-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Indiens Börsengang-Markt erreicht Rekordwert von 2,23 Lakh Crore
Urteil gegen falsche Ärztin in Niedersachsen: Frau muss in Psychiatrie
Eine 23-jährige Frau, die sich in Niedersachsen als angebliche Ärztin ausgab und Patienten behandelte, muss in die Psychiatrie. Das Landgericht Osnabrück sprach die Angeklagte am Montag unter anderem des Betrugs und der gefährlichen Körperverletzung in sieben Fällen schuldig und ordnete ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Die Kammer folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Jugendstrafe auf Bewährung beantragt.
Die Angeklagte soll demnach Anfang 2022 im Internet eine gefälschte staatliche Zulassungsbescheinigung für Ärzte erworben haben, obwohl sie nicht über ein abgeschlossenes Medizinstudium verfügte. Zu dem Zeitpunkt befand sie sich in einer Pflegeausbildung. Mit der gefälschten Urkunde soll sie sich bei zwei Kliniken beworben haben. In einem Krankenhaus in Meppen soll sie dann in der Unfallchirurgie tätig gewesen sein und dort mindestens sieben Patienten versorgt haben.
Ein Gutachter attestierte der Angeklagten eine mittelschwere Persönlichkeitsstörung und Narzissmus, weswegen er von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit ausging. Dem folgte die Kammer und urteilte, dass von der Angeklagten wegen ihres Drangs, als Ärztin tätig zu sein, erhebliche Straftaten zu erwarten seien, durch die Menschen schwer geschädigt werden könnten. Die Angeklagte stelle daher eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
Die Angeklagte, die nach Gerichtsangaben zuletzt im vierten Semester Medizin studierte, räumte in der Verhandlung vor der Jugendkammer die Vorwürfe weitgehend ein. Auch den Zugang zum Medizinstudium hatte sich die 23-Jährige dem Urteil zufolge durch gefälschte Zeugnisse verschafft. Gegen das Urteil kann Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden. Die Unterbringung in der Psychiatrie ist davon unabhängig.
E.Gasser--VB