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Politikerinnen beleidigt: Youtuber scheitert mit Beschwerde gegen Verurteilung
Ein wegen der Beleidigung von Politikerinnen verurteilter rechter Youtuber ist mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Weder eine mögliche Verletzung der Kunstfreiheit noch der Meinungsfreiheit werde deutlich gemacht, begründete Karlsruhe am Donnerstag seine Entscheidung. Der Influencer, dessen Kanal etwa 600.000 Abonnenten hat, veröffentlichte drei Videos mit teils unflätigen Beschimpfungen. (Az. 1 BvR 2721/24)
Das Amtsgericht im nordrhein-westfälischen Detmold verurteilte ihn im Oktober 2023 wegen Beleidigung in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 11.000 Euro. Seine Berufung vor dem Landgericht und die Revision vor dem Oberlandesgericht Hamm hatten keinen Erfolg.
Das Landgericht ordnete die Äußerungen als Schmähkritik ein. Eine Schmähkritik ist eine besonders diffamierende, herabwürdigende Beleidigung, bei der es nicht mehr um die Sache geht. Sie ist nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. Von der Kunstfreiheit seien die Videos auch nicht geschützt, entschied das Landgericht. Selbst wenn Kunst- und Meinungsfreiheit hier gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Politikerinnen abgewogen würden, wiege dieses schwerer.
Der Youtuber wandte sich an das Verfassungsgericht und beklagte, dass sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit verletzt worden sei. Die Äußerungen in den Videos seien zu Unrecht als Schmähkritik eingestuft worden, argumentierte er. Karlsruhe nahm die Verfassungsbeschwerde aber nun nicht zur Entscheidung an, da sie unzulässig war.
Die Beschwerde des Influencers mache nicht deutlich, dass das Landgericht fälschlicherweise von einer Schmähkritik ausging. Sie habe sich auch nicht genügend mit dem Bezug zur Kunstfreiheit auseinandergesetzt, erklärte das Verfassungsgericht - oder damit, dass das Landgericht darüber nachdachte, wie schwer Kunst- und Meinungsfreiheit hier im Vergleich zum Persönlichkeitsrecht wiegen.
W.Huber--VB