-
Nvidia-Deal mit Deutschland: KI-Souveränität oder neue Abhängigkeit?
-
Martha Stewart verteidigt Halloween-Kostüm und lehnt Entschuldigung ab
-
Google stellt Gemini Omni 1.2 Flash vor: Längere Videos und niedrigere Kosten
-
Priscilla Monroy beendet Beziehung zu Alberto Cowboy
-
Wirtschaft kritisiert Zinsentscheid der brasilianischen Notenbank
-
Frankreich stellt eine Milliarde Euro für staatliche Bürgschaften bereit
-
Britischer Arzt mit Ebola nach London evakuiert
-
COP31: Lateinamerika tritt mit gespaltenen Allianzen in Antalya an
-
Brennstoffzulage 2027: Neue Auszahlungssätze und Fristen für Irland
-
Ausländische Investoren kaufen deutsche Firmen im großen Stil
-
Wachsende Einkommensungleichheit in Deutschland laut WSI-Studie
-
Nithya Raman schlägt Amtsinhaberin Karen Bass bei LA-Bürgermeisterwahl
-
Bundesregierung übernimmt hälftige Beteiligung am Rüstungskonzern KNDS
-
DA könnte ANC in Ekurhuleni ablösen – ActionSA macht Gewinne
-
Die Verbrechen der RAF machen den Staat nicht unfehlbar
-
Kunst, die man hört: freiraum gibt seinen Künstlerinnen und Künstlern eine eigene Bühne
-
Rheinmetall senkt Prognose und Aktie
-
Wall Street: KI-Sorgen lösen Tech-Verluste aus
-
Einkommen von Altenpflegern: Gehaltsspanne und regionale Unterschiede
-
Airbus prüft industrielle Investitionen in Kolumbien
Schweizer Gericht bestätigt Vergewaltigungsurteil gegen Islamforscher Ramadan
Das Schweizer Bundesgericht hat ein Urteil gegen den Islamforscher Tariq Ramadan wegen Vergewaltigung bestätigt. Das höchste Schweizer Gericht lehnte die Berufung des früheren Professors der britischen Eliteuniversität Oxford gegen das Gefängnisurteil am Donnerstag ab. Die Anwälte des 62-Jährigen kündigten daraufhin an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.
In dem Verfahren geht es um einen Vorfall in einem Hotelzimmer vor fast 16 Jahren in Genf. Eine muslimische Konvertitin, die nur als "Brigitte" auftritt, warf Ramadan vor, sie Ende Oktober 2008 vergewaltigt und anderen sexuellen Gewaltakten unterzogen zu haben. Ihre Anwälte gaben an, die Frau sei wiederholt vergewaltigt worden und habe "Folter und Barbarei" erleiden müssen. Ramadan hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Der frühere Professor war 2023 in erster Instanz aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Ein Berufungsgericht kippte die Entscheidung im vergangenen Jahr und verurteilte Ramadan wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung.
Das Bundesgericht bestätigte nun das Urteil aus zweiter Instanz. Die Richter hätten sich "auf Zeugenaussagen, Atteste, ärztliche Berichte und private Sachverständigengutachten" gestützt, "welche mit den Schilderungen des Opfers übereinstimmen würden".
Die Anwälte der Klägerin erklärten, die Bestätigung des Urteils sei "eine enorme Erleichterung und das Ende eines langen Leidenswegs und Kampfes für unsere Mandantin". Die Klägerin habe diesen Kampf "diskret und ohne Hass, mit außergewöhnlichem Mut und Würde geführt".
Doch auch nach dem nunmehr dritten Urteil ist das Verfahren nicht beendet: "Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte", kündigten Ramadans Anwälte an.
Der 62-Jährige ist seit Ende 2017 von seiner Professur an der britischen Universität Oxford beurlaubt. Damals kamen Vergewaltigungsvorwürfe in Frankreich auf - dort wird ihm vorgeworfen, zwischen 2009 und 2016 drei Frauen vergewaltigt zu haben. Ramadan ist ein Enkel des Gründers der ägyptischen Muslimbruderschaft.
C.Kreuzer--VB