährige im Sommer 2015 küssend mit ihrem Lebensgefährten auf einem Zebrastreifen gestanden, wo das Paar ein Taxi anhalten wollte. Zuvor hatten die beiden, ebenso wie der spätere Täter, ein Fest im Taunus besucht. Der Autofahrer habe sich darüber geärgert, dass das Paar nicht zur Seite ging. Er sei auf die beiden zugefahren, obwohl er auch zurücksetzen und um sie hätte herumfahren können.
Der Mann wurde zur Seite geschleudert und verletzt. Die Frau fiel erst auf die Motorhaube und dann vor das Auto. Der Autofahrer überfuhr sie. Da sich ihr Beim im Radkasten verfing, wurde ihr Körper noch weiter von dem Wagen mitgeschleift. Der Autofahrer fuhr dennoch noch einige hundert Meter weiter. Die Frau starb.
Das Landgericht wertete die Tat als Mord. Es erklärte, dass der Autofahrer den Tod der Frau billigend in Kauf genommen habe, als er einfach weiterfuhr. Darin sah es einen Tötungsvorsatz. Er wurde außerdem wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, weil er den Lebensgefährten der Getöteten verletzt hatte.
Schon im Jahr 2018 war der Autofahrer zum ersten Mal verurteilt worden, damals wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünfeinhalb Jahren Haft. Dieses Urteil hob der BGH aber wegen Rechtsfehlern auf. Das Landgericht musste sich erneut mit dem Fall befassen.
Nach dessen zweiten Urteil wandte sich der Autofahrer wieder an den BGH, um es überprüfen zu lassen. Diesmal fand der BGH aber keine Rechtsfehler. Das Urteil wegen Mordes wurde rechtskräftig.
H.Gerber--VB