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Nach CSD-Anschlag: Union dringt auf rasche Konsequenzen
Nach dem Anschlag während der CSD-Demonstration in Berlin dringt die Union auf rasche Gesetzesverschärfungen. Die Bürger erwarteten jetzt Konsequenzen von der Politik, sagte Unions-Fraktionschef Thorsten Frei der "Bild am Sonntag". SPD-Fraktionschef Matthias Miersch zeigt sich grundsätzlich offen für eine Präventivhaft für sogenannte "Gefährder".
"Ich bin davon überzeugt, dass der Bundesinnenminister und die Bundesjustizministerin in den nächsten Wochen – vermutlich noch im August – entsprechende Vorschläge unterbreiten werden", sagte Frei. "Wir können sehr schnell agieren und auch umsetzen, wenn es notwendig ist, und das müssen wir auch."
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuvor einen Maßnahmenkatalog angekündigt, der unter anderem Präventivhaft für von der Polizei als "Gefährder" eingestufte Menschen sowie den Einsatz elektronischer Fußfesseln vorsieht. Miersch erklärte sich hier zu Neuregelungen bereit.
"Wir müssen gemeinsam mit den Bundesländern darüber sprechen, ob wir eine einheitliche Regelung und einen bundesgesetzlichen Rahmen finden, um Gefährder in Präventivhaft nehmen zu können", sagte der SPD-Fraktionschef den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag. Vor allem drang er aber auf einen besseren Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden.
Miersch äußerte sich mit Blick auf den CSD-Anschlag vom vergangenen Samstag in Berlin durch einen 21-jährigen Mann, der von den Behörden als "Gefährder" eingestuft war. Der SPD-Fraktionschef plädierte in solchen Fällen für strengere Kontrollen. Ausdrücklich nannte er dabei auch die elektronische Fußfessel. Hier gebe es "unterschiedliche Länderregeln, die bisher kaum genutzt werden".
Der Anschlag hatte auch eine Diskussion darüber ausgelöst, warum der mutmaßliche Täter Abdul B. zuvor auf Beschluss eines Berliner Gerichts aus der Haft entlassen worden war. Miersch sagte, im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum sei offenbar ein hohes Risiko für weitere Anschläge durch den Täter festgestellt worden, und auch beim Bundesnachrichtendienst hätten Erkenntnisse zu seinem familiären Umfeld vorgelegen. Das zuständige Jugendschöffengericht in Berlin sei jedoch über keine dieser beiden Informationen unterrichtet worden.
Skeptisch äußerte sich Miersch zu Forderungen, einzelne Tatdelikte aus dem Jugendstrafrecht herauszunehmen. "Das finde ich schwierig", sagte er. Es sollte im Ermessen der Richter liegen, ob sie Straftäter im Alter von 18 bis 21 Jahren nach dem Erwachsenenstrafrecht oder, wie im vorliegenden Fall, nach Jugendstrafrecht beurteilen.
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sieht für den stärkeren Einsatz elektronischer Fußfesseln "einen gewissen verfassungsrechtlichen Spielraum". Bei der Anordnung von Präventivhaft hingegen sei er "deutlich zurückhaltender", sagte Papier der "Welt am Sonntag". Auch halte er es für denkbar, bei terroristischen Straftaten eine "Vermutungsregelung zugunsten des Erwachsenenstrafrechts" gesetzlich festzulegen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mahnte, die Debatte "auf Grundlage rechtsstaatlicher Prinzipien und einer sachlichen Analyse zu führen". Was das Jugendstrafrecht angehe, solle zunächst die ohnehin von der Regierung geplante Evaluation abgewartet werden, heißt es laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) in einem Positionspapier. "Eine isolierte Verschärfung einzelner Vorschriften unter dem aktuellen Eindruck erscheint demgegenüber nicht sachgerecht", schreibt darin der GdP-Bundesvorstand.
Eventuell könnten für Staatsschutzverfahren eigene, spezialisierte Jugendkammern bei den Landgerichten geschaffen werden, heißt es darin weiter. Zudem solle "das öffentliche Werben für terroristische Organisationen sowie das öffentliche Äußern von Sympathie für deren Ziele oder Taten wieder unter Strafe gestellt werden".
Der laut Behörden mutmaßlich islamistisch motivierte 21-jährige Abdul B. war vor einer Woche mit einem Auto im Tiergarten in eine Menschenmenge gefahren und hatte anschließend weitere Opfer mit einer Stichwaffe attackiert. Eine 65-jährige Frau aus Polen starb, 31 weitere Menschen wurden verletzt. Der Mann war bereits zuvor von der Polizei als "Gefährder" eingestuft worden.
Der Begriff "Gefährder" ist in Deutschland bisher nicht gesetzlich definiert. Es handelt sich dabei um eine Einschätzung durch die Polizeibehörden. Diese unterliegt keiner richterlichen Überprüfung.
R.Fischer--VB